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Samstag, 3. Juni 2006

Aidskonferenz in New York endet mit 53-Punkte-Programm

New York (dpa) - Mehr als 150 Länder haben in der Nacht am UN- Hauptsitz in New York ein 53-Punkte-Programm für den globalen Kampf gegen HIV/Aids verabschiedet. Danach soll in fünf Jahren möglichst jeder HIV-Infizierte Zugriff auf Aidsmedikamente haben. Dafür will die internationale Gemeinschaft bis zum Jahr 2010 zwischen 20 und 23 Milliarden Dollar bereitstellen. Wer die Last trägt, und was jedes einzelne Land an eigenem Einsatz leisten muss, lässt die Erklärung offen.

Mittwoch, 31. Mai 2006

Skype stellt Gefahrenpotenzial für Firmen dar

SurfControl: Keine direkte Bedrohung, aber dennoch Sicherheitslücken

Frankfurt/Scotts Valley - Der auf mittelständische Unternehmen ausgerichtete VoIP-Dienst "Skype for Business" http://www.skype.com/business ist nicht für Business-Kunden geeignet, stellt das deutsche Consultingunternehmen Eurospace http://www.eurospace.de fest. Problematisch sei der Dienst deshalb, weil er "erstens erhebliche Sicherheitsrisiken mit sich bringt und zweitens auf keinen anerkannten Standards basiert. Skype ist einfach zu bedienen, smart im Einsatz und verführerisch kostengünstig. Aber es ist ein proprietärer Dienst und stellt potenziell ein riesiges Einfallstor für Angriffe aus dem Internet dar", äußert sich Eurospace-Geschäftsführer Vincent Ohana.

Laut Angaben von Skype verwenden bereits 30 Prozent der 75 Millionen Nutzer den VoIP-Dienst im beruflichen Umfeld. Hier bestehe das Gefahrenpotenzial, teilte der Consulter gegenüber pressetext mit. Nach Recherchen von Eurospace seien bereits die ersten Skype-Viren im Umlauf, die über die Telefonsoftware die Rechner der Gesprächsteilnehmer befallen würden. Hat der Nutzer das Telefonie-Programm in Outlook integriert, so greifen die Schädlinge zum Teil auch das Mail-Programm an und verbreiten sich über die in Outlook gespeicherten Kontakte.

"Skype ist ein nicht überwachter und weitgehend anonym operierender Peer-to-Peer-Protokollservice", erklärte Patricia Sueltz, CEO von SurfControl http://www.surfcontrol.com . "Jede Person, die man anruft oder von der man angerufen wird, kann theoretisch unbemerkt schädliche Elemente wie Viren oder Würmer in das Netzwerk hinein oder vertrauliche Informationen und geistiges Eigentum aus ihm heraus schleusen. Da Skype eine nicht erkennbare Verschlüsselung verwendet und aufgrund seines temporären Charakters äußerst schwierig aufzuspüren ist, konnte bislang kein Virenschutz-Produkt hier wirklich eingreifen."

Eine von Skype ausgehende Bedrohung für das Firmennetzwerk sieht SurfControl nicht, eine unkontrollierte Nutzung könne dennoch eine potenzielle Gefahr und Sicherheitsschwachstelle bedeuten, da von Mitarbeitern über Skype sensible Firmendaten per File-Sharing ausgetauscht oder Viren und andere schädliche Inhalte über Instant Messaging in das Firmennetz gelangen können. Mit dem "Enterprise Threat Shield" (ETS) bietet SurfControl ein Tool, mit dem Skype-Accounts in Firmen-Netzwerken identifiziert, kontrolliert und die Nutzung von Skype geregelt werden können. Mit ETS könne Skype insgesamt unterbunden oder die Dauer von Skype-Verbindungen begrenzt werden. Zudem kann ein Unternehmen festlegen, dass Skype nur von berechtigten Personen und nur während bestimmter Tageszeiten verwendet werden darf. Weiters besteht die Möglichkeit die File-Sharing-Fuktion zu deaktiviert.

Eurospace rät den Unternehmen, die Internet-Telefonie zunächst nur firmenintern einzusetzen und erst zu einem späteren Zeitpunkt die externe Telefonie über das Internet abzuwickeln. Auf jeden Fall sollte dazu ein Service gewählt werden, der auf dem weltweit anerkannten
Internet-Telefonstandard SIP (Session Initiating Protocol) basiert. In Deutschland sollte der gewählte Dienst zudem an den zentralen deutschen Toplink-Telefonknoten im Datenzentrum des Deutschen Commercial Internet Exchange (DE-CIX) angeschlossen sein, den der Verband der deutschen Internetwirtschaft betreibt, so Eurospace.

Freitag, 26. Mai 2006

Großes GEO Themenlexikon in 20 Bänden - Kooperation mit dem Verlag Bibliographisches Institut & F.A. Brockhaus AG

Hamburg (ots) - Im Herbst präsentiert GEO in Zusammenarbeit mit dem Verlag Bibliographisches Institut & F.A. Brockhaus AG eine große Lexikonedition. Das Themenlexikon besteht aus 20 Bänden und umfasst pro Band 480 bis 544 Seiten. Das ...

http://www.presseportal.de/story_rss.htx?nr=828118

Dienstag, 16. Mai 2006

Springer plant Formatumstellung der "Welt"

Zunächst Trennung von Welt Kompakt und Die Welt




Hamburg (pte/16.05.2006/06:20) - Die Axel Springer AG http://www.axel-springer.de überlegt eine Formatverkleinerung seiner Tageszeitung Die Welt. "Die Welt im Tabloidformat ist eine Option, über die wir nachdenken wie andere Verlage auch", zitiert das Branchenmagazin Der Kontakter Springer-Sprecherin Edda Fels. Eine Entscheidung sei aber noch nicht gefällt worden, heißt es weiter. Was die bereits im Kleinformat bestehende Welt Kompakt betrifft, wird sich eine Tabloid-Ausgabe der Welt in Inhalt und Umfang - zumindest zunächst - von der Welt Kompakt weiterhin unterscheiden.

Die Welt durch die Welt Kompakt komplett zu ersetzen gilt als problematisch, sprechen die beiden Ausgaben doch verschiedene Leserschaften an. Die Welt Kompakt richtet sich an jüngere Zielgruppen, die naturgemäß mobiler sind. Eine Formatverkleinerung von Qualitätsblättern wird auch mit einer immer mobiler werdenden Gesellschaft begründet. Dennoch ergab eine Studie der TNS Emnid Medienforschung, dass die deutschen Vorbehalte gegen das Tabloidformat hegen (pressetext berichtete: http://www.pte.at/pte.mc?pte=060410029 )

Montag, 24. April 2006

Erste elektronische Zeitung: Dünne Screens statt Papier

Testphase bereits angelaufen, weitere Projekte folgen

So wird die elektronische Zeitung aussehen
Antwerpen/Eindhoven (pte/24.04.2006/17:30) - Die belgische Wirtschaftszeitung De Tijd http://www.tijd.be startete vor wenigen Tagen die Testphase für eine elektronische Zeitung. Es handelt sich dabei um Screens, auf denen mikroskopisch kleine Kapseln, angeregt durch elektrische Ladungen, Bilder oder Schrift in schwarz-weiß anzeigen können. Diese so genannten iLiad E-reader wurden von dem Philips-Ableger iRex Technologies http://www.irextechnologies.com (pressetext berichtete: http://www.pte.at/pte.mc?pte=051221004 ) entwickelt. Auch Sony wird noch dieses Jahr seinen E-reader präsentieren. Die Geräte sind ähnlich einer dünnen Tafel und leicht genug um in einer Hand gehalten zu werden. Updates werden über Internet empfangen und umgeblättert wird per Knopfdruck. Zusätzlich hat man auch die Möglichkeit seine eigenen Notizen festzuhalten. "Die Technologie steht am Anfang, aber es ist ein Stein ins Rollen gebracht worden", meint Jochen Diekow von IFRA, einer Organisation für Zeitungsverlage http://www.ifra.com , im Gespräch mit pressetext.

Weitere E-reader Projekte werden derzeit von der Zeitung Les Echos, IFRA und der New York Times geplant. Verlage erhoffen sich von der neuen Technologie, wieder mehr Leser zu erreichen und gleichzeitig an Druck- und Verteilungskosten zu sparen. Ein Vorteil für Leser wäre Flexibilität durch Updates rund um die Uhr. Auch für die Werbeindustrie könnte diese Entwicklung Vorteile bringen. Anzeigen könnten zeitlich angepasst werden, zum Beispiel Kaffee-Werbung am Morgen und Bier-Werbung am Abend.

"Momentan sind E-reader nur komplementär zur Zeitung gedacht. Auf längere Sicht könnten sie die Zeitung ersetzen. Für Wirtschaftszeitungen wie De Tijd ist es besonders interessant, da ihre Leser beispielsweise immer aktuelle Börsenkurse abrufen könnten", prognostiziert Diekow. Die momentane, noch etwas unhandliche Technologie wird dabei nur ein Zwischenschritt sein. "Die große Hoffnung ist flexibles Papier."

Elektronische Zeitungen werden sich wahrscheinlich eher an gedruckten Exemplaren orientieren, als am Internet. "Sie werden ,endlich' sein, das heißt nicht wie im Internet, wo man unendlich von einem Link zum anderen kommt. Die Redaktion trifft eine Auswahl. Interaktivität wird aber auch ein Feature sein. Vorstellbar ist zum Beispiel, Leserbriefe an die Redaktion zu schreiben, nähere Informationen abzurufen oder Pdf-Dateien herunterzuladen", erklärt Dieckow das Prinzip der elektronischen Zeitung.

Mittwoch, 5. April 2006

3 Kritiken am "Gründungsaufruf für eine neue Linke"

http://zurueckunddannvor.twoday.net/stories/2119994/

Montag, 3. April 2006

wegaNEWSLETTER wg. copyright

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=> Sie dürfen:

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* Im Falle einer Verbreitung müssen Sie anderen die Lizenzbedingungen, unter die dieser Inhalt fällt, mitteilen.
* Jede dieser Bedingungen kann nach schriftlicher Einwilligung des Rechtsinhabers aufgehoben werden.

Die gesetzlichen Schranken des Urheberrechts bleiben hiervon unberührt.


Das Commons Deed ist eine Zusammenfassung des Lizenzvertrags in allgemeinverständlicher Sprache.

Dazu noch:
http://de.creativecommons.org/

... und nicht zuletzt (!)
http://www.pressetext.at/pte.mc?pte=050321024

D. h.:
Copyright-Schützer decken Deutsche mit Klagen ein
Nulltoleranz führt 2004 zu rasantem Anstieg bei Durchsuchungen und Verfahren

Hamburg (pte/21.03.2005/13:35) - Das Prinzip der Nulltoleranz bei der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) hat in Deutschland 2004 zu einem rasanten Anstieg der Hausdurchsuchungen und Gerichtsverfahren geführt. In einer Aussendung freute sich die GVU http://www.gvu.de heute, Montag, über das Rekordhoch von 2.084 Durchsuchungen (plus 51 Prozent im Vergleich zu 2003) und 2.500 Verfahren. Alleine bei Filmen stieg die Zahl der von der GVU eingeleiteten Verfahren um 65 Prozent. So gut wie alle Verfahren werden aus Sicht der Copyright-Schützer erfolgreich abgeschlossen. ...

Wenn auch ein Jahr alt - nicht unaktuell - wega

=>Es gibt hier Arten, seine Zeit zu vertun:

=>=>=> Nichts zu tun,
=>=>=> es ungenau zu tun, oder
=>=>=> im falschen Augenblick zu tun.
 François Marie Voltaire

=> Schafft in der Wirklichkeit mehr Glück!
Dann braucht ihr nicht soviel Ersatz in meinen Worten.
 Wolfgang Biermann



Generell (©) copyright and related rights by Werner G. Gaede
(wega) für http://wega2006.twoday.net/stories/1774594/#1784614
(Alles davor und danach, wie:
=>Wir weisen ausdrücklich daraufhin, dass die Beiträge die Meinungen der Teilnehmer widerspiegeln und nicht die des Betreibers oder Systemanbieters. Dass Teilnehmer eigene bzw. kontroverse Standpunkte zu verschiedenen Themen haben, entspricht der Zielsetzung diese Internetangebotes. Die Veröffentlichung von Beiträgen der Teilnehmer bzw. das nicht Entfernen von Beiträgen bedeutet nicht, dass sich die Betreiber dieses Internetangebotes die Meinung zu eigen machen. Wir prüfen, ob Beiträge strafrechtlich- oder jugendschutzrelevant sein könnten. Trifft dies nicht zu, steht es im Belieben jedes Webmasters bzw. Teilnehmers dieses Internetangebotes, sich eine persönliche Meinung über die veröffentlichten Beiträge zu bilden. Bei diesem Internetangebot handelt es sich um einen Markt der Meinungen.
Insbesondere solche wie:
http://www.einwohner.de/dolorespeinlichkeiten
oder
http://www.einwohner.de/linksbuendnisummagdeburg (bis derzeit 6)

und / oder

http://www.einwohner.de/aus2005wochenweise ;

http://www.einwohner.de/dokumente ;

http://www.einwohner.de/wega2005 bzw.
http://www.einwohner.de/wega2005b

usw. ...
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Freitag, 31. März 2006

Newsletter 07 des Leipzig Tourist Service

Neuer Newsletter stellt Ihnen Leipzig mit vielen unterschiedlichen Facetten vor

Leipzig (pts/31.03.2006/15:00) - Leipzig ist furios in das Jahr 2006 gestartet! Satte 10,5% mehr Gäste besuchten im Januar 2006 im Vergleich zum Vorjahr die Stadt. Auch die Anzahl der Übernachtungen stieg laut Angaben des Statistischen Landesamtes Sachsen um 9,6% auf 94.158 (Januar 2005: 85.229 Übernachtungen). Wenn man den Prognosen der touristischen Partner Glauben schenkt und die eigenen Buchungsanfragen berücksichtigt, könnte das Jahr 2006 ein Rekordjahr für den Leipziger Tourismus werden. Doch bis dahin liegt noch viel Arbeit vor uns ...

Die bisher erschienenen Newsletter finden Sie mit druckfähigen Bildern sowie Verlinkungen zu weiterführenden Aktionen unter www.leipzig.de (Rubrik Tourist Service - Presseportal) sowie über die Homepage der internetbasierten Nachrichtenagentur www.pressetext.de . Die Newsletter sind dort unter der Stichwortsuche Leipzig archiviert. Nun wünschen wir Ihnen viel Spaß beim Lesen, Klicken und Recherchieren!


Die top-aktuellen Themen aus Leipzig:

Die 11. "NÄHER dran"-Ausgabe ist erschienen:
Was man über die Sportstadt Leipzig wissen sollte ...

Das besondere Reiseangebot:
Begegnung mit Leipzig, Austragungsort der FIFA WM 2006(TM)

Schüler werden zu Botschafter:
Leipzig meets Houston

Die Suche nach dem vollkommenen Klang:
Museum für Musikinstrumente der Universität Leipzig wird wieder eröffnet

Zehn Jahre Leipzig Tourist Service e.V.:
erfolgreiches Tourismusmarketing trägt Früchte



Die 11. "NÄHER dran"-Ausgabe ist erschienen:
Was man über die Sportstadt Leipzig wissen sollte ...

Alle reden vom Fußball - wir auch! Drei Monate vor Beginn der FIFA WM 2006(TM) am 9. Juni 2006 informiert Sie die neue "NÄHER dran"-Ausgabe über die Traditionen, Visionen und Angebote der Sportstadt Leipzig - mit Schwerpunkt Fußball. Ob eine Auflistung der Leipziger Olympiasieger, eine Zusammenstellung der Sporthöhepunkte 2006 oder eine Übersichtskarte mit ca. 170 Sportstätten - wer sich für Sport interessiert, wird auf eine Fundgrube an Informationen stoßen. Weiterhin: Wann wird der Elefantempel "Ganesha Mandir" im Zoo Leipzig eröffnet? Welches bekannte Kabarett feiert 2006 sein 40-jähriges Jubiläum? Wo wurde der weltweit erste American Express Travellers Cheque ausbezahlt? Wie kommt man beim Autokauf "auf den Hund"? Antworten auf diese Fragen sowie viele touristische Neuigkeiten finden Sie in "NÄHER dran".

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Das besondere Reiseangebot:
Begegnung mit Leipzig, Austragungsort der FIFA WM 2006(TM)

Wer der Sportstadt Leipzig einen Besuch abstatten möchte, der kann beim Leipzig Tourist Service e.V. (LTS) bis zum 30. Juli 2006 das Reisearrangement "Begegnung mit Leipzig, Austragungsort der FIFA WM 2006(TM)" buchen. Dieses umfasst u.a. drei Übernachtungen (inkl. Frühstück) in einem Mittelklassehotel im Stadtgebiet, ein Abendessen (3-Gang-Menü exkl. Getränke) am Anreisetag in einem historischen Innenstadtrestaurant, die Teilnahme an einer öffentlichen Stadtrundfahrt, den Besuch des Völkerschlachtdenkmals, den Besuch der Ausstellung "Herr der Regeln. Der Fußball-Referee" im Stadtgeschichtlichen Museum und die LEIPZIG CARD (Dreitagesgruppenkarte). Buchbar ist es zu einem Preis ab 165,- EUR pro Person im Doppelzimmer unter der Hotline: +49(0)341-7104-275, E-Mail: Incoming@LTS-Leipzig.de.

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Schüler werden zu Botschafter:
Leipzig meets Houston

Eine lebendige Partnerschaft einmal anders: Schüler werden zu Botschaftern und werben in den Partnerstädten mit ihrer Begeisterung für neue Zielgruppen. Initiiert vom LTS wurde in engster Zusammenarbeit mit dem Freundeskreis Leipzig-Houston e.V. im Jahr 2005 ein Schülerwettbewerb ins Leben gerufen. Bei diesem Wettbewerb ging es darum, allgemeines Wissen über die jeweils andere Stadt und das andere Land unter Beweis zu stellen. Die Kandidaten mussten sich auch einem Sprachtest in englischer bzw. in deutscher Sprache stellen. Nun stehen die glücklichen Sieger fest. Auf eine 10-tägige Reise in die Partnerstadt Houston im Oktober 2006 dürfen sich Maria Otto (16), Marlen Weise (16) und Sarah David (16) freuen. Alle drei Schülerinnen lernen in verschiedenen 10. Klassen des Friedrich-Schiller-Gymnasiums in Gohlis. Bereits Ende Juni 2006 werden die Sieger des Schülerwettbewerbs aus Houston, Stephanie Livieres (15), Kristin Kiel (16) und Tina Li (17), in Leipzig erwartet.

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Die Suche nach dem vollkommenen Klang:
Museum für Musikinstrumente der Universität Leipzig wird wieder eröffnet

Ab 22. April 2006 öffnet die größte und reichste Musikinstrumenten-Sammlung Deutschlands im renovierten Grassimuseum ihre Tore. Die chronologisch angelegte und thematisch gruppierte Ausstellung zeichnet die bedeutendsten musikhistorischen und instrumentenbautechnischen Entwicklungen vor allem in Sachsen nach. So können Meisterwerke aus der Spätrenaissance und der Bachzeit oder die weltweit einmalige Kollektion der Musikinstrumente vom Erfinder des Klaviers Bartolomeo Cristofori bewundert werden. Ein einmaliges Erlebnis vermitteln die Riesenhologramme gleich im Eingangsbereich des Museums. Die 3D-Beschallungsanlage in den Ausstellungen verwandelt die Musik alter Zeiten in ein dreidimensionales Klangereignis. Unvergesslich sind nicht zuletzt die eigenen Erfahrungen mit Musikinstrumenten im Klanglabor. Öffnungszeiten des Museums: dienstags bis sonntags 10-18 Uhr, donnerstags bis 20 Uhr.

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Zehn Jahre Leipzig Tourist Service e.V.:
erfolgreiches Tourismusmarketing trägt Früchte

Im Jahr 1995 wurde das Fremdenverkehrs- und Kongressamt der Stadt Leipzig aufgelöst und der Fremdenverkehrsverein Leipzig e.V. bis März 1996 reorganisiert und neu strukturiert. Am 25. März 1996 beschloss die Mitgliederversammlung eine Namensänderung in Leipzig Tourist Service e.V. (LTS). Unter Führung des gebürtigen Züricher Richard Schrumpf sorgt der LTS seitdem weltweit für ein professionelles Tourismusmarketing. Mit Projekten wie dem "Weltgrößten Adventskalender" (seit 1997), der Kunstinstallation "Bach über Leipzig" (im Jahr 2000) oder der "STRASSE der STARS­" (Eröffnung am 26. August 2005) hat der LTS weltweit die Aufmerksamkeit auf Leipzig gelenkt. Das seit April 1996 monatlich in der Moritzbastei stattfindende "Tourismusfrühstück­" hat sich deutschlandweit zur größten Kommunikationsplattform für einen regelmäßigen freien Meinungsaustausch im Tourismus entwickelt. Die erfolgreiche Marketingtätigkeit des LTS spiegelt sich auch in der Statistik wider. So stiegen die Übernachtungszahlen in Leipzig in den vergangenen zehn Jahren von 1,1 Mio. auf 1,7 Mio.

Informationen über Projekte des LTS: www.leipzig.de

(Ende)


Aussender: Leipzig Tourist Service e.V.
Ansprechpartner: Andreas Schmidt
email: presse@LTS-Leipzig.de
Tel. 0341-7104-310


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mit dem
i n h a l t s-

r e i c h e n
Zusatz

(Vorstehendes
ist anklickbar
- wie u. a.

die
überaus
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... 11 Monate
später ...
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... ggf.
KLARTEXT... HILFE ...

weil es
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"Platt-
formen"
nicht mehr
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Hallo
"WILLKOMMEN"
 in (m)einer
kleinen Welt!

Ich möchte
mit diesen
Seiten
k e i n e n
Designpreis
gewinnen,
sondern
Informationen -
manchmal
gar
NEWS

Die Themen
des Tages in Bildern
vermitteln,
z. B.

"
Die aktuelle
Uhrzeit
zur Stunde":


- die Uhrzeit

stimmt haargenau

nach

Mitteleuropäische Zeit.(MEZ) ... ansonsten
wurde
und
soll

Humanes!?

erzeugt,

A-B-C ...

oder /
und

vermittelt
werden:

dabei
überwiegend
für Aktualitäten
- in ausgewählten
Bereichen
- gesorgt
sein!

Ich hoffe,
dass
mir der

EINSTIEG

gelungen
ist
und
es
IHNEN
/
EUCH
gefällt.

(Bitte
schreibt
mir Eure
Meinung
in mein
Gästebuch.)!
    ... auch
    wiederholend

... Hallo

"WILLKOMMEN"
in (m)einer kleinen Welt!

P. S.:
Das war
einmal

der Anfang
vor Jahren. Online.
Bescheiden.
So war er beschrieben
und


gekennzeichnet:


Besucher: 23833 Heute: 109 Online: 11
(Im ARCHIV ist die Zahl von über 100.000 Aufrufen belegt, wie hier im Stand 07 in 2006 ...) des angeschlossenen FORUM
PRO UND KONTRA ... ggf. KLARTEXT... HILFE ...
andere

Weblogs

Foren

... Nicht das letzte Überbleibsel aus
"redaktionellen Online-Zeiten"!
Allerdings
funktioniert
das hier
verlinkte
Angebot
nicht mehr.
 Dazu die
NETSCAPE
-Einstellung
(Siehe auch
ersten Kasten
 - oberhalb -
oder bis ...
5 also 4 w e i t e r e n
Website mit
runden 200 Unterseiten;
eigentlich mehr
!
)

Das Zeichen

 

(ADU)soll Aufmerk-

samkeit

erwecken

und Sinne

-> schärfen! 

( VIEL IST

AUCH IM "TRANS-

PARENTEN"

- in den

Freiflächen

verborgen

- UNTERSETZT

ODER / UND ZUMINDEST 

VERLINKT



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A-B-C ... (ist eine Auswahl QUERBEET )

... nicht das letzte Überbleibsel aus "redaktionellen Online-Zeiten"!

Dann kam es zur kleine A- B- C- Demonstration, d. h. einem entsprechenden "Auftritt"

Eine große A - B - C - Stütze ist, mit Sympathie behaftet, weil es auch schon Einiges an kritischen Momente durchzumachen hatte:


Aktuelle Beiträge

Ihr Brandenburg Eintrag
finden, wenn Newsletter <!-- body { margin:0; padding:0; font-family:'Myriad...
wega - 18. Jul, 13:38
Zum in den Himmel schreien...
Herr J. H-E = nachträglich abgekürzt - siehe auch...
wega - 28. Okt, 16:11
A B C -Tipp: Angebot...
A B C -Tipp: Angebot ...
wega - 1. Sep, 21:33
Entsetzlich:
... KOPIE eines anschaulichen Textes zum schwierigen...
wega - 24. Aug, 02:55
Organspende falsch angepackt,...
... , Fakten wirken auch unkommentiert!. Von...
wega - 11. Aug, 08:40

Mein Lesestoff

Albrecht Müller und Dr. Wolfgang Lieb von der Initiative zur Verbesserung der Qualität politischer Meinungsbildung
www.nachdenkseiten.de


Ein Buch gegen Google: Das Web-Adressbuch für Deutschland geht ins neunte Jahr. Können es 900 Seiten Papier mit mehreren Milliarden verzeichneten Webseiten in Google aufnehmen?
Searchguide: Web-Adressbuch 2006

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Alex Nolze
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W i l l k o m m e n Hier entsteht eine neue Internetpräsenz....
KlausDieterKraemer - 25. Okt, 12:24
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http://www.alex-nolze.de/i mages/stories/audio/angst/ 11%20-%20Lebenslied.mp3
adu - 15. Okt, 10:35
Ergänzung zur Havelberger...
Platzhalter (Ph) 2099 Vorsitzende trat zurück 07.08.05...
jih - 14. Sep, 17:20
Noch was, zur Vercollständigung!
... U N S E R E GASTROLLE (nach unserem letzten...
adu - 11. Sep, 15:05
Das hier ist schlimmer:
Auf Facebook verfolgt Diese Prominenten wurden Opfer...
Kartenspieler - 6. Sep, 20:28

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Titelbild
Till Müller-Heidelberg/ Ulrich Finckh/ Rolf Gössner u.a. (Hg.):

Grundrechte-Report 2006
Zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland

Was wusste die Bundesregierung von den CIA-Verschleppungen über deutschem Boden? Haben deutsche Beamte erfolterte Aussagen bewusst genutzt?


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Eben sind Landes-und Bundesverfassungsschutzbericht für die Bundesrepublik erschienen. Diese Schützer bedrohen freilich öfter... Was sie verteidigen, ist nicht die Summe der Rechte jeder einzelnen Person, sondern ein Konstrukt namens FDGO = Freiheitlich demokratische Grundordnung. Sie hat die Eigenheit, dass sie - nach Meinung der Schützer - vor allem dadurch verletzt wird, dass man ein Grundrecht besonders exzessiv in Anspruch nimmt - zum Beispiel das auf Demonstration oder das auf Meinungsfreiheit. Gerade das selbstsüchtige Herumtrampeln auf dem eigenen Recht erschüttert den gebohnerten Boden der Verfassung besonders.

Ganz anders der Grundrechtereport. Er geht einfach den einzelnen Rechten nach, wie sie im Grundgesetz aufgezählt sind. Und seine Blickrichtung verläuft genau umgekehrt: sieht der Verfassungschutz den Menschen an sich in seinen Wünschen und Tätigkeiten als Störer unseres aufgeräumten Hauses Deutschland an, melden die Autoren des Grundrechtereports penibel, mit welchen Maßnahmen Gerichte, Polizei, Dienste,Gesetzgeber das kaputtmachen, was sie angeblich schützen wollen.

Der Grundrechtereport erscheint jetzt zum zehnten Mal - und wird herausgegeben u.a. von Mitgliedern der Humanistischen Union, der Gustav-Heinemann-Initiative, Pro Asyl, der Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen, der Internationalen Liga für Menschenrechte im Geiste von Carl von Ossietzky. Viele der hier angezeigten Verletzungen der Grundrechte werden den Lesern von stattweb und STATTZEITUNG bekannt vorkommen. Es frischt das Gedächtnis auf, in dem schmalen Taschenbuch versammelt zu sehen, worüber wir uns ein Jahr lang geärgert haben. Weniger verwundert! Gewohnheit gerbt Herzwand. Hauptsache, die Ärgernisse sind hier festgehalten- zur Wiedervorlage hoffentlich noch vor dem Jüngsten Gericht.

Einprägsam etwa der letzte Fall - ein Angriff auf Artikel 104 - ”die Freiheit der Person kann nur aufgrund eines Gesetzes eingeschränkt werden.” Tatort: die Hamburger Ausländerbehörde. Über den Bildschirm der Beamten flackert verheißungsvoll: “Wir buchen, sie fluchen-mit freundlicher Unterstützung des Reisebüros Never-Come-Back-Airlines.”. Der umdunkelte Humor dieser Behörde bewährt sich an einem potentiellen Schübling aus Guinea. Bedenklich betritt er den elektronisch gesicherten Büroraum, weist auf das noch laufende Verfahren hin, in welchem er vor Gericht Abschiebe-Aufschub begehrte- und wird gerade deshalb einen Stock höher geschickt: In eine Zelle des Landeskriminalamts, das -sehr praktisch- im selben Gebäude untergebracht ist. Von dort soll es -nach dem Willen des Sachbearbeiters - in den Abschiebeknast gehen. Dann weiter nach Guinea.

Nur,dass Amadou Biallo von einem Rechtsanwalt begleitet war. Und dem fiel an dem Vorgang etwas auf, was wir als fleißige Krimi-Gucker vielleicht schon vergessen haben. Da fehlt doch etwas : Der richterliche Strafbefehl. Die Ausländerbehörde nahm treuherzig an, sie gelte als Polizei. Und die dürfe doch festnehmen ”bei Gefahr im Verzug”- und “zur Verhinderung einer Straftat”. Die Straftat wäre dann das gesetzwidrige Verweilen im Gebiet der BRD.

Das Hamburger Polizeirecht scheint schlotterig zugeschnitten und erlaubt das alles. Nur -dass es ein spezielles Recht der Ausländerbehörde gibt, und wo besondere rechtliche Regelungen erlassen sind, kann nicht nonchalant auf die weitere- also die für die Polzei gültige - zurückgegriffen werden. - Also kam der abzuschiebende vorläufig frei.

Triumph des Rechts? Ja, eine Viertelstunde lang. Im letzten Satz berichtet Rolf Steinke von einer geplanten Justizreform in Hamburg. sie sieht eine “ausdrückliche Ermächtigung der Behörden zur vorläufigen Festnahme von Ausländern zwecks Sicherung der Abschiebehaft vor”- und das ohne richterliche vorherige Anordnung.

Der Gesetzgeber dichtet seine Behörden ab gegen vorlaute Richter. Bei Redaktionsschluss des Buchs war darüber noch nicht entschieden. Darin zeigt sich die Struktur sehr vieler Fälle des Buches. Die oberen Gerichte entscheiden oft liberaler als die unteren, diese wieder öfter gegen Polizeimaßnahmen. Polizei greift am häufigsten schöpferisch zu. Das Verfassungsgericht klopft immer mal wieder den Schilys und Becksteins und ihren Parlamenten auf die Finger, die gerade an Fallen und Fesseln gegen Einzelmenschen basteln. Wie ist das möglich? Sollte wirklich der Satz gelten: Lass nur die Gesetze walten, und du wirst dein Recht erhalten? Bessere, freiheitsdurstigere Menschen können die Richter der oberen Ränge wohl kaum sein, vor allem, weil sie normalerweise ja aus den unteren Gerichten hervorgehen, deren Praxis also jahrelang mitgetragen haben müssen.

Des Rätsels Lösung liegt wohl darin, dass die obersten Gerichte den Gesamtzusammenhang der Rechtsregulierung im Auge behalten müssen. Sie können nicht nur einem einzelnen Schulamt zuliebe oder der Polizeibehörde in Lüneburg die logische Konsistenz des Ganzen gefährden. Davon profitiert sehr oft der Wurm unten, an dem Polizei und Unterbehörden schon gnadenlos ziehen und zerren.

Ein weiteres Streitgebiet der Gerichte- und darauf geht das Buch ausführlich ein- sind innen- und außenpolitische Rücksichten der unabhängigen Richter, mehr noch solche des weisungsgebundenen Generalbundesanwalts. In diesem Licht schildert Paech, Völkerrechtler und MdB der Linkspartei, die Abweisung des Verlangens nach Schadensersatz der Angehörigen jener Verletzten und Getöteten bei der Brücke von Varvarin, die dem Luftangriff der NATO im Frühjahr 1999 zum Opfer fielen. Einzelpersonen haben demnach kein Klagerecht, nur Staaten untereinander. Ebenso lehnten alle angerufenen Gerichte die Verfolgung der Folterknechte von Abu Ghraib ab, wenn diese sich nach getaner Arbeit wieder in der BRD als GIs in Ramstein oder einem anderen amerikanischen Stützpunkt befinden. Begründung dieses Mal: die Gerichte der USA werden sicher die Taten und vor allem die Verantwortung der jeweiligen Vorgesetzten der Täter überprüfen. Zu solcher Begründung gehört Beharrlichkeit im Wegschauen. Aber- wie Larochefoucauld schon wusste: wir alle bringen genug Seelenstärke auf, die Leiden unseres Nächsten zu ertragen.

Der Kampf ums Recht kann immer nur Freischärlerkrieg sein, Guerillavorstoß. Die geringsten Widersprüche zwischen den Behörden ausnützen! Die notwendige Herstellung der Einheitlichkeit von Verwaltungsakten sich zu nutze machen! Den langen Atem behalten, um den Instanzenweg zu überstehen. Eckart Spoo in seinem Beitrag zur Überwachung der Zeitung “JUNGE WELT” zeigt einen wenig wahrgenommenen möglichen Trampelpfad von rechts nach links. Die rechtsgesinnte Wochenzeitung JUNGE FREIHEIT hat beim Verfassungsgericht durchgeboxt, dass sie im Verfassungsschutzbericht nicht mehr genannt werden darf. Die Verfassungsrichter begründeten ihren Spruch so: die ”Pressefreiheit schütze vor Einflussnahme des Staates auf die mit Hilfe der Presse verbreiteten Informationen”. eine Veröffentlichung im Verfassungsschutzbericht sei eine “negativ belastende mittelbare Sanktion”.

Viele empörten sich damals und sahen im Urteil eine Begünstigung der Kameraden von rechts. Richtig, so Spoo, wäre es, ohne weiteren Gemütaufwand die notwendige Allgemeinheit des Spruchs auszunutzen und für sich ebenfalls Verschonung vor dem Bericht zu beanspruchen. Seine letzten Wochen in Freiheit verdankte Ossietzky einer von rechts und links gemeinsam durchgesetzten Amnestie gewisser politischer Meinungs-Delikte. Hätte Ossietzky sich in der Zelle festkrallen sollen, nur weil auch ein Goebbels davon profitierte?

Allgemeine Gerechtigkeit, was immer das wäre, kann der Rechtskampf nicht herstellen. Aber immerhin Marscherleichterungen, kurzfristige Verbesserung der Bedingungen des politischen Zusammenschlusses. Dafür enthält dieses kleine Buch die nützlichsten Tipps.

RezensentIn: Fritz Güde

Erschienen bei Fischer Taschenbuch Verlag 2006, 9,95 Euro. Sie können dieses Buch bei Amazon bestellen.


Bitte beachten Sie auch den folgenden Buchtipp:

Jean-Claude Paye:
Das Ende des Rechtsstaats
Demokratie im Ausnahmezustand

Eine fundierte Analyse jüngerer repressiver Entwicklungen auf einzelstaatlicher, europäischer, US-amerikanischer und internationaler Ebene



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~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ Hinweise zum Internetrecht und daraus ableitbaren Zusammenhängen Domainrecht Urheberrecht Onlineauktionen Datenschutz Strafrecht und, nicht zuletzt:Urteile (welche von hier aus nicht noch mehr werden sollen) ZU SCHWERPUNKT-PROBLEM-SITUATIONEN Subject:HARTZ IV im Donaukurier www.donaukurier.de ~~~~~~~~~~~~~~

Was wichtig sein kann!

Wie umgehen mit ungebetenem Hausbesuch vom Amt E-Mail
05.10.2006
sozialschnuefflerHausbesuche
… auch gegen ungebetene Hausbesuche, kann man sich wehren.

Aus gegebenen Anlass stellen wir nochmals wichtige Hinweise dazu zur Verfügung. Selbst dem SPIEGEL war es auf dem Höhepunkt der "Clement'chen Missbrauchsdebatte" wert, uns in seiner Ausgabe 43/2005 zu erwähnen. .." Mitarbeiter des Arbeitsamtes hegen den Verdacht auf Leistungsmissbrauch und haben sich zu einem Kontrollbesuch angemeldet? Nicht lange "rumfackeln“, rät das „Erwerbslosen Forum Deutschland“, eine stark frequentierte Ratgeberseite im Internet:

Erst einmal seien die Amtsleute „zu ihren Personalien zu befragen“ und auf die Strafgesetzbuchparagrafen zu „Hausfriedensbruch, Nötigung, falsche Verdächtigung“ hinzuweisen. Drohe der Behördenvertreter daraufhin mit Leistungskürzung, solle man schwerere Geschütze auffahren: „Dann wird sofort und dringend die Polizei gerufen“ und „Strafanzeige gegen jedes der Ämter persönlich erstattet“. Auch gegen lästige Kontrollanrufe kann man sich mit Hilfe aus dem Internet zur Wehr setzen. Das Erwerbslosenforum bietet fertige Anträge auf Löschung sämtlicher Telefonnummern und E-Mail-Adressen. Lediglich der eigene Name samt Kundennummer sowie die Adresse der zuständigen Arbeitsagentur sind noch per Hand einzutragen". ...(SPIEGEL 43/2005 S. 42).

Hausbesuche

… auch gegen ungebetene Hausbesuche, kann man sich wehren.

Für die Besuche – welche vom Amt durchgeführt werden - muss ein zu begründender Verdacht auf Leistungsmissbrauch vorliegen.

Die Ämter könnten zwar zum Hilfeempfänger kommen, jedoch nur nach vorheriger Terminabsprache bei Beantragungen von Sachleistungen - aber - wenn das Amt einfach so kommt, sofort ablehnen, um erneuten Termin bitten, mit dem Hinweis, dass man Beistände hinzuziehen will, was nach § 13 SGB X erlaubt ist und von den Ämtern geduldet werden müssen, oder den Einlass bzw. den Besuch von Beginn an ablehnen.

Wenn das Amt nach Termin kommt, sind in der Wohnung dann drei-vier sachkundige Personen mit anwesend, die die Ämter sofort zu ihren Personalien befragen (Name, Vorname, Dienststelle, Dienstrang) und diese notieren und dann dazu intensiv und ohne großes Rumgefackel befragen, welche belegbaren Verdachtsmomente sie gegen den/die Leistungsbezieherin haben und die sofortige (!) Vorlage dieser Belege an Ort und Stelle verlangen.

Stellt sich heraus - was sich meistens herausstellt - dass gar kein Verdacht vorliegt, weil eh keine Beweise dafür da sind und man also einfach mal so gucken (also schikanieren) wollte, ist das

- Hausfriedensbruch (§ 123 Strafgesetzbuch - StGB)
- Nötigung (§ 240 StGB)
- falsche Verdächtigung (§ 164 StGB

und wenn die Ämter dem/die Leistungsbezieherin gegenüber sogar damit gedroht haben, Leistungen einzustellen, wenn man sie nicht in die Wohnung / ins Haus ließe, dann kommt noch

- Bedrohung (§ 241 StGB) hinzu, mal von
- Rechtsbeugung im Amt (§ 339 StGB) bzw. Beihilfe (§ 27 StGB) dazu ganz abgesehen.

Dann wird sofort und dringend die Polizei gerufen wegen Hausfriedensbruchs (am Telefon nicht groß rumquatschen, sondern nur sagen, dass hier Hausfriedensbruch stattfindet und bitte (!) sofort jemand kommen soll), die Ämter werden von der Polizei der Wohnung/des Hauses verwiesen und es wird sofort Strafanzeige wegen Hausfriedensbruchs, falscher Verdächtigung, Nötigung, Bedrohung, Rechtsbeugung im Amt und ggf. Beihilfe dazu gegen jeden der Ämter persönlich erstattet.

Dies Procedere deshalb, damit das illegale Vorgehen der Ämter amtlich aktenkundig wird - wodurch dann keinerlei weitere Repressalien gegen den/die wehrhaften Betroffenen erfolgen werden, und wenn doch, dann hilft sofort eine Einstweilige Verfügung mit Eilantrag beim zuständigen Verwaltungsgericht. Das Verwaltungsgericht kann aufgrund des somit aktenkundigen Tatbestandes des Hausfriedensbruchs, der Nötigung, falschen Verdächtigung und der Bedrohung sowie der Rechtsbeugung im Amt gar nichts anderes machen als dem Antrag auf Einstweiligen Verfügung statt zu geben.

Urteile:

Landessozialgericht Halle - Beschluss vom 22. April 2005, Az. L 2 B 9/05 AS ER :
Das Gericht meint, dass der Besuch des Außendienstes kaum geeignet sei, entscheidungserhebliche Tatsachen für das Vorliegen einer eheähnlichen Gemeinschaft zu ermitteln, da die Intimsphäre zur Klärung dieser Frage nicht ausgeforscht werden dürfe. Die Ablehnung des Hausbesuchs sei durch die grundgesetzlich geschützte Unverletzlichkeit der Wohnung gedeckt (Artikel 13 GG).

Landessozialgericht Halle - Beschluss vom 22. April 2005, Az. L 2 B 9/05 AS ER :
Das Gericht meint, dass der Besuch des Außendienstes kaum geeignet sei, entscheidungserhebliche Tatsachen für das Vorliegen einer eheähnlichen Gemeinschaft zu ermitteln, da die Intimsphäre zur Klärung dieser Frage nicht ausgeforscht werden dürfe. Die Ablehnung des Hausbesuchs sei durch die grundgesetzlich geschützte Unverletzlichkeit der Wohnung gedeckt (Artikel 13 GG).

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Aktuelles aus dem Inhalt:

Thomas Gramespacher: Webdesign und Gestaltungshöhe?
– Zur Anwendung von § 2 Abs. 1 Ziff. 4 UrhG auf in Webseiten
eingebundene digitale Grafiken und Bilder
Der Autor kritisiert die Entscheidung des OLG Hamm
- 4 U 51/04 -, da das Gericht sich nicht die Mühe gemacht
habe, Kriterien für die Bestimmung der Schöpfungshöhe bei
in Webseiten eingebundenen Grafiken und Bildern festzulegen.

Wolfgang Kuntz: Buchvorstellung Marly, Softwareüberlassungs-
verträge
Mit Recht hat sich "der Marly" als Standardwerk im Bereich
der Softwareverträge etabliert. Rechtsanwender finden auf
nahezu alle Fragen im Bereich der Softwareverträge
zufriedenstellende Antworten.

BGH: Literaturhaus
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