(HINWEIS GENERELLER ART)

Samstag, 1. September 2012

...

A B C -Tipp: Angebot ...

Dienstag, 19. August 2008

Details und Hinweise: rd. 100 Tage danach!

Aufrichtigkeit ist die Quelle aller Genialität. (Börne, L.) - ist die Einleitung zum Thema:

Von Magdeburgern für Magdeburg! Anstelle eines Impressums - u. a. Links , die oft erst nach

Anmeldung voll lesbar werden, weil so ein besserer Überblick

besteht ...

(M)eine OB-SOFORT-HILFE - ist schon länger u. a. so nachzulesen:

Hier entsteht die Seite "... in der Deutung", die sich mit dem Magdeburger

OB-Wahl-Kampf

zeitnah auseinandersetzt(-e)

fao ADU
  (fao)        
QUELLE: wega

 

PRO UND KONTRA ... ggf. KLARTEXT... HILFE ...

 

- darunter -

Werner G. Gaede "schießt den Vogel ab"! new
Was bei einer Wahl ... wäre: ...!
NAMEN & NACHRICHTEN « [1] [2] [3] [4] »


Die Weiche-n
Akten ... Akten ...
Besonderheiten


Das fanden wir beim Meinungssammler:"Ihre Stimme zählt!Stadtwahlleiter Holger Platz ruft auf zur Teilnahme an den OB-Wahlen

Magdeburg . Liebe Magdeburgerinnen, liebe Magdeburger,

am kommenden Sonntag sind Sie aufgefordert, mitzuentscheiden, wer für die nächsten Jahre im Rathaus der Landeshauptstadt Magdeburg Politik macht. Durch die Wahl des Oberbürgermeisters bzw. der Oberbürgermeisterin werden die Weichen für die weitere Entwicklung unserer Stadt gestellt.

Das ist Ihre Chance! Ihre Stimme zählt!

In Magdeburg sind rund 200.000 Bürgerinnen und Bürger wahlberechtigt. Sie alle hatten in den zurückliegenden Wochen ausgiebig Gelegenheit, die Kandidatin und die Kandidaten, die sich am kommenden Sonntag zur Wahl stellen, kennen zu lernen und sich mit ihren Zielen und Vorhaben zur Stadtentwicklung auseinanderzusetzen.

Für das Recht auf freie und geheime Wahlen sind die Bürger in Ostdeutschland 1989 auf die Straße gegangen. Aus dem Recht auf freie Wahlen erwächst aber auch eine Verantwortung für Staat und Gesellschaft. Durch Ihre Entscheidung können Sie mitbestimmen, wer die Geschicke unserer Stadt in den nächsten sieben Jahren lenkt.

Organisatorisch ist alles in den 133 Wahllokalen unserer Stadt gut vorbereitet. Sie werden am kommenden Sonntag von 8.00 bis 18.00 Uhr geöffnet sein. Ab 18.00 Uhr werden die Wahlvorstände die Stimmen auszählen. Sie als Wähler können übrigens dabei sein, wenn das Wahlergebnis in Ihrem Wahllokal ermittelt wird – die Auszählung der Stimmen ist öffentlich.

Der Oberbürgermeister/die Oberbürgermeisterin wird für sieben Jahre gewählt. Das ist eine Zeit, in der wichtige Entscheidungen für die Zukunft unserer Stadt getroffen werden. Geben Sie deshalb am kommenden Sonntag mit Ihrer Stimme dem Kandidaten oder der Kandidatin Ihres Vertrauens das Mandat, zukunftsfähige Lösungen für unsere Stadt zu entwickeln.

Ihre Stimme zählt!

Holger Platz
Stadtwahlleiter "

Siehe auch: ... im "ABC" - ein weiteres begrüßenswertes Motto ...
http://abc-der-infos.de/blog/?p=2470 ;http://www.volksstimme.de/vsm/nachrichten/lokalausgaben/magdeburg/?em_cnt=742693&undhttp://abc-der-infos.de/blog/?p=2426 , wie viels andere mehr - darunter:Wenn es so ist, dass aus Steuermitteln Wahlkampfkostenrückerstattung fließt, die Partei-Kandidaten also einerseits im Vorteile sind, weil sie „mehr oder weniger aus dem vollen schöpfen können!“, ist eine Ungleichheit mehrfach gegeben!
Eine Chancengleichheit würde es geben, wenn allen Kandidaten ein gleicher Betrag zur Verfügung stünde – mit dem sie (Wahl ?)-Effekte erzielen könnten. Dann würde man auch mitbekommen, wer am besten improvisieren kann, was im Amte auch begrüßenswert ist, weshalb ich zu dem - den Vorschlag unterbreite, dass der Amtsinhaber - voran - auf teuere „Bepflasterungen“ verzichten sollte, und die eingesparten Gelder in städtische Projekte umgelenkt werden. Wäre es so, hätte Magdeburg z. B. ein Tierheim-Neubau, statt unverhältnismäßige Müllberg-Kosten - allein durch den nicht für die Magdeburger als angenehm und begreiflich zu empfindenden Wahlkampf, der obendrein verkehrunfallgefährdend wirkt!
Außer an zentral vorgegebener Stelle, möglichst nur einer, wo gleichzeitig ein „Wald“ für Magdeburg angelegt werden sollte, indem jede-r Kandidat-in (aus eigenen Mitteln einen Baum pflanzen kann - aber nicht muss), könnten doppelte Inhalte, mit Beispielwirkung, im wahrsten Sinne des Wortes, erzielt werden. Unbenommen können in einer Art Übergangsphase nur noch parteieigene Gebäude oder Schaukästen zu ihren Zwecken genutzt werden, aber mit der unbedingt einzurichtenden Möglichkeit für parteilose demokratische Einzelbewerber zu mindestens 10 Prozent an Fläche zur Verfügung zu stellen, wodurch sich erst recht erweist, wer den besseren Standpunkt und den klarsten Inhalt hat.
Auf einen Blick!

[Eine andere Initiative ist hier zu finden:
http://abc-der-infos.de/blog/?p=2359... umschrieben mit "mit Leuchtwirkung sonstwo hin", wobei gemeint ist:

http://abc-der-infos.de/blog/?p=2358(M)eine OB-SOFORT-HILFE - auszugsweise"Wie aus einem sozial arbeitenden Journalisten ein eben solcher OB wird!
Dazu die Erste Lösung: mit Unterstützung des Netto-Verdienstes
Als erster „Anbieter“, deutschlandweit, mit Leuchtwirkung sonstwo hin,
kündigte ich in Vertraulichkeit der Presse an, was ich erst noch notariell hinterlegen wollte, nämlich eine übergroße Verfügbarkeit meines OB-Nettoverdientes ab einem bestimmten Zeitraum und für einen bestimmten Zeitraum - durchweg -

für humanitäre Hilfe gegenüber und zum Vorteile von in Not geratenen Magdeburgerinnen und Magdeburgern einzusetzen!"]

ADU: Unser Ziel ist erreicht, wenn ein möglichst großer WERT ... für viele Leser und gar organisierte Interessierte erreicht ist!

OB = In größeren Städten Deutschlands (in kreisfreien Städten, großen Kreisstädten sowie großen selbständigen Städten, Mittelstädten bzw. vielen großen kreisangehörigen Städten) gibt es nicht nur einen Bürgermeister, sondern einen Oberbürgermeister und einen oder mehrere andere, diesem untergeordnete Bürgermeister, sowie für spezielle Themen zuständige Dezernenten. Einzelheiten – wie etwa die Frage, wer den Oberbürgermeister wählt – sind je nach Bundesland unterschiedlich und in der jeweiligen Gemeindeordnung geregelt.

Wenn der Oberbürgermeister der Hauptverwaltungsbeamte der Stadtverwaltung ist, ist auch der Name der Behörde Stadtverwaltung „Der Oberbürgermeister“ bzw. "Oberbürgermeister-in" .

Mittwoch, 16. Juli 2008

Ein Insider zur verfassungswidrigen ARGE-Situation:

Sozialdezernent Reinhold Spaniel nimmt Stellung zur Verabredung von Bund und Ländern, zur Rettung der Jobcenter das Grundgesetz zu ändern:
"Dass ausgerechnet für das völlig verkorkste Hartz IV-Konstrukt das Grundgesetz geändert werden soll, ist ein Armutszeugnis. Die derzeitige Mischverwaltung der ARGE hat bürokratische Hürden und Reibungsverluste zwischen Mitarbeitern der Bundesanstalt und den Kommunen verursacht. Nur durch enormes Engagement der Mitarbeiterschaft konnten in der Vergangenheit viele kritische Situationen, z.B. pünktliche Auszahlung, gemeistert werden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben durch ihren außergewöhnlichen Einsatz verhindert, dass Hartz IV zum Desaster für die Arbeitslosen wurde. Ich hatte gehofft, dass durch das Bundesverfassungsgerichtsurteil die Politik endlich klare Zuständigkeiten schaffen würde. Doch nunmehr sehe ich die Gefahr, dass das Grundproblem, nämlich das Nebeneinander von Bundesagentur und Kommunen, weiterhin besteht.
Nach meiner Berufserfahrung kann nur einer das Sagen haben. Wer meint, man könne über Aufgabenverteilung, Entscheidungskompetenzen und Mitarbeiterverantwortung 50 : 50 entscheiden, hat von Verwaltung keine Ahnung. Im Interesse der Mitarbeiter, aber vor allem zum Wohle der Arbeitslosen, erwarte ich eine klare Lösung."

Donnerstag, 4. Oktober 2007

Wiederholung:"Vom Namen passend, sonst nur Frechheiten!"

Aufgepaßt und möglichst (jetzt) nachgedacht: HIER SIND die sattsamen ASPEKTE - ungefiltert - (noch wässrig) , die HANDLUNGEN verlangen! Noch dazu weil der blanke Egoismus und die Primitivität von Frau Rente (MdL) - aber auch von Herrn Uwe Ritter - per 30.05.2007 - geliefert wurden.

ACHTUNG:

Ihr Nachfolger und Übertreffer in manchen Dingen - R. Teichmann mußte Rente belasten.

Herr Ritter machte es selber!

Frau Rente versteckte sich hinterm Mandat und war nicht da.

Wurde aber auch gelobt!

Ich erinnere an: "Ich will nur auf die PDS-Liste in den Landtag - dann kann mich die Partei mal!"

(Als dies sinngemäß geliefert wurde - hat O. Weiß es mit "Quatsch!" abgetan. Per 30.05.2007 ist auch er für Maßnahmen gegenüber dieser Frau, die mit Nachnamen so heißt, wie sie nur an sich denkt und ihreRente!)

Sonntag, 21. Januar 2007

Habe ich gelöscht

... war zu schmudelig!

Donnerstag, 13. Juli 2006

Sprüchlein der Minute

Nicht den Tod sollte man fürchten, sondern daß man nie beginnen wird,
zu leben.
-- Mark Aurel (römischer Kaiser, 121-180)

Montag, 15. Mai 2006

Aktuelles bis Akutes (was selbstentlarvend zur Geschichte "ab"-getan war, wie man nicht erahnen konnte)

Journalismus: Boom in den USA, düstere Lage in Deutschland
Jährlich 2.000 neue Journalisten in Deutschland, aber kaum Arbeit

New York/Berlin (pte/15.05.2006/13:30) - Journalismus-Schulen sind beliebter als je zuvor, obwohl die Zeitungsindustrie mit zahlreichen Problemen zu kämpfen hat. Im Mediengeschäft überwiegt vielfach Pessimismus und Resignation, das Internet ist eine starke Konkurrenz im Kampf um Leser und Wirtschaftsfachleute haben wenig Vertrauen in die finanzielle Zukunft der Zeitung. In den USA wurden allein im letzten Jahr 2.000 Jobs gestrichen, wie die New York Times kürzlich berichtete. Doch gerade dort gibt es momentan einen regelrechten Ansturm auf Journalismus-Schulen und sogar Neugründungen.

An der Universität Yale wird ein neues, aus Spenden finanziertes, Ausbildungsprogramm gestartet und an der City University of New York wird im Herbst sogar eine völlig neue Journalismus-Schule eröffnet. Dieser Boom zeigt, dass das Interesse an journalistische Arbeit nach wie vor ungebrochen ist und auch die Jobaussichten in den USA scheinen sich zum Positiven zu wenden, wie Richard J. Roth von der Northwestern University meint. Er sieht einen Trend, verstärkt junge Leute einzustellen, da diese im Umgang mit neuen Medienformaten wie Podcasts Experten sind und sich schnell an neue Technologien anpassen können.

In Deutschland scheint die Situation anders zu sein, wie Hendrik Zörner vom Deutschen Journalistenverband http://www.djv.de im Gespräch mit pressetext berichtet. "In Deutschland kommen Jahr für Jahr 2.000 neue Journalisten mit abgeschlossener Ausbildung auf den Arbeitsmarkt. Viele davon werden arbeitslos, da es nicht annähernd genügend Stellen gibt." Die wachsende Bedeutung neuer Medienformate scheint in Deutschland kein Anreiz zu sein, junge Leute, mit Erfahrung in diesem Bereich, einzustellen. Es ist eher das Gegenteil der Fall: Immer öfter werden bereits angestellte Redakteure in eine neu gegründete GmbH ausgegliedert. "Das ist eine sehr beunruhigende Entwicklung. In solchen GmbHs gelten oft nicht einmal die Tarifverträge. Redakteure werden gezwungen, zu niedrigeren Konditionen zu arbeiten, obwohl sie meistens sogar am selben Schreibtisch sitzen", wie Zörner erklärt.

Einen Boom an Journalismus-Schulen gab es Anfang der Neunziger, momentan gibt es keine Neugründungen in Deutschland. Es wird versucht, die vorhandenen Plätze auszulasten, was auch ohne Probleme gelinge, wie Zörner meint: "Journalist ist noch immer für viele ein Traumberuf, die schlechte Wirtschaftlage hat darauf keinen Einfluss. Es ist ein Mythos, viele träumen davon ohne zu wissen, was sie erwartet."

   stomach-man.gif (26873 bytes)  wash04.gif (27748 bytes)

In Eigener Sache: OFFENER BRIEF inner-
parteilicher Art, der auf Vertrauen zielte und unterwandert
worden ist. (siehe auch nachfolgenden Beitrag / Eigenkommentar)
 

Montag, 3. April 2006

(HINWEIS GENERELLER ART)

... Ist hier mehrfach zu finden - ich bitte um Verständnis und Beachtung!
Weshalb es besser "(HINWEIS-E GENERELLER ART) ab sofort heißt.
wega

Freitag, 17. Februar 2006

KOPIE: Weblogs als "Social Software"

Die Nutzung von Weblogs ist noch nicht so verbreitet, wie die von eMail oder von Diskussionsforen. Eine kritische Masse hat die Blogosphäre im deutschsprachigen Raum jedoch schon erreicht. Jan Schmidt beschreibt die Karriere und die Anwendungsformen von Weblogs als „Social Software“.

Die deutschsprachige Blogosphäre umfasst Schätzungen zufolge etwa 200.000 bis 250.000 Weblogs. Selbst wenn man konservativ annimmt, dass nur jedes Fünfte davon einmal im Monat aktualisiert wird, kommt man auf 40-50.000 aktive Angebote, in denen Menschen Texte und multimediale Inhalte veröffentlichen, auf Online-Quellen verweisen und über Kommentare zu den Beiträgen mit anderen Personen diskutieren. Die Kombination von quantitativem Wachstum und einer immer stärker wachsenden Aufmerksamkeit – zum Beispiel durch Berichte in den klassischen Massenmedien, wissenschaftliche Analysen oder auch kommerzielle Workshops und Konferenzen – hat dazu geführt, dass sich Weblogs spätestens im Verlauf des Jahres 2005 im deutschsprachigen Raum als Online-Format etabliert haben. Zwar sind bei weitem noch nicht die Bekanntheits- und Nutzungsgrade anderer Internet-Anwendungen (wie E-Mail oder Diskussionsforen) erreicht, doch es spricht einiges dafür, dass die Blogosphäre hierzulande (d.h. in Deutschland, Österreich und der Schweiz) eine kritische Masse erreicht hat.

Weblog ist nicht gleich Weblog

Ihre wachsende Verbreitung geht mit einer Differenzierung von unterschiedlichen Praktiken einher, die Weblogs nicht auf einen einzigen Nenner (z.B. als „Alternativjournalismus“ oder „Online-Tagebuch“) bringen lassen. Weblogs als Marketinginstrument einer Organisation haben ein anderes Gesicht und folgen anderen Regeln als Weblogs von Schülerinnen aus der Gothic-Szene, die wiederum deutliche Unterschiede zu Weblogs haben, die von professionell ausgebildeten Journalisten geführt werden. Kommunikationssoziologisch kann man diese unterschiedlichen Praktiken erfassen, indem man die spezifischen Gebrauchsweisen und Erwartungen untersucht, die die individuelle Nutzung rahmen und innerhalb von (unterschiedlich großen) Verwendungsgemeinschaften gelten. Auf der Grundlage von Weblog-Kommunikation bilden sich also nicht nur dichte Hypertext-Netzwerke von wechselseitigen Verlinkungen und Kommentaren, sondern auch soziale Netzwerke, in denen der „richtige“ Gebrauch des Formats ausgehandelt und immer wieder bestätigt wird.

Drei Leitbilder bei der Gestaltung

Drei Leitbilder sind dabei prägend: Die persönliche Authentizität, die sich in den Beiträgen und in der Gestaltung eines Weblogs ausdrückt; die Dialogorientierung, die – in stärkerem Maße als die klassische persönliche Homepage – auf den Austausch zwischen Autoren und Lesern innerhalb eines Angebots (mittels der Kommentare) und über einzelne Angebote hinweg (mittels Verlinkungen) setzt. Und schließlich die Dezentralität der Blogosphäre, die aus einer Vielzahl von textuellen und sozialen Netzwerken unterschiedlicher Reichweite besteht.

"The long tail"

Die spezifische Aufmerksamkeitsstruktur der Blogosphäre, die durch relativ wenige Weblogs mit hoher Leserzahl und eingehenden Verweisen sowie einer großen Anzahl mit vergleichsweise wenig beachtetem Angebot (dem sogenannten „long tail“) besteht, beeinflußt nicht nur den Informationsfluss sondern auch die Stabilisierung von Verwendungsweisen. In dieser Hinsicht ist nicht jedes Weblog gleich: Die stark sichtbaren Weblogs, die von vielen Personen gelesen und referenziert werden (gelegentlich auch als „A-List“ bezeichnet), haben in zweifacher Hinsicht eine größere Chance, Routinen für und Erwartungen an den Umgang mit dem Medienformat zu prägen. Sie erreichen einerseits einen größeren Nutzerkreis, dem sie als Vorbild für gelungene Weblog-Kommunikation dienen können. Andererseits beeinflussen sie das Bild, das sich externe Beobachter (zum Beispiel nicht selbst bloggende Journalisten) von Weblogs machen. Die Selbstverständnisdiskurse, die von Autoren und Lesern in diesen Weblogs geführt werden, prägen daher in der Blogosphäre und darüber hinaus das Verständnis des noch recht jungen Phänomens.
Allerdings hat die Auseinandersetzung mit Formen und Konsequenzen der Weblog-Kommunikation derzeit eine eigentümliche Schieflage, da sie sich meist darauf konzentriert, Weblogs als Variante der öffentlichen Kommunikation zu diskutieren (unlängst zum Beispiel durch die Online-Publikation „Webwatching", siehe Artikel). Hierbei wird zum Beispiel debattiert, inwiefern Weblogs Funktionen des Journalismus übernehmen oder ergänzen könnten oder ob sie als Instrument der Organisationskommunikation, also als Werkzeug für Marketing und PR, geeignet sind. So wichtig diese Einsatzzwecke und die mit ihnen einhergehenden Konsequenzen auch sein mögen: Es handelt sich im Grunde um Minderheitenpraktiken innerhalb der Blogosphäre und man verengt – unnötigerweise – die Perspektive, wenn man Weblogs nur unter dem Blickwinkel der öffentlichen Kommunikation analysiert.

Die persönliche Relevanz zählt

Wie die Ergebnisse der „Wie ich blogge?!“-Umfrage zeigen, nutzt die Mehrheit der Blogger das Format, um über die eigene Person (oder Aspekte von ihr) zu reflektieren, sich anderen zu präsentieren und auf diese Weise Beziehungen zu anderen Menschen knüpfen und pflegen zu können. Anders gesagt: Weblogs sind ein Instrument des Informations-, Identitäts- und Beziehungsmanagements in einer hochgradig vernetzten Kommunikationsumgebung. Es handelt sich bei ihnen also um „social software“ par excellence, die auf ganz eigene Weise öffentliche (weil potenziell netzweit verfügbare) und interpersonale Kommunikation in sozialen Netzwerken unterschiedlicher Reichweite miteinander verbindet. Weblogs machen so die Konversationen zwischen Personen sichtbar, die sich zu allen nur denkbaren Themen äußern, aufeinander verweisen und miteinander kommunizieren – das Selektionskriterium ist die persönliche, nicht die gesellschaftsweite Relevanz. Journalistischen Ansprüchen kann das natürlich nicht genügen, aber das ist auch gar nicht beabsichtigt. Die immer wieder kehrenden Diskussionen über die Qualität in der Blogosphäre laufen daher Gefahr, Weblogs als Format zu banalisieren und bestimmte Praktiken (zum Beispiel Strickblogs oder die Weblogs von Jugendlichen) abzuwerten, die den (fälschlicherweise angelegten) Selektions- und Publikationskritierien der öffentlichen Kommunikation nicht genügen. Dadurch wird man aber den Erfahrungen vieler Blogger und den Potenzialen des Formats nicht gerecht.

Mittwoch, 19. Februar 2003

Zu ehemals "VonALLERLEIueberQUELLENzurREFORMLUEGE.pdf":

etliche-Grundlagen (pdf, 466 KB)

Einige der Hauptaussagen (zu 100-fachen Betätigungsfelder) - neben:

Der Staatsdienst muß zum Nutzen derer geführt werden, die ihm anvertraut werden, nicht zum Nutzen derer, denen er anvertraut ist.
Marcus Tullius Cicero


und

Quellen über Quellen!

(Intern - siehe DVD-ASG-Nummer4)

Thema: HINWEIS GENERELLER ART
AUFKLÄRER

Einträge: 86

Profil anzeigen E-Mail Private Mitteilung (Offline)
« on:



22.04.2005 21:51 22.04.2005 21:51»
Antwort mit Zitat

P. S. + OFFIZIELL:

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des Forum, wo die neue WASG im Mittelpunkt vieler Betrachtungen stehen sollte, aber nicht der Initiator ist.
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(Diese Hinweise unterliegen ständiger Aktualisierung)

Zur Vertiefung - Linkliste:


Zivilrechtliche Rahmenbedingungen für den Inhaltsanbieter
 http://www.jurpc.de/aufsatz/19990114.htm 
Stand: 15.04.2005 Herausgeber: Prof. Dr. Maximilian Herberger Home
http://www.jurpc.de/index.html 
E-Mail an dessen Redaktion: mail@jurpc.de
http://www.jurpc.de/index.html 



Aktuelles aus dem Inhalt:

Thomas Gramespacher: Webdesign und Gestaltungshöhe? – Zur Anwendung von § 2 Abs. 1 Ziff. 4 UrhG auf in Webseiten eingebundene digitale Grafiken und Bilder
Der Autor kritisiert die Entscheidung des OLG Hamm - 4 U 51/04 -, da das Gericht sich nicht die Mühe gemacht habe, Kriterien für die Bestimmung der Schöpfungshöhe bei in Webseiten eingebundenen Grafiken und Bildern festzulegen.

Wolfgang Kuntz: Buchvorstellung Marly, Softwareüberlassungsverträge
Mit Recht hat sich "der Marly" als Standardwerk im Bereich der Softwareverträge etabliert. Rechtsanwender finden auf nahezu alle Fragen im Bereich der Softwareverträge zufriedenstellende Antworten.

BGH: Literaturhaus
Wer auf eine Anfrage, einen Internet-Auftritt unter einem bestimmten Domain-Namen zu erstellen, diesen für sich registrieren lässt, kann unter dem Gesichtspunkt einer gezielten Behinderung eines Mitbewerbers nach § 4 Nr. 10 UWG und eines Verschuldens bei Vertragsverhandlungen zur Unterlassung der Verwendung der Domain-Namen und zur Einwilligung in die Löschung der Registrierungen verpflichtet sein.

(Die Inhaberin einer berühmten Marke hat gegenüber einem gleichnamigen Privatmann einen Anspruch auf Übertragung der aus der Marke bzw. dem gleichlautenden Nachnamen bestehenden Domain, dürfte hier für ableitbare Fälle gleichzeitig den Verallgemeinerungsfall auf unser spezielles FORUM:
http://67693.rapidforum.com/ ausschließen!

JurPC-Faksimile:

* Gerichtsentscheidungen im CPC- und PDF-Format (Hinweise der Redaktion)
* JurPC-Archiv der Veröffentlichungen von 1989 bis 1996

------------------------------------------------
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Viel Spaß beim Surfen! ( Viel Spaß und lange Verweil-Dauer hier ...)

Hier eine WIEDERHOLUNG:

mit dem
i n h a l t s-

r e i c h e n
Zusatz

(Vorstehendes
ist anklickbar
- wie u. a.

die
überaus
wichtige:
Einleitung ,
... 11 Monate
später ...
eine
orientierende,
aber zeitlich
auch mal
von der
"11"
abweichende
Situations-
und Zeit-
Fest-
schreibung
und der
Aufklärung:
Warum?

Das
Zeichen

(ADU)

soll
Aufmerk-

samkeit
erwecken

und Sinne

-> schärfen!

( VIEL IST

AUCH IM


"TRANS-

PARENTEN"
-
in den
Freiflächen

verborgen

- UNTER-

SETZT
ODER / UND
ZUMINDEST 

VERLINKT

- Zu den
aufge-
kommenden
und nahe-
liegenden
Fragen
gibt es
mögliche
Antworten
oder / und
Fakten
unter:
ALLERHAND
ABC-Auswahl
-Quellen
(eine
erste
kleinere
Auswahl)



Warum:
Dieses
 NEWS-

 A B C-
QUERBEET

mit seinem
obligatorischen und

erweiterten
Haftungs-
ausschluss
- siehe auch
entsprechend
im Forum
:
PRO
UND KONTRA
... ggf.
KLARTEXT... HILFE ...

weil es
Andere
"Platt-
formen"
nicht mehr
gibt!
)


Eine
andere
scheint
aber im
Kommen...
Hallo
"WILLKOMMEN"
 in (m)einer
kleinen Welt!

Ich möchte
mit diesen
Seiten
k e i n e n
Designpreis
gewinnen,
sondern
Informationen -
manchmal
gar
NEWS

Die Themen
des Tages in Bildern
vermitteln,
z. B.

"
Die aktuelle
Uhrzeit
zur Stunde":


- die Uhrzeit

stimmt haargenau

nach

Mitteleuropäische Zeit.(MEZ) ... ansonsten
wurde
und
soll

Humanes!?

erzeugt,

A-B-C ...

oder /
und

vermittelt
werden:

dabei
überwiegend
für Aktualitäten
- in ausgewählten
Bereichen
- gesorgt
sein!

Ich hoffe,
dass
mir der

EINSTIEG

gelungen
ist
und
es
IHNEN
/
EUCH
gefällt.

(Bitte
schreibt
mir Eure
Meinung
in mein
Gästebuch.)!
    ... auch
    wiederholend

... Hallo

"WILLKOMMEN"
in (m)einer kleinen Welt!

P. S.:
Das war
einmal

der Anfang
vor Jahren. Online.
Bescheiden.
So war er beschrieben
und


gekennzeichnet:


Besucher: 23833 Heute: 109 Online: 11
(Im ARCHIV ist die Zahl von über 100.000 Aufrufen belegt, wie hier im Stand 07 in 2006 ...) des angeschlossenen FORUM
PRO UND KONTRA ... ggf. KLARTEXT... HILFE ...
andere

Weblogs

Foren

... Nicht das letzte Überbleibsel aus
"redaktionellen Online-Zeiten"!
Allerdings
funktioniert
das hier
verlinkte
Angebot
nicht mehr.
 Dazu die
NETSCAPE
-Einstellung
(Siehe auch
ersten Kasten
 - oberhalb -
oder bis ...
5 also 4 w e i t e r e n
Website mit
runden 200 Unterseiten;
eigentlich mehr
!
)

Das Zeichen

 

(ADU)soll Aufmerk-

samkeit

erwecken

und Sinne

-> schärfen! 

( VIEL IST

AUCH IM "TRANS-

PARENTEN"

- in den

Freiflächen

verborgen

- UNTERSETZT

ODER / UND ZUMINDEST 

VERLINKT



www.Wikipedia.deQUERBEET


Neue BilderNeue Partner
BILDERSPECIAL


Wörter des Tages
Aber was
nicht neu ist:
Diese Page
ist für
 

optimiert!

ARCHIV (geplant)

A-B-C ... (ist eine Auswahl QUERBEET )

... nicht das letzte Überbleibsel aus "redaktionellen Online-Zeiten"!

Dann kam es zur kleine A- B- C- Demonstration, d. h. einem entsprechenden "Auftritt"

Eine große A - B - C - Stütze ist, mit Sympathie behaftet, weil es auch schon Einiges an kritischen Momente durchzumachen hatte:


Aktuelle Beiträge

Ihr Brandenburg Eintrag
finden, wenn Newsletter <!-- body { margin:0; padding:0; font-family:'Myriad...
wega - 18. Jul, 13:38
Zum in den Himmel schreien...
Herr J. H-E = nachträglich abgekürzt - siehe auch...
wega - 28. Okt, 16:11
A B C -Tipp: Angebot...
A B C -Tipp: Angebot ...
wega - 1. Sep, 21:33
Entsetzlich:
... KOPIE eines anschaulichen Textes zum schwierigen...
wega - 24. Aug, 02:55
Organspende falsch angepackt,...
... , Fakten wirken auch unkommentiert!. Von...
wega - 11. Aug, 08:40

Mein Lesestoff

Albrecht Müller und Dr. Wolfgang Lieb von der Initiative zur Verbesserung der Qualität politischer Meinungsbildung
www.nachdenkseiten.de


Ein Buch gegen Google: Das Web-Adressbuch für Deutschland geht ins neunte Jahr. Können es 900 Seiten Papier mit mehreren Milliarden verzeichneten Webseiten in Google aufnehmen?
Searchguide: Web-Adressbuch 2006

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W i l l k o m m e n Hier entsteht eine neue Internetpräsenz....
KlausDieterKraemer - 25. Okt, 12:24
Weil ich nicht nur um...
http://www.alex-nolze.de/i mages/stories/audio/angst/ 11%20-%20Lebenslied.mp3
adu - 15. Okt, 10:35
Ergänzung zur Havelberger...
Platzhalter (Ph) 2099 Vorsitzende trat zurück 07.08.05...
jih - 14. Sep, 17:20
Noch was, zur Vercollständigung!
... U N S E R E GASTROLLE (nach unserem letzten...
adu - 11. Sep, 15:05
Das hier ist schlimmer:
Auf Facebook verfolgt Diese Prominenten wurden Opfer...
Kartenspieler - 6. Sep, 20:28

...

Büchertipps & Rezensionen

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Titelbild
Till Müller-Heidelberg/ Ulrich Finckh/ Rolf Gössner u.a. (Hg.):

Grundrechte-Report 2006
Zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland

Was wusste die Bundesregierung von den CIA-Verschleppungen über deutschem Boden? Haben deutsche Beamte erfolterte Aussagen bewusst genutzt?


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Eben sind Landes-und Bundesverfassungsschutzbericht für die Bundesrepublik erschienen. Diese Schützer bedrohen freilich öfter... Was sie verteidigen, ist nicht die Summe der Rechte jeder einzelnen Person, sondern ein Konstrukt namens FDGO = Freiheitlich demokratische Grundordnung. Sie hat die Eigenheit, dass sie - nach Meinung der Schützer - vor allem dadurch verletzt wird, dass man ein Grundrecht besonders exzessiv in Anspruch nimmt - zum Beispiel das auf Demonstration oder das auf Meinungsfreiheit. Gerade das selbstsüchtige Herumtrampeln auf dem eigenen Recht erschüttert den gebohnerten Boden der Verfassung besonders.

Ganz anders der Grundrechtereport. Er geht einfach den einzelnen Rechten nach, wie sie im Grundgesetz aufgezählt sind. Und seine Blickrichtung verläuft genau umgekehrt: sieht der Verfassungschutz den Menschen an sich in seinen Wünschen und Tätigkeiten als Störer unseres aufgeräumten Hauses Deutschland an, melden die Autoren des Grundrechtereports penibel, mit welchen Maßnahmen Gerichte, Polizei, Dienste,Gesetzgeber das kaputtmachen, was sie angeblich schützen wollen.

Der Grundrechtereport erscheint jetzt zum zehnten Mal - und wird herausgegeben u.a. von Mitgliedern der Humanistischen Union, der Gustav-Heinemann-Initiative, Pro Asyl, der Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen, der Internationalen Liga für Menschenrechte im Geiste von Carl von Ossietzky. Viele der hier angezeigten Verletzungen der Grundrechte werden den Lesern von stattweb und STATTZEITUNG bekannt vorkommen. Es frischt das Gedächtnis auf, in dem schmalen Taschenbuch versammelt zu sehen, worüber wir uns ein Jahr lang geärgert haben. Weniger verwundert! Gewohnheit gerbt Herzwand. Hauptsache, die Ärgernisse sind hier festgehalten- zur Wiedervorlage hoffentlich noch vor dem Jüngsten Gericht.

Einprägsam etwa der letzte Fall - ein Angriff auf Artikel 104 - ”die Freiheit der Person kann nur aufgrund eines Gesetzes eingeschränkt werden.” Tatort: die Hamburger Ausländerbehörde. Über den Bildschirm der Beamten flackert verheißungsvoll: “Wir buchen, sie fluchen-mit freundlicher Unterstützung des Reisebüros Never-Come-Back-Airlines.”. Der umdunkelte Humor dieser Behörde bewährt sich an einem potentiellen Schübling aus Guinea. Bedenklich betritt er den elektronisch gesicherten Büroraum, weist auf das noch laufende Verfahren hin, in welchem er vor Gericht Abschiebe-Aufschub begehrte- und wird gerade deshalb einen Stock höher geschickt: In eine Zelle des Landeskriminalamts, das -sehr praktisch- im selben Gebäude untergebracht ist. Von dort soll es -nach dem Willen des Sachbearbeiters - in den Abschiebeknast gehen. Dann weiter nach Guinea.

Nur,dass Amadou Biallo von einem Rechtsanwalt begleitet war. Und dem fiel an dem Vorgang etwas auf, was wir als fleißige Krimi-Gucker vielleicht schon vergessen haben. Da fehlt doch etwas : Der richterliche Strafbefehl. Die Ausländerbehörde nahm treuherzig an, sie gelte als Polizei. Und die dürfe doch festnehmen ”bei Gefahr im Verzug”- und “zur Verhinderung einer Straftat”. Die Straftat wäre dann das gesetzwidrige Verweilen im Gebiet der BRD.

Das Hamburger Polizeirecht scheint schlotterig zugeschnitten und erlaubt das alles. Nur -dass es ein spezielles Recht der Ausländerbehörde gibt, und wo besondere rechtliche Regelungen erlassen sind, kann nicht nonchalant auf die weitere- also die für die Polzei gültige - zurückgegriffen werden. - Also kam der abzuschiebende vorläufig frei.

Triumph des Rechts? Ja, eine Viertelstunde lang. Im letzten Satz berichtet Rolf Steinke von einer geplanten Justizreform in Hamburg. sie sieht eine “ausdrückliche Ermächtigung der Behörden zur vorläufigen Festnahme von Ausländern zwecks Sicherung der Abschiebehaft vor”- und das ohne richterliche vorherige Anordnung.

Der Gesetzgeber dichtet seine Behörden ab gegen vorlaute Richter. Bei Redaktionsschluss des Buchs war darüber noch nicht entschieden. Darin zeigt sich die Struktur sehr vieler Fälle des Buches. Die oberen Gerichte entscheiden oft liberaler als die unteren, diese wieder öfter gegen Polizeimaßnahmen. Polizei greift am häufigsten schöpferisch zu. Das Verfassungsgericht klopft immer mal wieder den Schilys und Becksteins und ihren Parlamenten auf die Finger, die gerade an Fallen und Fesseln gegen Einzelmenschen basteln. Wie ist das möglich? Sollte wirklich der Satz gelten: Lass nur die Gesetze walten, und du wirst dein Recht erhalten? Bessere, freiheitsdurstigere Menschen können die Richter der oberen Ränge wohl kaum sein, vor allem, weil sie normalerweise ja aus den unteren Gerichten hervorgehen, deren Praxis also jahrelang mitgetragen haben müssen.

Des Rätsels Lösung liegt wohl darin, dass die obersten Gerichte den Gesamtzusammenhang der Rechtsregulierung im Auge behalten müssen. Sie können nicht nur einem einzelnen Schulamt zuliebe oder der Polizeibehörde in Lüneburg die logische Konsistenz des Ganzen gefährden. Davon profitiert sehr oft der Wurm unten, an dem Polizei und Unterbehörden schon gnadenlos ziehen und zerren.

Ein weiteres Streitgebiet der Gerichte- und darauf geht das Buch ausführlich ein- sind innen- und außenpolitische Rücksichten der unabhängigen Richter, mehr noch solche des weisungsgebundenen Generalbundesanwalts. In diesem Licht schildert Paech, Völkerrechtler und MdB der Linkspartei, die Abweisung des Verlangens nach Schadensersatz der Angehörigen jener Verletzten und Getöteten bei der Brücke von Varvarin, die dem Luftangriff der NATO im Frühjahr 1999 zum Opfer fielen. Einzelpersonen haben demnach kein Klagerecht, nur Staaten untereinander. Ebenso lehnten alle angerufenen Gerichte die Verfolgung der Folterknechte von Abu Ghraib ab, wenn diese sich nach getaner Arbeit wieder in der BRD als GIs in Ramstein oder einem anderen amerikanischen Stützpunkt befinden. Begründung dieses Mal: die Gerichte der USA werden sicher die Taten und vor allem die Verantwortung der jeweiligen Vorgesetzten der Täter überprüfen. Zu solcher Begründung gehört Beharrlichkeit im Wegschauen. Aber- wie Larochefoucauld schon wusste: wir alle bringen genug Seelenstärke auf, die Leiden unseres Nächsten zu ertragen.

Der Kampf ums Recht kann immer nur Freischärlerkrieg sein, Guerillavorstoß. Die geringsten Widersprüche zwischen den Behörden ausnützen! Die notwendige Herstellung der Einheitlichkeit von Verwaltungsakten sich zu nutze machen! Den langen Atem behalten, um den Instanzenweg zu überstehen. Eckart Spoo in seinem Beitrag zur Überwachung der Zeitung “JUNGE WELT” zeigt einen wenig wahrgenommenen möglichen Trampelpfad von rechts nach links. Die rechtsgesinnte Wochenzeitung JUNGE FREIHEIT hat beim Verfassungsgericht durchgeboxt, dass sie im Verfassungsschutzbericht nicht mehr genannt werden darf. Die Verfassungsrichter begründeten ihren Spruch so: die ”Pressefreiheit schütze vor Einflussnahme des Staates auf die mit Hilfe der Presse verbreiteten Informationen”. eine Veröffentlichung im Verfassungsschutzbericht sei eine “negativ belastende mittelbare Sanktion”.

Viele empörten sich damals und sahen im Urteil eine Begünstigung der Kameraden von rechts. Richtig, so Spoo, wäre es, ohne weiteren Gemütaufwand die notwendige Allgemeinheit des Spruchs auszunutzen und für sich ebenfalls Verschonung vor dem Bericht zu beanspruchen. Seine letzten Wochen in Freiheit verdankte Ossietzky einer von rechts und links gemeinsam durchgesetzten Amnestie gewisser politischer Meinungs-Delikte. Hätte Ossietzky sich in der Zelle festkrallen sollen, nur weil auch ein Goebbels davon profitierte?

Allgemeine Gerechtigkeit, was immer das wäre, kann der Rechtskampf nicht herstellen. Aber immerhin Marscherleichterungen, kurzfristige Verbesserung der Bedingungen des politischen Zusammenschlusses. Dafür enthält dieses kleine Buch die nützlichsten Tipps.

RezensentIn: Fritz Güde

Erschienen bei Fischer Taschenbuch Verlag 2006, 9,95 Euro. Sie können dieses Buch bei Amazon bestellen.


Bitte beachten Sie auch den folgenden Buchtipp:

Jean-Claude Paye:
Das Ende des Rechtsstaats
Demokratie im Ausnahmezustand

Eine fundierte Analyse jüngerer repressiver Entwicklungen auf einzelstaatlicher, europäischer, US-amerikanischer und internationaler Ebene



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~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ Hinweise zum Internetrecht und daraus ableitbaren Zusammenhängen Domainrecht Urheberrecht Onlineauktionen Datenschutz Strafrecht und, nicht zuletzt:Urteile (welche von hier aus nicht noch mehr werden sollen) ZU SCHWERPUNKT-PROBLEM-SITUATIONEN Subject:HARTZ IV im Donaukurier www.donaukurier.de ~~~~~~~~~~~~~~

Was wichtig sein kann!

Wie umgehen mit ungebetenem Hausbesuch vom Amt E-Mail
05.10.2006
sozialschnuefflerHausbesuche
… auch gegen ungebetene Hausbesuche, kann man sich wehren.

Aus gegebenen Anlass stellen wir nochmals wichtige Hinweise dazu zur Verfügung. Selbst dem SPIEGEL war es auf dem Höhepunkt der "Clement'chen Missbrauchsdebatte" wert, uns in seiner Ausgabe 43/2005 zu erwähnen. .." Mitarbeiter des Arbeitsamtes hegen den Verdacht auf Leistungsmissbrauch und haben sich zu einem Kontrollbesuch angemeldet? Nicht lange "rumfackeln“, rät das „Erwerbslosen Forum Deutschland“, eine stark frequentierte Ratgeberseite im Internet:

Erst einmal seien die Amtsleute „zu ihren Personalien zu befragen“ und auf die Strafgesetzbuchparagrafen zu „Hausfriedensbruch, Nötigung, falsche Verdächtigung“ hinzuweisen. Drohe der Behördenvertreter daraufhin mit Leistungskürzung, solle man schwerere Geschütze auffahren: „Dann wird sofort und dringend die Polizei gerufen“ und „Strafanzeige gegen jedes der Ämter persönlich erstattet“. Auch gegen lästige Kontrollanrufe kann man sich mit Hilfe aus dem Internet zur Wehr setzen. Das Erwerbslosenforum bietet fertige Anträge auf Löschung sämtlicher Telefonnummern und E-Mail-Adressen. Lediglich der eigene Name samt Kundennummer sowie die Adresse der zuständigen Arbeitsagentur sind noch per Hand einzutragen". ...(SPIEGEL 43/2005 S. 42).

Hausbesuche

… auch gegen ungebetene Hausbesuche, kann man sich wehren.

Für die Besuche – welche vom Amt durchgeführt werden - muss ein zu begründender Verdacht auf Leistungsmissbrauch vorliegen.

Die Ämter könnten zwar zum Hilfeempfänger kommen, jedoch nur nach vorheriger Terminabsprache bei Beantragungen von Sachleistungen - aber - wenn das Amt einfach so kommt, sofort ablehnen, um erneuten Termin bitten, mit dem Hinweis, dass man Beistände hinzuziehen will, was nach § 13 SGB X erlaubt ist und von den Ämtern geduldet werden müssen, oder den Einlass bzw. den Besuch von Beginn an ablehnen.

Wenn das Amt nach Termin kommt, sind in der Wohnung dann drei-vier sachkundige Personen mit anwesend, die die Ämter sofort zu ihren Personalien befragen (Name, Vorname, Dienststelle, Dienstrang) und diese notieren und dann dazu intensiv und ohne großes Rumgefackel befragen, welche belegbaren Verdachtsmomente sie gegen den/die Leistungsbezieherin haben und die sofortige (!) Vorlage dieser Belege an Ort und Stelle verlangen.

Stellt sich heraus - was sich meistens herausstellt - dass gar kein Verdacht vorliegt, weil eh keine Beweise dafür da sind und man also einfach mal so gucken (also schikanieren) wollte, ist das

- Hausfriedensbruch (§ 123 Strafgesetzbuch - StGB)
- Nötigung (§ 240 StGB)
- falsche Verdächtigung (§ 164 StGB

und wenn die Ämter dem/die Leistungsbezieherin gegenüber sogar damit gedroht haben, Leistungen einzustellen, wenn man sie nicht in die Wohnung / ins Haus ließe, dann kommt noch

- Bedrohung (§ 241 StGB) hinzu, mal von
- Rechtsbeugung im Amt (§ 339 StGB) bzw. Beihilfe (§ 27 StGB) dazu ganz abgesehen.

Dann wird sofort und dringend die Polizei gerufen wegen Hausfriedensbruchs (am Telefon nicht groß rumquatschen, sondern nur sagen, dass hier Hausfriedensbruch stattfindet und bitte (!) sofort jemand kommen soll), die Ämter werden von der Polizei der Wohnung/des Hauses verwiesen und es wird sofort Strafanzeige wegen Hausfriedensbruchs, falscher Verdächtigung, Nötigung, Bedrohung, Rechtsbeugung im Amt und ggf. Beihilfe dazu gegen jeden der Ämter persönlich erstattet.

Dies Procedere deshalb, damit das illegale Vorgehen der Ämter amtlich aktenkundig wird - wodurch dann keinerlei weitere Repressalien gegen den/die wehrhaften Betroffenen erfolgen werden, und wenn doch, dann hilft sofort eine Einstweilige Verfügung mit Eilantrag beim zuständigen Verwaltungsgericht. Das Verwaltungsgericht kann aufgrund des somit aktenkundigen Tatbestandes des Hausfriedensbruchs, der Nötigung, falschen Verdächtigung und der Bedrohung sowie der Rechtsbeugung im Amt gar nichts anderes machen als dem Antrag auf Einstweiligen Verfügung statt zu geben.

Urteile:

Landessozialgericht Halle - Beschluss vom 22. April 2005, Az. L 2 B 9/05 AS ER :
Das Gericht meint, dass der Besuch des Außendienstes kaum geeignet sei, entscheidungserhebliche Tatsachen für das Vorliegen einer eheähnlichen Gemeinschaft zu ermitteln, da die Intimsphäre zur Klärung dieser Frage nicht ausgeforscht werden dürfe. Die Ablehnung des Hausbesuchs sei durch die grundgesetzlich geschützte Unverletzlichkeit der Wohnung gedeckt (Artikel 13 GG).

Landessozialgericht Halle - Beschluss vom 22. April 2005, Az. L 2 B 9/05 AS ER :
Das Gericht meint, dass der Besuch des Außendienstes kaum geeignet sei, entscheidungserhebliche Tatsachen für das Vorliegen einer eheähnlichen Gemeinschaft zu ermitteln, da die Intimsphäre zur Klärung dieser Frage nicht ausgeforscht werden dürfe. Die Ablehnung des Hausbesuchs sei durch die grundgesetzlich geschützte Unverletzlichkeit der Wohnung gedeckt (Artikel 13 GG).

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Stand: 15.04.2005 Herausgeber:
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E-Mail an dessen Redaktion: mail@jurpc.de
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Aktuelles aus dem Inhalt:

Thomas Gramespacher: Webdesign und Gestaltungshöhe?
– Zur Anwendung von § 2 Abs. 1 Ziff. 4 UrhG auf in Webseiten
eingebundene digitale Grafiken und Bilder
Der Autor kritisiert die Entscheidung des OLG Hamm
- 4 U 51/04 -, da das Gericht sich nicht die Mühe gemacht
habe, Kriterien für die Bestimmung der Schöpfungshöhe bei
in Webseiten eingebundenen Grafiken und Bildern festzulegen.

Wolfgang Kuntz: Buchvorstellung Marly, Softwareüberlassungs-
verträge
Mit Recht hat sich "der Marly" als Standardwerk im Bereich
der Softwareverträge etabliert. Rechtsanwender finden auf
nahezu alle Fragen im Bereich der Softwareverträge
zufriedenstellende Antworten.

BGH: Literaturhaus
Wer auf eine Anfrage, einen Internet-Auftritt unter einem
bestimmten Domain-Namen zu erstellen, diesen für sich
registrieren lässt, kann unter dem Gesichtspunkt einer gezielten
Behinderung eines Mitbewerbers nach § 4 Nr. 10 UWG und
eines Verschuldens bei Vertragsverhandlungen zur Unterlassung
der Verwendung der Domain-Namen und zur Einwilligung in die
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(Die Inhaberin einer berühmten Marke hat gegenüber einem
gleichnamigen Privatmann einen Anspruch auf Übertragung
der aus der Marke bzw. dem gleichlautenden Nachnamen
bestehenden Domain, dürfte hier für ableitbare Fälle gleichzeitig
den Verallgemeinerungsfall auf unser spezielles FORUM:
http://67693.rapidforum.com/ - beispielsweise - ausschließen!

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* Gerichtsentscheidungen im CPC- und PDF-Format
(Hinweis-e der Redaktion)
* JurPC-Archiv der Veröffentlichungen von 1989 bis 1996

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