Montag, 24. April 2006

Drogeriekette dm steigt ins Musik-Business ein

Keine Downloads möglich - CDs werden in Filialen geliefert


Karlsruhe - Die Drogeriekette dm http://www.dm-drogeriemarkt.de hat heute, Montag, den Start eines neuen Musik-Service bekannt gegeben. Unter http://www.dm-musicshop.de können sich Musikliebhaber online ihre individuelle Musik-CD mit Songs zusammenstellen und nach zwei bis drei Arbeitstagen im dm-Markt ihrer Wahl abholen oder nach Hause zuschicken lassen. Vorerst werden 200.000 Titel im Shop erhältlich sein. Für die CD ist ein Grundpreis von 2,99 Euro zu bezahlen, die Preise pro Song liegen laut Online-Katalog zwischen 95 Cent und 1,45 Euro.

Der neue Shop sieht sich jedoch nicht als mp3-Dienstleister, lautet es auf Nachfrage von pressetext. Dem Kunden stünden 77 Minuten auf einer virtuellen CD zu Verfügung, auch ein individuelles CD-Cover - entweder mit eigenem Digitalbild oder einer der verschiedenen Mustercover-Vorlagen - kann der User selbst gestalten. "Der dm-Musicshop ist vor allem für Musikfans attraktiv, die ihre Lieblingssongs kompakt auf einer CD haben möchten oder nach einer besonderen Geschenkidee suchen", sagt Petra Schäfer, Geschäftsführerin von dm. Außerdem sollen all jene angesprochen werden, die zu Hause keine Möglichkeit haben, CDs zu brennen.

Vorerst ist das Service auf Deutschland beschränkt. Ob eine Ausweitung auf weitere Länder wie beispielsweise Österreich geplant sei, konnte auf Nachfrage von pressetext nicht bestätigt werden. Wie viele User bzw. bestellte CDs durch den neuen Online-Shop erwartet werden, wollte das Unternehmen ebenso nicht preisgeben.

Indes gab die Drogerie-Kette mit 1.663 Filialen in Deutschland, Österreich, Kroatien, Serbien, Slowenien, der Tschechischen Republik, der Slowakischen Republik und Ungarn bekannt, dass das erste Halbjahr des Geschäftsjahres äußerst erfolgreich abgeschlossen wurde. Die über 23.000 Mitarbeiter erwirtschafteten einen Umsatz von 1,78 Mrd. Euro, was einem Plus von 11,48 entspricht.

Erste elektronische Zeitung: Dünne Screens statt Papier

Testphase bereits angelaufen, weitere Projekte folgen

So wird die elektronische Zeitung aussehen
Antwerpen/Eindhoven (pte/24.04.2006/17:30) - Die belgische Wirtschaftszeitung De Tijd http://www.tijd.be startete vor wenigen Tagen die Testphase für eine elektronische Zeitung. Es handelt sich dabei um Screens, auf denen mikroskopisch kleine Kapseln, angeregt durch elektrische Ladungen, Bilder oder Schrift in schwarz-weiß anzeigen können. Diese so genannten iLiad E-reader wurden von dem Philips-Ableger iRex Technologies http://www.irextechnologies.com (pressetext berichtete: http://www.pte.at/pte.mc?pte=051221004 ) entwickelt. Auch Sony wird noch dieses Jahr seinen E-reader präsentieren. Die Geräte sind ähnlich einer dünnen Tafel und leicht genug um in einer Hand gehalten zu werden. Updates werden über Internet empfangen und umgeblättert wird per Knopfdruck. Zusätzlich hat man auch die Möglichkeit seine eigenen Notizen festzuhalten. "Die Technologie steht am Anfang, aber es ist ein Stein ins Rollen gebracht worden", meint Jochen Diekow von IFRA, einer Organisation für Zeitungsverlage http://www.ifra.com , im Gespräch mit pressetext.

Weitere E-reader Projekte werden derzeit von der Zeitung Les Echos, IFRA und der New York Times geplant. Verlage erhoffen sich von der neuen Technologie, wieder mehr Leser zu erreichen und gleichzeitig an Druck- und Verteilungskosten zu sparen. Ein Vorteil für Leser wäre Flexibilität durch Updates rund um die Uhr. Auch für die Werbeindustrie könnte diese Entwicklung Vorteile bringen. Anzeigen könnten zeitlich angepasst werden, zum Beispiel Kaffee-Werbung am Morgen und Bier-Werbung am Abend.

"Momentan sind E-reader nur komplementär zur Zeitung gedacht. Auf längere Sicht könnten sie die Zeitung ersetzen. Für Wirtschaftszeitungen wie De Tijd ist es besonders interessant, da ihre Leser beispielsweise immer aktuelle Börsenkurse abrufen könnten", prognostiziert Diekow. Die momentane, noch etwas unhandliche Technologie wird dabei nur ein Zwischenschritt sein. "Die große Hoffnung ist flexibles Papier."

Elektronische Zeitungen werden sich wahrscheinlich eher an gedruckten Exemplaren orientieren, als am Internet. "Sie werden ,endlich' sein, das heißt nicht wie im Internet, wo man unendlich von einem Link zum anderen kommt. Die Redaktion trifft eine Auswahl. Interaktivität wird aber auch ein Feature sein. Vorstellbar ist zum Beispiel, Leserbriefe an die Redaktion zu schreiben, nähere Informationen abzurufen oder Pdf-Dateien herunterzuladen", erklärt Dieckow das Prinzip der elektronischen Zeitung.

Erste elektronische Zeitung: Dünne Screens statt Papier

Testphase bereits angelaufen, weitere Projekte folgen

So wird die elektronische Zeitung aussehen
Antwerpen/Eindhoven (pte/24.04.2006/17:30) - Die belgische Wirtschaftszeitung De Tijd http://www.tijd.be startete vor wenigen Tagen die Testphase für eine elektronische Zeitung. Es handelt sich dabei um Screens, auf denen mikroskopisch kleine Kapseln, angeregt durch elektrische Ladungen, Bilder oder Schrift in schwarz-weiß anzeigen können. Diese so genannten iLiad E-reader wurden von dem Philips-Ableger iRex Technologies http://www.irextechnologies.com (pressetext berichtete: http://www.pte.at/pte.mc?pte=051221004 ) entwickelt. Auch Sony wird noch dieses Jahr seinen E-reader präsentieren. Die Geräte sind ähnlich einer dünnen Tafel und leicht genug um in einer Hand gehalten zu werden. Updates werden über Internet empfangen und umgeblättert wird per Knopfdruck. Zusätzlich hat man auch die Möglichkeit seine eigenen Notizen festzuhalten. "Die Technologie steht am Anfang, aber es ist ein Stein ins Rollen gebracht worden", meint Jochen Diekow von IFRA, einer Organisation für Zeitungsverlage http://www.ifra.com , im Gespräch mit pressetext.

Weitere E-reader Projekte werden derzeit von der Zeitung Les Echos, IFRA und der New York Times geplant. Verlage erhoffen sich von der neuen Technologie, wieder mehr Leser zu erreichen und gleichzeitig an Druck- und Verteilungskosten zu sparen. Ein Vorteil für Leser wäre Flexibilität durch Updates rund um die Uhr. Auch für die Werbeindustrie könnte diese Entwicklung Vorteile bringen. Anzeigen könnten zeitlich angepasst werden, zum Beispiel Kaffee-Werbung am Morgen und Bier-Werbung am Abend.

"Momentan sind E-reader nur komplementär zur Zeitung gedacht. Auf längere Sicht könnten sie die Zeitung ersetzen. Für Wirtschaftszeitungen wie De Tijd ist es besonders interessant, da ihre Leser beispielsweise immer aktuelle Börsenkurse abrufen könnten", prognostiziert Diekow. Die momentane, noch etwas unhandliche Technologie wird dabei nur ein Zwischenschritt sein. "Die große Hoffnung ist flexibles Papier."

Elektronische Zeitungen werden sich wahrscheinlich eher an gedruckten Exemplaren orientieren, als am Internet. "Sie werden ,endlich' sein, das heißt nicht wie im Internet, wo man unendlich von einem Link zum anderen kommt. Die Redaktion trifft eine Auswahl. Interaktivität wird aber auch ein Feature sein. Vorstellbar ist zum Beispiel, Leserbriefe an die Redaktion zu schreiben, nähere Informationen abzurufen oder Pdf-Dateien herunterzuladen", erklärt Dieckow das Prinzip der elektronischen Zeitung.

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Viel Spaß beim Surfen! ( Viel Spaß und lange Verweil-Dauer hier ...)

Hier eine WIEDERHOLUNG:

mit dem
i n h a l t s-

r e i c h e n
Zusatz

(Vorstehendes
ist anklickbar
- wie u. a.

die
überaus
wichtige:
Einleitung ,
... 11 Monate
später ...
eine
orientierende,
aber zeitlich
auch mal
von der
"11"
abweichende
Situations-
und Zeit-
Fest-
schreibung
und der
Aufklärung:
Warum?

Das
Zeichen

(ADU)

soll
Aufmerk-

samkeit
erwecken

und Sinne

-> schärfen!

( VIEL IST

AUCH IM


"TRANS-

PARENTEN"
-
in den
Freiflächen

verborgen

- UNTER-

SETZT
ODER / UND
ZUMINDEST 

VERLINKT

- Zu den
aufge-
kommenden
und nahe-
liegenden
Fragen
gibt es
mögliche
Antworten
oder / und
Fakten
unter:
ALLERHAND
ABC-Auswahl
-Quellen
(eine
erste
kleinere
Auswahl)



Warum:
Dieses
 NEWS-

 A B C-
QUERBEET

mit seinem
obligatorischen und

erweiterten
Haftungs-
ausschluss
- siehe auch
entsprechend
im Forum
:
PRO
UND KONTRA
... ggf.
KLARTEXT... HILFE ...

weil es
Andere
"Platt-
formen"
nicht mehr
gibt!
)


Eine
andere
scheint
aber im
Kommen...
Hallo
"WILLKOMMEN"
 in (m)einer
kleinen Welt!

Ich möchte
mit diesen
Seiten
k e i n e n
Designpreis
gewinnen,
sondern
Informationen -
manchmal
gar
NEWS

Die Themen
des Tages in Bildern
vermitteln,
z. B.

"
Die aktuelle
Uhrzeit
zur Stunde":


- die Uhrzeit

stimmt haargenau

nach

Mitteleuropäische Zeit.(MEZ) ... ansonsten
wurde
und
soll

Humanes!?

erzeugt,

A-B-C ...

oder /
und

vermittelt
werden:

dabei
überwiegend
für Aktualitäten
- in ausgewählten
Bereichen
- gesorgt
sein!

Ich hoffe,
dass
mir der

EINSTIEG

gelungen
ist
und
es
IHNEN
/
EUCH
gefällt.

(Bitte
schreibt
mir Eure
Meinung
in mein
Gästebuch.)!
    ... auch
    wiederholend

... Hallo

"WILLKOMMEN"
in (m)einer kleinen Welt!

P. S.:
Das war
einmal

der Anfang
vor Jahren. Online.
Bescheiden.
So war er beschrieben
und


gekennzeichnet:


Besucher: 23833 Heute: 109 Online: 11
(Im ARCHIV ist die Zahl von über 100.000 Aufrufen belegt, wie hier im Stand 07 in 2006 ...) des angeschlossenen FORUM
PRO UND KONTRA ... ggf. KLARTEXT... HILFE ...
andere

Weblogs

Foren

... Nicht das letzte Überbleibsel aus
"redaktionellen Online-Zeiten"!
Allerdings
funktioniert
das hier
verlinkte
Angebot
nicht mehr.
 Dazu die
NETSCAPE
-Einstellung
(Siehe auch
ersten Kasten
 - oberhalb -
oder bis ...
5 also 4 w e i t e r e n
Website mit
runden 200 Unterseiten;
eigentlich mehr
!
)

Das Zeichen

 

(ADU)soll Aufmerk-

samkeit

erwecken

und Sinne

-> schärfen! 

( VIEL IST

AUCH IM "TRANS-

PARENTEN"

- in den

Freiflächen

verborgen

- UNTERSETZT

ODER / UND ZUMINDEST 

VERLINKT



www.Wikipedia.deQUERBEET


Neue BilderNeue Partner
BILDERSPECIAL


Wörter des Tages
Aber was
nicht neu ist:
Diese Page
ist für
 

optimiert!

ARCHIV (geplant)

A-B-C ... (ist eine Auswahl QUERBEET )

... nicht das letzte Überbleibsel aus "redaktionellen Online-Zeiten"!

Dann kam es zur kleine A- B- C- Demonstration, d. h. einem entsprechenden "Auftritt"

Eine große A - B - C - Stütze ist, mit Sympathie behaftet, weil es auch schon Einiges an kritischen Momente durchzumachen hatte:


Aktuelle Beiträge

Ihr Brandenburg Eintrag
finden, wenn Newsletter <!-- body { margin:0; padding:0; font-family:'Myriad...
wega - 18. Jul, 13:38
Zum in den Himmel schreien...
Herr J. H-E = nachträglich abgekürzt - siehe auch...
wega - 28. Okt, 16:11
A B C -Tipp: Angebot...
A B C -Tipp: Angebot ...
wega - 1. Sep, 21:33
Entsetzlich:
... KOPIE eines anschaulichen Textes zum schwierigen...
wega - 24. Aug, 02:55
Organspende falsch angepackt,...
... , Fakten wirken auch unkommentiert!. Von...
wega - 11. Aug, 08:40

Mein Lesestoff

Albrecht Müller und Dr. Wolfgang Lieb von der Initiative zur Verbesserung der Qualität politischer Meinungsbildung
www.nachdenkseiten.de


Ein Buch gegen Google: Das Web-Adressbuch für Deutschland geht ins neunte Jahr. Können es 900 Seiten Papier mit mehreren Milliarden verzeichneten Webseiten in Google aufnehmen?
Searchguide: Web-Adressbuch 2006

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Alex Nolze
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HINWEIS - in (m)einer...
W i l l k o m m e n Hier entsteht eine neue Internetpräsenz....
KlausDieterKraemer - 25. Okt, 12:24
Weil ich nicht nur um...
http://www.alex-nolze.de/i mages/stories/audio/angst/ 11%20-%20Lebenslied.mp3
adu - 15. Okt, 10:35
Ergänzung zur Havelberger...
Platzhalter (Ph) 2099 Vorsitzende trat zurück 07.08.05...
jih - 14. Sep, 17:20
Noch was, zur Vercollständigung!
... U N S E R E GASTROLLE (nach unserem letzten...
adu - 11. Sep, 15:05
Das hier ist schlimmer:
Auf Facebook verfolgt Diese Prominenten wurden Opfer...
Kartenspieler - 6. Sep, 20:28

...

Büchertipps & Rezensionen

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Titelbild
Till Müller-Heidelberg/ Ulrich Finckh/ Rolf Gössner u.a. (Hg.):

Grundrechte-Report 2006
Zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland

Was wusste die Bundesregierung von den CIA-Verschleppungen über deutschem Boden? Haben deutsche Beamte erfolterte Aussagen bewusst genutzt?


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Eben sind Landes-und Bundesverfassungsschutzbericht für die Bundesrepublik erschienen. Diese Schützer bedrohen freilich öfter... Was sie verteidigen, ist nicht die Summe der Rechte jeder einzelnen Person, sondern ein Konstrukt namens FDGO = Freiheitlich demokratische Grundordnung. Sie hat die Eigenheit, dass sie - nach Meinung der Schützer - vor allem dadurch verletzt wird, dass man ein Grundrecht besonders exzessiv in Anspruch nimmt - zum Beispiel das auf Demonstration oder das auf Meinungsfreiheit. Gerade das selbstsüchtige Herumtrampeln auf dem eigenen Recht erschüttert den gebohnerten Boden der Verfassung besonders.

Ganz anders der Grundrechtereport. Er geht einfach den einzelnen Rechten nach, wie sie im Grundgesetz aufgezählt sind. Und seine Blickrichtung verläuft genau umgekehrt: sieht der Verfassungschutz den Menschen an sich in seinen Wünschen und Tätigkeiten als Störer unseres aufgeräumten Hauses Deutschland an, melden die Autoren des Grundrechtereports penibel, mit welchen Maßnahmen Gerichte, Polizei, Dienste,Gesetzgeber das kaputtmachen, was sie angeblich schützen wollen.

Der Grundrechtereport erscheint jetzt zum zehnten Mal - und wird herausgegeben u.a. von Mitgliedern der Humanistischen Union, der Gustav-Heinemann-Initiative, Pro Asyl, der Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen, der Internationalen Liga für Menschenrechte im Geiste von Carl von Ossietzky. Viele der hier angezeigten Verletzungen der Grundrechte werden den Lesern von stattweb und STATTZEITUNG bekannt vorkommen. Es frischt das Gedächtnis auf, in dem schmalen Taschenbuch versammelt zu sehen, worüber wir uns ein Jahr lang geärgert haben. Weniger verwundert! Gewohnheit gerbt Herzwand. Hauptsache, die Ärgernisse sind hier festgehalten- zur Wiedervorlage hoffentlich noch vor dem Jüngsten Gericht.

Einprägsam etwa der letzte Fall - ein Angriff auf Artikel 104 - ”die Freiheit der Person kann nur aufgrund eines Gesetzes eingeschränkt werden.” Tatort: die Hamburger Ausländerbehörde. Über den Bildschirm der Beamten flackert verheißungsvoll: “Wir buchen, sie fluchen-mit freundlicher Unterstützung des Reisebüros Never-Come-Back-Airlines.”. Der umdunkelte Humor dieser Behörde bewährt sich an einem potentiellen Schübling aus Guinea. Bedenklich betritt er den elektronisch gesicherten Büroraum, weist auf das noch laufende Verfahren hin, in welchem er vor Gericht Abschiebe-Aufschub begehrte- und wird gerade deshalb einen Stock höher geschickt: In eine Zelle des Landeskriminalamts, das -sehr praktisch- im selben Gebäude untergebracht ist. Von dort soll es -nach dem Willen des Sachbearbeiters - in den Abschiebeknast gehen. Dann weiter nach Guinea.

Nur,dass Amadou Biallo von einem Rechtsanwalt begleitet war. Und dem fiel an dem Vorgang etwas auf, was wir als fleißige Krimi-Gucker vielleicht schon vergessen haben. Da fehlt doch etwas : Der richterliche Strafbefehl. Die Ausländerbehörde nahm treuherzig an, sie gelte als Polizei. Und die dürfe doch festnehmen ”bei Gefahr im Verzug”- und “zur Verhinderung einer Straftat”. Die Straftat wäre dann das gesetzwidrige Verweilen im Gebiet der BRD.

Das Hamburger Polizeirecht scheint schlotterig zugeschnitten und erlaubt das alles. Nur -dass es ein spezielles Recht der Ausländerbehörde gibt, und wo besondere rechtliche Regelungen erlassen sind, kann nicht nonchalant auf die weitere- also die für die Polzei gültige - zurückgegriffen werden. - Also kam der abzuschiebende vorläufig frei.

Triumph des Rechts? Ja, eine Viertelstunde lang. Im letzten Satz berichtet Rolf Steinke von einer geplanten Justizreform in Hamburg. sie sieht eine “ausdrückliche Ermächtigung der Behörden zur vorläufigen Festnahme von Ausländern zwecks Sicherung der Abschiebehaft vor”- und das ohne richterliche vorherige Anordnung.

Der Gesetzgeber dichtet seine Behörden ab gegen vorlaute Richter. Bei Redaktionsschluss des Buchs war darüber noch nicht entschieden. Darin zeigt sich die Struktur sehr vieler Fälle des Buches. Die oberen Gerichte entscheiden oft liberaler als die unteren, diese wieder öfter gegen Polizeimaßnahmen. Polizei greift am häufigsten schöpferisch zu. Das Verfassungsgericht klopft immer mal wieder den Schilys und Becksteins und ihren Parlamenten auf die Finger, die gerade an Fallen und Fesseln gegen Einzelmenschen basteln. Wie ist das möglich? Sollte wirklich der Satz gelten: Lass nur die Gesetze walten, und du wirst dein Recht erhalten? Bessere, freiheitsdurstigere Menschen können die Richter der oberen Ränge wohl kaum sein, vor allem, weil sie normalerweise ja aus den unteren Gerichten hervorgehen, deren Praxis also jahrelang mitgetragen haben müssen.

Des Rätsels Lösung liegt wohl darin, dass die obersten Gerichte den Gesamtzusammenhang der Rechtsregulierung im Auge behalten müssen. Sie können nicht nur einem einzelnen Schulamt zuliebe oder der Polizeibehörde in Lüneburg die logische Konsistenz des Ganzen gefährden. Davon profitiert sehr oft der Wurm unten, an dem Polizei und Unterbehörden schon gnadenlos ziehen und zerren.

Ein weiteres Streitgebiet der Gerichte- und darauf geht das Buch ausführlich ein- sind innen- und außenpolitische Rücksichten der unabhängigen Richter, mehr noch solche des weisungsgebundenen Generalbundesanwalts. In diesem Licht schildert Paech, Völkerrechtler und MdB der Linkspartei, die Abweisung des Verlangens nach Schadensersatz der Angehörigen jener Verletzten und Getöteten bei der Brücke von Varvarin, die dem Luftangriff der NATO im Frühjahr 1999 zum Opfer fielen. Einzelpersonen haben demnach kein Klagerecht, nur Staaten untereinander. Ebenso lehnten alle angerufenen Gerichte die Verfolgung der Folterknechte von Abu Ghraib ab, wenn diese sich nach getaner Arbeit wieder in der BRD als GIs in Ramstein oder einem anderen amerikanischen Stützpunkt befinden. Begründung dieses Mal: die Gerichte der USA werden sicher die Taten und vor allem die Verantwortung der jeweiligen Vorgesetzten der Täter überprüfen. Zu solcher Begründung gehört Beharrlichkeit im Wegschauen. Aber- wie Larochefoucauld schon wusste: wir alle bringen genug Seelenstärke auf, die Leiden unseres Nächsten zu ertragen.

Der Kampf ums Recht kann immer nur Freischärlerkrieg sein, Guerillavorstoß. Die geringsten Widersprüche zwischen den Behörden ausnützen! Die notwendige Herstellung der Einheitlichkeit von Verwaltungsakten sich zu nutze machen! Den langen Atem behalten, um den Instanzenweg zu überstehen. Eckart Spoo in seinem Beitrag zur Überwachung der Zeitung “JUNGE WELT” zeigt einen wenig wahrgenommenen möglichen Trampelpfad von rechts nach links. Die rechtsgesinnte Wochenzeitung JUNGE FREIHEIT hat beim Verfassungsgericht durchgeboxt, dass sie im Verfassungsschutzbericht nicht mehr genannt werden darf. Die Verfassungsrichter begründeten ihren Spruch so: die ”Pressefreiheit schütze vor Einflussnahme des Staates auf die mit Hilfe der Presse verbreiteten Informationen”. eine Veröffentlichung im Verfassungsschutzbericht sei eine “negativ belastende mittelbare Sanktion”.

Viele empörten sich damals und sahen im Urteil eine Begünstigung der Kameraden von rechts. Richtig, so Spoo, wäre es, ohne weiteren Gemütaufwand die notwendige Allgemeinheit des Spruchs auszunutzen und für sich ebenfalls Verschonung vor dem Bericht zu beanspruchen. Seine letzten Wochen in Freiheit verdankte Ossietzky einer von rechts und links gemeinsam durchgesetzten Amnestie gewisser politischer Meinungs-Delikte. Hätte Ossietzky sich in der Zelle festkrallen sollen, nur weil auch ein Goebbels davon profitierte?

Allgemeine Gerechtigkeit, was immer das wäre, kann der Rechtskampf nicht herstellen. Aber immerhin Marscherleichterungen, kurzfristige Verbesserung der Bedingungen des politischen Zusammenschlusses. Dafür enthält dieses kleine Buch die nützlichsten Tipps.

RezensentIn: Fritz Güde

Erschienen bei Fischer Taschenbuch Verlag 2006, 9,95 Euro. Sie können dieses Buch bei Amazon bestellen.


Bitte beachten Sie auch den folgenden Buchtipp:

Jean-Claude Paye:
Das Ende des Rechtsstaats
Demokratie im Ausnahmezustand

Eine fundierte Analyse jüngerer repressiver Entwicklungen auf einzelstaatlicher, europäischer, US-amerikanischer und internationaler Ebene



Wir empfehlen Ihnen, Bücher bei linken oder unabhängigen Buchläden zu kaufen, da diese wichtige soziale Anlaufstellen und Teil der linken Infrastruktur sind. Einige solcher Buchläden finden Sie in der Liste unserer Verkaufsstellen. Wenn in Ihrem Wohnort allerdings keine linken oder unabhängigen Buchläden (mehr) ansässig sind, so können Sie stattweb.de und die Stattzeitung für Südbaden unterstützen, indem Sie dieses Buch über den folgenden Link bei Amazon bestellen.



[Seitenanfang]

~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ Hinweise zum Internetrecht und daraus ableitbaren Zusammenhängen Domainrecht Urheberrecht Onlineauktionen Datenschutz Strafrecht und, nicht zuletzt:Urteile (welche von hier aus nicht noch mehr werden sollen) ZU SCHWERPUNKT-PROBLEM-SITUATIONEN Subject:HARTZ IV im Donaukurier www.donaukurier.de ~~~~~~~~~~~~~~

Was wichtig sein kann!

Wie umgehen mit ungebetenem Hausbesuch vom Amt E-Mail
05.10.2006
sozialschnuefflerHausbesuche
… auch gegen ungebetene Hausbesuche, kann man sich wehren.

Aus gegebenen Anlass stellen wir nochmals wichtige Hinweise dazu zur Verfügung. Selbst dem SPIEGEL war es auf dem Höhepunkt der "Clement'chen Missbrauchsdebatte" wert, uns in seiner Ausgabe 43/2005 zu erwähnen. .." Mitarbeiter des Arbeitsamtes hegen den Verdacht auf Leistungsmissbrauch und haben sich zu einem Kontrollbesuch angemeldet? Nicht lange "rumfackeln“, rät das „Erwerbslosen Forum Deutschland“, eine stark frequentierte Ratgeberseite im Internet:

Erst einmal seien die Amtsleute „zu ihren Personalien zu befragen“ und auf die Strafgesetzbuchparagrafen zu „Hausfriedensbruch, Nötigung, falsche Verdächtigung“ hinzuweisen. Drohe der Behördenvertreter daraufhin mit Leistungskürzung, solle man schwerere Geschütze auffahren: „Dann wird sofort und dringend die Polizei gerufen“ und „Strafanzeige gegen jedes der Ämter persönlich erstattet“. Auch gegen lästige Kontrollanrufe kann man sich mit Hilfe aus dem Internet zur Wehr setzen. Das Erwerbslosenforum bietet fertige Anträge auf Löschung sämtlicher Telefonnummern und E-Mail-Adressen. Lediglich der eigene Name samt Kundennummer sowie die Adresse der zuständigen Arbeitsagentur sind noch per Hand einzutragen". ...(SPIEGEL 43/2005 S. 42).

Hausbesuche

… auch gegen ungebetene Hausbesuche, kann man sich wehren.

Für die Besuche – welche vom Amt durchgeführt werden - muss ein zu begründender Verdacht auf Leistungsmissbrauch vorliegen.

Die Ämter könnten zwar zum Hilfeempfänger kommen, jedoch nur nach vorheriger Terminabsprache bei Beantragungen von Sachleistungen - aber - wenn das Amt einfach so kommt, sofort ablehnen, um erneuten Termin bitten, mit dem Hinweis, dass man Beistände hinzuziehen will, was nach § 13 SGB X erlaubt ist und von den Ämtern geduldet werden müssen, oder den Einlass bzw. den Besuch von Beginn an ablehnen.

Wenn das Amt nach Termin kommt, sind in der Wohnung dann drei-vier sachkundige Personen mit anwesend, die die Ämter sofort zu ihren Personalien befragen (Name, Vorname, Dienststelle, Dienstrang) und diese notieren und dann dazu intensiv und ohne großes Rumgefackel befragen, welche belegbaren Verdachtsmomente sie gegen den/die Leistungsbezieherin haben und die sofortige (!) Vorlage dieser Belege an Ort und Stelle verlangen.

Stellt sich heraus - was sich meistens herausstellt - dass gar kein Verdacht vorliegt, weil eh keine Beweise dafür da sind und man also einfach mal so gucken (also schikanieren) wollte, ist das

- Hausfriedensbruch (§ 123 Strafgesetzbuch - StGB)
- Nötigung (§ 240 StGB)
- falsche Verdächtigung (§ 164 StGB

und wenn die Ämter dem/die Leistungsbezieherin gegenüber sogar damit gedroht haben, Leistungen einzustellen, wenn man sie nicht in die Wohnung / ins Haus ließe, dann kommt noch

- Bedrohung (§ 241 StGB) hinzu, mal von
- Rechtsbeugung im Amt (§ 339 StGB) bzw. Beihilfe (§ 27 StGB) dazu ganz abgesehen.

Dann wird sofort und dringend die Polizei gerufen wegen Hausfriedensbruchs (am Telefon nicht groß rumquatschen, sondern nur sagen, dass hier Hausfriedensbruch stattfindet und bitte (!) sofort jemand kommen soll), die Ämter werden von der Polizei der Wohnung/des Hauses verwiesen und es wird sofort Strafanzeige wegen Hausfriedensbruchs, falscher Verdächtigung, Nötigung, Bedrohung, Rechtsbeugung im Amt und ggf. Beihilfe dazu gegen jeden der Ämter persönlich erstattet.

Dies Procedere deshalb, damit das illegale Vorgehen der Ämter amtlich aktenkundig wird - wodurch dann keinerlei weitere Repressalien gegen den/die wehrhaften Betroffenen erfolgen werden, und wenn doch, dann hilft sofort eine Einstweilige Verfügung mit Eilantrag beim zuständigen Verwaltungsgericht. Das Verwaltungsgericht kann aufgrund des somit aktenkundigen Tatbestandes des Hausfriedensbruchs, der Nötigung, falschen Verdächtigung und der Bedrohung sowie der Rechtsbeugung im Amt gar nichts anderes machen als dem Antrag auf Einstweiligen Verfügung statt zu geben.

Urteile:

Landessozialgericht Halle - Beschluss vom 22. April 2005, Az. L 2 B 9/05 AS ER :
Das Gericht meint, dass der Besuch des Außendienstes kaum geeignet sei, entscheidungserhebliche Tatsachen für das Vorliegen einer eheähnlichen Gemeinschaft zu ermitteln, da die Intimsphäre zur Klärung dieser Frage nicht ausgeforscht werden dürfe. Die Ablehnung des Hausbesuchs sei durch die grundgesetzlich geschützte Unverletzlichkeit der Wohnung gedeckt (Artikel 13 GG).

Landessozialgericht Halle - Beschluss vom 22. April 2005, Az. L 2 B 9/05 AS ER :
Das Gericht meint, dass der Besuch des Außendienstes kaum geeignet sei, entscheidungserhebliche Tatsachen für das Vorliegen einer eheähnlichen Gemeinschaft zu ermitteln, da die Intimsphäre zur Klärung dieser Frage nicht ausgeforscht werden dürfe. Die Ablehnung des Hausbesuchs sei durch die grundgesetzlich geschützte Unverletzlichkeit der Wohnung gedeckt (Artikel 13 GG).

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 http://www.jurpc.de/aufsatz/19990114.htm 
Stand: 15.04.2005 Herausgeber:
Prof. Dr. Maximilian Herberger Home
http://www.jurpc.de/index.html 
E-Mail an dessen Redaktion: mail@jurpc.de
http://www.jurpc.de/index.html 



Aktuelles aus dem Inhalt:

Thomas Gramespacher: Webdesign und Gestaltungshöhe?
– Zur Anwendung von § 2 Abs. 1 Ziff. 4 UrhG auf in Webseiten
eingebundene digitale Grafiken und Bilder
Der Autor kritisiert die Entscheidung des OLG Hamm
- 4 U 51/04 -, da das Gericht sich nicht die Mühe gemacht
habe, Kriterien für die Bestimmung der Schöpfungshöhe bei
in Webseiten eingebundenen Grafiken und Bildern festzulegen.

Wolfgang Kuntz: Buchvorstellung Marly, Softwareüberlassungs-
verträge
Mit Recht hat sich "der Marly" als Standardwerk im Bereich
der Softwareverträge etabliert. Rechtsanwender finden auf
nahezu alle Fragen im Bereich der Softwareverträge
zufriedenstellende Antworten.

BGH: Literaturhaus
Wer auf eine Anfrage, einen Internet-Auftritt unter einem
bestimmten Domain-Namen zu erstellen, diesen für sich
registrieren lässt, kann unter dem Gesichtspunkt einer gezielten
Behinderung eines Mitbewerbers nach § 4 Nr. 10 UWG und
eines Verschuldens bei Vertragsverhandlungen zur Unterlassung
der Verwendung der Domain-Namen und zur Einwilligung in die
Löschung der Registrierungen verpflichtet sein.

(Die Inhaberin einer berühmten Marke hat gegenüber einem
gleichnamigen Privatmann einen Anspruch auf Übertragung
der aus der Marke bzw. dem gleichlautenden Nachnamen
bestehenden Domain, dürfte hier für ableitbare Fälle gleichzeitig
den Verallgemeinerungsfall auf unser spezielles FORUM:
http://67693.rapidforum.com/ - beispielsweise - ausschließen!

JurPC-Faksimile:

* Gerichtsentscheidungen im CPC- und PDF-Format
(Hinweis-e der Redaktion)
* JurPC-Archiv der Veröffentlichungen von 1989 bis 1996

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Das ADU-Zeichen soll

Aufmerksamkeit erwecken

und Sinne schärfen!

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ODER ZUMINDEST VERLINKT ... einfach mit

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NOCH WAS - (m)ein TIPP:

Video-Kolumne

Lachmann Ansichten, Einsichten und Aussichten eines Beobachters. Die Video-Kolumne von Günther Lachmann.