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Wird die Organspende-Reform die Spendebereitschaft verbessern?
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WISOHartz-IV: Stromkosten-Erstattung behaltenRückerstattung darf nicht angerechnet werdenWenn Hartz-IV-Bezieher fleißig Strom sparen, können sie die Rückzahlung auch behalten.
Eine Stromkosten-Erstattung darf nicht als Einkommen angerechnet werden, sagt das
Bundessozialgericht.
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Die Regelung gilt allerdings nur, wenn das Guthaben während der Arbeitslosigkeit angespartwurde.Stammt es noch aus der Zeit vor Hartz-IV, wird die Rückerstattungangerechnet.Damit dürfen jetzt zwei Frauen aus Brandenburg den Rückzahlungs-Betrag von 164,35 Euro behalten.Sie hatten im Jahr 2006 soviel Strom gespart, dass sie 2007 eine Erstattung bekamen.Das Jobcenter wollte nun die Hälfte davon als Einkommen anrechnen und die Hartz-IV-Bezüge
entsprechend kürzen. Das geht so nicht, sagen die Richter in Kassel. Sparen dürfe nicht auch noch
bestraft werden. Da das Urteil noch nicht veröffentlicht ist, gibt es weitere Details beim
Bundessozialgericht(Externer Link - Öffnet in neuem Fenster) im Terminbericht Nr. 41/11
vom 23.8.2011.
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