Dienstag, 25. April 2006

phaeno - die Klangwelten entdecken

Neues Programmangebot rund um das Thema Akustik


Wolfsburg - Im phaeno Wolfsburg startet am 21. April das neue Programm "Klangwelten" mit einer Reihe von Workshops rund um Themen der Akustik, der neu konzipierten Entdeckertour "ich entdecke - den Klang" sowie einem reichhaltigen Rahmenprogramm. Neben Angeboten für Schulklassen und Gruppen, die über die phaeno-Infohotline 01 80/10 60 600 im Vorfeld des Besuchs gebucht werden können, bieten sich allen Besuchern an den Wochenenden verschiedene Akustik-Shows und der offene Workshop "ich entdecke - Die Musikinstrumente". Das Programm läuft bis zum 2. Juli und wird unterstützt von Sennheiser sowie in Teilen von der Stiftung NiedersachsenMetall.

Musikalische Weltreise mit Michael Bradke
Den Auftakt der "Klangwelten" bildet Michael Bradke mit seiner "Musikalischen Weltreise". Am 22. und 23. April zeigt er in mehreren Mitmachanimationen im phaeno, wie in aller Welt mit Händen, Fingern, Wangen, Kopf und Mund Musik gemacht wird.

"Jugend musiziert" Gewinner Felix Kohnke performt am Schlagzeug
Ein Wochenende später, am 29. und 30. April gibt der junge Braunschweiger Schlagzeuger Felix Kohnke, mehrfacher Gewinner des 1. Preises bei Landes- und Bundeswettbewerben "Jugend musiziert", ein Gastspiel. Er wird seine Fähigkeiten an Hand mehrerer Musikstücke auf Schlagzeug und Marimba demonstrieren. Beide Aktionen finden während der regulären phaeno-Öffnungszeiten statt und sind im Eintrittspreis enthalten.

Sonder-Akustik-Shows mit Sascha Skorupka
Im Rahmenprogramm wird ab Anfang Mai die von phaeno-Mitarbeitern vorgeführte Akustikshow zu sehen und zu hören sein, die am 13. und 14. Mai von Sonder-Akustik-Shows von Sascha Skorupka aus Hannover ergänzt wird. Selbiger hat 1998 die Weihnachtsvorlesung der Universität Hannover ins Leben gerufen, die mit jährlich 3.000 Zuschauern die erfolgreichste ihrer Art in Deutschland ist und seit 2001 ebenfalls von Sennheiser gesponsert wird. Die Veranstaltungstermine der Sonder-Akustik-Show werden auf www.phaeno.de bekannt gegeben.

Einmalige Musik- und Videoperformance im phaeno: "Gaspard de la nuit" und "Sound of Chemistry | metalsoundscape"
Ein besonderer Leckerbissen erwartet phæno-Besucher am Himmelfahrtswochenende: am Freitag, 26. und Samstag 27. Mai wird ab 20 Uhr im Showkrater des phæno die kombinierte Musik- und Videoperformance "Gaspard de la nuit" und "Sound of Chemistry | metalsoundscape" zu erleben sein. "Gaspard de la nuit" ist ein extrem virtuoses Klavierstück des französischen Komponisten Maurice Ravel, das im phæno von der jungen Pianistin Anna-Carina Jungkamp vorgetragen wird. Begleitet wird sie dabei von drei VJs (Videojockeys), die währenddessen live Filmsequenzen zu-sammenstellen und vorführen. Im Anschluss an "Gaspard de la nuit" folgt mit "Sound of chemistry" eine Percussion-Performance der besonderen Art - zwei Musiker verwandeln Chemie in Klänge. Reagenzgläser, Erlenmeyer-Kolben und Co. werden unter den Händen der Percussion-Spezialisten zu außergewöhnlichen Instrumenten, unterlegt mit elektronischen Live-Klängen. Im anschließenden Teil "metalsoundscape" werden ausschließlich Metallperkussionsinstrumente verwendet. Hierbei entsteht eine meditative Klanglandschaft, die traditionelle asiatische und moderne westliche Instrumente kombiniert. Für beide Abendveranstaltungen können ab Anfang Mai Karten im Vorverkauf an der phaeno-Kasse sowie unter 0180/10 60 600 erworben werden. Einen ersten Einblick in das Abendprogramm wird es in kurzen Sequenzen am 26., 27. und 28. Mai auch tagsüber geben.

Besondere Angebote für Gruppen und Schulklassen
Neben den genannten Bestandteilen des Rahmenprogramms gibt es wie immer auch buchbare Angebote für Gruppen und Schulklassen gegen Aufpreis. Ab sofort kann die Entdeckertour "ich entdecke - den Klang" für verschiedene Altersgruppen gebucht werden. Hierbei erhält die Gruppe zunächst eine Einführung in Form einer Mitmachanimation oder von Experimenten und entdeckt anschließend an Hand eines "Entdeckerbogens" Experimentierstationen zum Thema Akustik in der Ausstellung.

Verschiedenen Workshops zum Thema "Physik des Klangs"
Weiterhin können sich Gruppen zu verschiedenen Workshops zum Thema "Physik des Klangs" anmelden. "ich entdecke! - Den Lautsprecher", "ich entdecke - Die Induktion" und "ich entdecke! - Die Speicherung von Schall" laden insbesondere Schulklassen dazu ein, sich intensiver mit akustischen Phänomenen auseinanderzusetzen. Auch "ich entdecke - die Musikinstrumente", ein Workshop rund um den Bau verschiedener Instrumente aus Alltagsmaterialien, ist selbstverständlich für Gruppen buchbar.

Für alle Gruppenangebote ist eine vorherige Anmeldung unter 01 80/10 60 600 notwendig. Das Tagesprogramm an den Wochenenden kann ohne Voranmeldung wahrgenommen werden und ist im phaeno-Eintritt enthalten. Detaillierte Informationen zu den einzelnen Programmbausteinen sind im Internet unter www.phaeno.de zu finden.

phæno ist seit dem 25. November für das Publikum geöffnet.

Öffnungszeiten:
Dienstag bis Sonntag 10 bis 18 Uhr
Montag sowie 24. und 31. Dezember geschlossen.
Während der niedersächsischen Schulferien Montag bis Sonntag 10 bis 18 Uhr.

Weitere Informationen gibt es unter http://www.phaeno.de sowie über das Infotelefon 0180 10 60 600 (bundesweit aus dem Festnetz zum Ortstarif)

Pressekontakt
DEDERICHS REINECKE & PARTNER
Agentur für Öffentlichkeitsarbeit
Claudia Scharf
Sternstrasse 81
20357 Hamburg
Tel.: + 49 (0) 40 431 897 10
Fax: + 49 (0) 40 431 897 12
Email: claudia.scharf@dr-p.de
Internet: www.dr-p.de

Linux im Visier von Malware-Programmierern

Jahresstatistik zeigt Verdopplung von schadhafter Software auf

Gefahr für Linux-Anwender steigt
Moskau - Mit der steigenden Beliebtheit von alternativen Betriebssystemen abseits von Windows wachsen auch deren potenziellen Bedrohungen. Ein aktueller Jahresvergleich von 2004 und 2005 des Sicherheits-Unternehmens Kaspersky Lab http://www.kaspersky.de weist eine Verdopplung von Schadprogrammen auf der Linux-Plattform auf. Anders als bei den diversen 32-Bit-basierten Microsoft-Windows-Betriebssystemen (Win32) stellt allerdings nicht die Gruppe der Trojaner die größte Bedrohung dar. Vielmehr sind es bei Linux sogenannte Backdoors, die aus der Ferne Zugriff zur betroffenen Maschine ermöglichen, um diese als Ausgangspunkt für Angriffe gegen andere Computer zu nutzen.

"Jedes Betriebssystem ist angreifbar. Auch wenn die Anzahl schadhafter Codes und Programme auf Unix-Systemen mit Windows nicht vergleichbar ist, weist die Verdopplung im Linux-Bereich auf einen neuen Trend hin", erklärt Marco Preuß, Technical Consultant von Kaspersky Lab, im pressetext-Gespräch. Das größte Problem sei derzeit, dass sich Anwender von alternativen Betriebssystemen der Gefahr überhaupt nicht bewusst seien, so Preuß. Die Sicherheitsexperten empfehlen deshalb, sich über entsprechende Antiviren-Software zu schützen und bestimmte Verhaltensregeln zu beachten. Nicht eindeutig zuordenbare Links, Programme oder andere Attachments sollten wie auf der Windows-Achitektur nicht geöffnet werden, so der Ratschlag von Kaspersky.

Neben den verschiedenen Unix-Plattformen, wie Linux, FreeBSD, SunOS oder Unix gerät Apples Betriebssystem OS X durch die neu eingegangene Intel-Kooperation ebenfalls wieder verstärkt ins Visier des öffentlichen Interesses. Nach einem ersten Wurmalarm, der im Februar dieses Jahres für Aufregung in der Apple-Community sorgte (pressetext berichtete: http://www.pte.at/pte.mc?pte=060224019 ), berichten Sicherheitsexperten derzeit von neuen Schwachstellen. So stuft Secunia http://secunia.com/advisories/19686 die von einem Privatanwender aufgedeckten Lücken als teilweise hoch kritisch ein. Auch Preuß kann sich vorstellen, dass die neue Popularität des OS-X-Systems zu einem rasanten Anstieg von Malware führen könnte.

VOX-Sendungen gegen Jugendarbeitslosigkeit

"Mach dein Ding!" macht Lust auf Lehre

Köln (pte/24.04.2006/13:50) - Ab 15. Mai werden die VOX-Moderatoren verschiedener Sendungen für zwei Wochen Ausbildungsberufe vorstellen um jungen, unentschlossenen Menschen die Berufsentscheidung zu erleichtern. "Wir wollen Jugendlichen Lust machen, sich intensiv mit ihrer Ausbildung und dem Thema Lehre zu beschäftigen" sagt Kai Sturm, Executive Producer bei VOX http://www.vox.de . Bei der Sendung handelt es sich um eine übergeordnete Kampagne innerhalb des Senders. "In der Kampagne sind die VOX-Eigenformate und deren Moderatoren involviert, die einerseits spezielle Berufe gelernt haben und diese mit der Moderatorentätigkeit verbunden haben", erklärt Chantal Guerrero, Pressereferentin bei VOX, im Gespräch mit pressetext.

"Unsere Moderatoren können von ihrer eigenen Ausbildung - mit allen Höhen und Tiefen - erzählen", sagt Sturm weiter. So lässt Moderator und Koch Tim Mälzer einen Jugendlichen in seiner Kochsendung "Schmeckt nicht, gibt's nicht" mitkochen und erzählt ihm von seinen persönlichen Erfahrungen aus der Lehrzeit. Die Moderatoren der Sendung "Wohnung nach Wunsch" werden von einer angehenden Schreinerin unterstützt und bei "hundkatzemaus" begleitet die Moderatorin zwei Tierpfleger-Azubis. Ob die Sendekampagne weitergeführt werden wird, ließ Guerrero offen. "Es handelt sich jetzt um eine einmalige Geschichte. Aber wir warten die Resonanz ab und können uns eine Fortführung dieses Formats vorstellen", sagt sie auf Anfrage von pressetext.

Im Vorfeld der Sendung stand der Sender in engen Kontakt mit dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) http://www.dihk.de , mit dem ein reger Informationsaustausch statt gefunden hat. Die Sendung ist eine Antwort auf die Situation am deutschen Arbeitsmarkt. Zwar ist die Jugendarbeitslosigkeit im März 2006 im Vergleich zum Vorjahr um 14,1 Prozent zurückgegangen, dennoch sieht Heinz Oberlach von der Bundesarbeitsagentur die zukünftige Entwicklung nicht nur positiv. "Tendenziell wird die Zahl der einfachen Jobs, bei denen keine spezielle Qualifizierung notwendig ist, weiter sinken. Das heißt für Jobsuchende, sie müssen immer besser qualifiziert sein und das gilt insbesonders auch für die Jugendlichen , die ja erst am Anfang ihres Berufslebens stehen", so die Einschätzung des Pressersprechers der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg.

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Viel Spaß beim Surfen! ( Viel Spaß und lange Verweil-Dauer hier ...)

Hier eine WIEDERHOLUNG:

mit dem
i n h a l t s-

r e i c h e n
Zusatz

(Vorstehendes
ist anklickbar
- wie u. a.

die
überaus
wichtige:
Einleitung ,
... 11 Monate
später ...
eine
orientierende,
aber zeitlich
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"11"
abweichende
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Fest-
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Warum?

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(ADU)

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samkeit
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und Sinne

-> schärfen!

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Freiflächen

verborgen

- UNTER-

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VERLINKT

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kommenden
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Fragen
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mögliche
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oder / und
Fakten
unter:
ALLERHAND
ABC-Auswahl
-Quellen
(eine
erste
kleinere
Auswahl)



Warum:
Dieses
 NEWS-

 A B C-
QUERBEET

mit seinem
obligatorischen und

erweiterten
Haftungs-
ausschluss
- siehe auch
entsprechend
im Forum
:
PRO
UND KONTRA
... ggf.
KLARTEXT... HILFE ...

weil es
Andere
"Platt-
formen"
nicht mehr
gibt!
)


Eine
andere
scheint
aber im
Kommen...
Hallo
"WILLKOMMEN"
 in (m)einer
kleinen Welt!

Ich möchte
mit diesen
Seiten
k e i n e n
Designpreis
gewinnen,
sondern
Informationen -
manchmal
gar
NEWS

Die Themen
des Tages in Bildern
vermitteln,
z. B.

"
Die aktuelle
Uhrzeit
zur Stunde":


- die Uhrzeit

stimmt haargenau

nach

Mitteleuropäische Zeit.(MEZ) ... ansonsten
wurde
und
soll

Humanes!?

erzeugt,

A-B-C ...

oder /
und

vermittelt
werden:

dabei
überwiegend
für Aktualitäten
- in ausgewählten
Bereichen
- gesorgt
sein!

Ich hoffe,
dass
mir der

EINSTIEG

gelungen
ist
und
es
IHNEN
/
EUCH
gefällt.

(Bitte
schreibt
mir Eure
Meinung
in mein
Gästebuch.)!
    ... auch
    wiederholend

... Hallo

"WILLKOMMEN"
in (m)einer kleinen Welt!

P. S.:
Das war
einmal

der Anfang
vor Jahren. Online.
Bescheiden.
So war er beschrieben
und


gekennzeichnet:


Besucher: 23833 Heute: 109 Online: 11
(Im ARCHIV ist die Zahl von über 100.000 Aufrufen belegt, wie hier im Stand 07 in 2006 ...) des angeschlossenen FORUM
PRO UND KONTRA ... ggf. KLARTEXT... HILFE ...
andere

Weblogs

Foren

... Nicht das letzte Überbleibsel aus
"redaktionellen Online-Zeiten"!
Allerdings
funktioniert
das hier
verlinkte
Angebot
nicht mehr.
 Dazu die
NETSCAPE
-Einstellung
(Siehe auch
ersten Kasten
 - oberhalb -
oder bis ...
5 also 4 w e i t e r e n
Website mit
runden 200 Unterseiten;
eigentlich mehr
!
)

Das Zeichen

 

(ADU)soll Aufmerk-

samkeit

erwecken

und Sinne

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( VIEL IST

AUCH IM "TRANS-

PARENTEN"

- in den

Freiflächen

verborgen

- UNTERSETZT

ODER / UND ZUMINDEST 

VERLINKT



www.Wikipedia.deQUERBEET


Neue BilderNeue Partner
BILDERSPECIAL


Wörter des Tages
Aber was
nicht neu ist:
Diese Page
ist für
 

optimiert!

ARCHIV (geplant)

A-B-C ... (ist eine Auswahl QUERBEET )

... nicht das letzte Überbleibsel aus "redaktionellen Online-Zeiten"!

Dann kam es zur kleine A- B- C- Demonstration, d. h. einem entsprechenden "Auftritt"

Eine große A - B - C - Stütze ist, mit Sympathie behaftet, weil es auch schon Einiges an kritischen Momente durchzumachen hatte:


Aktuelle Beiträge

Ihr Brandenburg Eintrag
finden, wenn Newsletter <!-- body { margin:0; padding:0; font-family:'Myriad...
wega - 18. Jul, 13:38
Zum in den Himmel schreien...
Herr J. H-E = nachträglich abgekürzt - siehe auch...
wega - 28. Okt, 16:11
A B C -Tipp: Angebot...
A B C -Tipp: Angebot ...
wega - 1. Sep, 21:33
Entsetzlich:
... KOPIE eines anschaulichen Textes zum schwierigen...
wega - 24. Aug, 02:55
Organspende falsch angepackt,...
... , Fakten wirken auch unkommentiert!. Von...
wega - 11. Aug, 08:40

Mein Lesestoff

Albrecht Müller und Dr. Wolfgang Lieb von der Initiative zur Verbesserung der Qualität politischer Meinungsbildung
www.nachdenkseiten.de


Ein Buch gegen Google: Das Web-Adressbuch für Deutschland geht ins neunte Jahr. Können es 900 Seiten Papier mit mehreren Milliarden verzeichneten Webseiten in Google aufnehmen?
Searchguide: Web-Adressbuch 2006

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Alex Nolze
Geld

hier - von ihm:
... vorerst 2 Hörproben

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Zuletzt aktualisiert: 18. Jul, 13:38

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Meine Kommentare

HINWEIS - in (m)einer...
W i l l k o m m e n Hier entsteht eine neue Internetpräsenz....
KlausDieterKraemer - 25. Okt, 12:24
Weil ich nicht nur um...
http://www.alex-nolze.de/i mages/stories/audio/angst/ 11%20-%20Lebenslied.mp3
adu - 15. Okt, 10:35
Ergänzung zur Havelberger...
Platzhalter (Ph) 2099 Vorsitzende trat zurück 07.08.05...
jih - 14. Sep, 17:20
Noch was, zur Vercollständigung!
... U N S E R E GASTROLLE (nach unserem letzten...
adu - 11. Sep, 15:05
Das hier ist schlimmer:
Auf Facebook verfolgt Diese Prominenten wurden Opfer...
Kartenspieler - 6. Sep, 20:28

...

Büchertipps & Rezensionen

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Titelbild
Till Müller-Heidelberg/ Ulrich Finckh/ Rolf Gössner u.a. (Hg.):

Grundrechte-Report 2006
Zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland

Was wusste die Bundesregierung von den CIA-Verschleppungen über deutschem Boden? Haben deutsche Beamte erfolterte Aussagen bewusst genutzt?


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Eben sind Landes-und Bundesverfassungsschutzbericht für die Bundesrepublik erschienen. Diese Schützer bedrohen freilich öfter... Was sie verteidigen, ist nicht die Summe der Rechte jeder einzelnen Person, sondern ein Konstrukt namens FDGO = Freiheitlich demokratische Grundordnung. Sie hat die Eigenheit, dass sie - nach Meinung der Schützer - vor allem dadurch verletzt wird, dass man ein Grundrecht besonders exzessiv in Anspruch nimmt - zum Beispiel das auf Demonstration oder das auf Meinungsfreiheit. Gerade das selbstsüchtige Herumtrampeln auf dem eigenen Recht erschüttert den gebohnerten Boden der Verfassung besonders.

Ganz anders der Grundrechtereport. Er geht einfach den einzelnen Rechten nach, wie sie im Grundgesetz aufgezählt sind. Und seine Blickrichtung verläuft genau umgekehrt: sieht der Verfassungschutz den Menschen an sich in seinen Wünschen und Tätigkeiten als Störer unseres aufgeräumten Hauses Deutschland an, melden die Autoren des Grundrechtereports penibel, mit welchen Maßnahmen Gerichte, Polizei, Dienste,Gesetzgeber das kaputtmachen, was sie angeblich schützen wollen.

Der Grundrechtereport erscheint jetzt zum zehnten Mal - und wird herausgegeben u.a. von Mitgliedern der Humanistischen Union, der Gustav-Heinemann-Initiative, Pro Asyl, der Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen, der Internationalen Liga für Menschenrechte im Geiste von Carl von Ossietzky. Viele der hier angezeigten Verletzungen der Grundrechte werden den Lesern von stattweb und STATTZEITUNG bekannt vorkommen. Es frischt das Gedächtnis auf, in dem schmalen Taschenbuch versammelt zu sehen, worüber wir uns ein Jahr lang geärgert haben. Weniger verwundert! Gewohnheit gerbt Herzwand. Hauptsache, die Ärgernisse sind hier festgehalten- zur Wiedervorlage hoffentlich noch vor dem Jüngsten Gericht.

Einprägsam etwa der letzte Fall - ein Angriff auf Artikel 104 - ”die Freiheit der Person kann nur aufgrund eines Gesetzes eingeschränkt werden.” Tatort: die Hamburger Ausländerbehörde. Über den Bildschirm der Beamten flackert verheißungsvoll: “Wir buchen, sie fluchen-mit freundlicher Unterstützung des Reisebüros Never-Come-Back-Airlines.”. Der umdunkelte Humor dieser Behörde bewährt sich an einem potentiellen Schübling aus Guinea. Bedenklich betritt er den elektronisch gesicherten Büroraum, weist auf das noch laufende Verfahren hin, in welchem er vor Gericht Abschiebe-Aufschub begehrte- und wird gerade deshalb einen Stock höher geschickt: In eine Zelle des Landeskriminalamts, das -sehr praktisch- im selben Gebäude untergebracht ist. Von dort soll es -nach dem Willen des Sachbearbeiters - in den Abschiebeknast gehen. Dann weiter nach Guinea.

Nur,dass Amadou Biallo von einem Rechtsanwalt begleitet war. Und dem fiel an dem Vorgang etwas auf, was wir als fleißige Krimi-Gucker vielleicht schon vergessen haben. Da fehlt doch etwas : Der richterliche Strafbefehl. Die Ausländerbehörde nahm treuherzig an, sie gelte als Polizei. Und die dürfe doch festnehmen ”bei Gefahr im Verzug”- und “zur Verhinderung einer Straftat”. Die Straftat wäre dann das gesetzwidrige Verweilen im Gebiet der BRD.

Das Hamburger Polizeirecht scheint schlotterig zugeschnitten und erlaubt das alles. Nur -dass es ein spezielles Recht der Ausländerbehörde gibt, und wo besondere rechtliche Regelungen erlassen sind, kann nicht nonchalant auf die weitere- also die für die Polzei gültige - zurückgegriffen werden. - Also kam der abzuschiebende vorläufig frei.

Triumph des Rechts? Ja, eine Viertelstunde lang. Im letzten Satz berichtet Rolf Steinke von einer geplanten Justizreform in Hamburg. sie sieht eine “ausdrückliche Ermächtigung der Behörden zur vorläufigen Festnahme von Ausländern zwecks Sicherung der Abschiebehaft vor”- und das ohne richterliche vorherige Anordnung.

Der Gesetzgeber dichtet seine Behörden ab gegen vorlaute Richter. Bei Redaktionsschluss des Buchs war darüber noch nicht entschieden. Darin zeigt sich die Struktur sehr vieler Fälle des Buches. Die oberen Gerichte entscheiden oft liberaler als die unteren, diese wieder öfter gegen Polizeimaßnahmen. Polizei greift am häufigsten schöpferisch zu. Das Verfassungsgericht klopft immer mal wieder den Schilys und Becksteins und ihren Parlamenten auf die Finger, die gerade an Fallen und Fesseln gegen Einzelmenschen basteln. Wie ist das möglich? Sollte wirklich der Satz gelten: Lass nur die Gesetze walten, und du wirst dein Recht erhalten? Bessere, freiheitsdurstigere Menschen können die Richter der oberen Ränge wohl kaum sein, vor allem, weil sie normalerweise ja aus den unteren Gerichten hervorgehen, deren Praxis also jahrelang mitgetragen haben müssen.

Des Rätsels Lösung liegt wohl darin, dass die obersten Gerichte den Gesamtzusammenhang der Rechtsregulierung im Auge behalten müssen. Sie können nicht nur einem einzelnen Schulamt zuliebe oder der Polizeibehörde in Lüneburg die logische Konsistenz des Ganzen gefährden. Davon profitiert sehr oft der Wurm unten, an dem Polizei und Unterbehörden schon gnadenlos ziehen und zerren.

Ein weiteres Streitgebiet der Gerichte- und darauf geht das Buch ausführlich ein- sind innen- und außenpolitische Rücksichten der unabhängigen Richter, mehr noch solche des weisungsgebundenen Generalbundesanwalts. In diesem Licht schildert Paech, Völkerrechtler und MdB der Linkspartei, die Abweisung des Verlangens nach Schadensersatz der Angehörigen jener Verletzten und Getöteten bei der Brücke von Varvarin, die dem Luftangriff der NATO im Frühjahr 1999 zum Opfer fielen. Einzelpersonen haben demnach kein Klagerecht, nur Staaten untereinander. Ebenso lehnten alle angerufenen Gerichte die Verfolgung der Folterknechte von Abu Ghraib ab, wenn diese sich nach getaner Arbeit wieder in der BRD als GIs in Ramstein oder einem anderen amerikanischen Stützpunkt befinden. Begründung dieses Mal: die Gerichte der USA werden sicher die Taten und vor allem die Verantwortung der jeweiligen Vorgesetzten der Täter überprüfen. Zu solcher Begründung gehört Beharrlichkeit im Wegschauen. Aber- wie Larochefoucauld schon wusste: wir alle bringen genug Seelenstärke auf, die Leiden unseres Nächsten zu ertragen.

Der Kampf ums Recht kann immer nur Freischärlerkrieg sein, Guerillavorstoß. Die geringsten Widersprüche zwischen den Behörden ausnützen! Die notwendige Herstellung der Einheitlichkeit von Verwaltungsakten sich zu nutze machen! Den langen Atem behalten, um den Instanzenweg zu überstehen. Eckart Spoo in seinem Beitrag zur Überwachung der Zeitung “JUNGE WELT” zeigt einen wenig wahrgenommenen möglichen Trampelpfad von rechts nach links. Die rechtsgesinnte Wochenzeitung JUNGE FREIHEIT hat beim Verfassungsgericht durchgeboxt, dass sie im Verfassungsschutzbericht nicht mehr genannt werden darf. Die Verfassungsrichter begründeten ihren Spruch so: die ”Pressefreiheit schütze vor Einflussnahme des Staates auf die mit Hilfe der Presse verbreiteten Informationen”. eine Veröffentlichung im Verfassungsschutzbericht sei eine “negativ belastende mittelbare Sanktion”.

Viele empörten sich damals und sahen im Urteil eine Begünstigung der Kameraden von rechts. Richtig, so Spoo, wäre es, ohne weiteren Gemütaufwand die notwendige Allgemeinheit des Spruchs auszunutzen und für sich ebenfalls Verschonung vor dem Bericht zu beanspruchen. Seine letzten Wochen in Freiheit verdankte Ossietzky einer von rechts und links gemeinsam durchgesetzten Amnestie gewisser politischer Meinungs-Delikte. Hätte Ossietzky sich in der Zelle festkrallen sollen, nur weil auch ein Goebbels davon profitierte?

Allgemeine Gerechtigkeit, was immer das wäre, kann der Rechtskampf nicht herstellen. Aber immerhin Marscherleichterungen, kurzfristige Verbesserung der Bedingungen des politischen Zusammenschlusses. Dafür enthält dieses kleine Buch die nützlichsten Tipps.

RezensentIn: Fritz Güde

Erschienen bei Fischer Taschenbuch Verlag 2006, 9,95 Euro. Sie können dieses Buch bei Amazon bestellen.


Bitte beachten Sie auch den folgenden Buchtipp:

Jean-Claude Paye:
Das Ende des Rechtsstaats
Demokratie im Ausnahmezustand

Eine fundierte Analyse jüngerer repressiver Entwicklungen auf einzelstaatlicher, europäischer, US-amerikanischer und internationaler Ebene



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[Seitenanfang]

~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ Hinweise zum Internetrecht und daraus ableitbaren Zusammenhängen Domainrecht Urheberrecht Onlineauktionen Datenschutz Strafrecht und, nicht zuletzt:Urteile (welche von hier aus nicht noch mehr werden sollen) ZU SCHWERPUNKT-PROBLEM-SITUATIONEN Subject:HARTZ IV im Donaukurier www.donaukurier.de ~~~~~~~~~~~~~~

Was wichtig sein kann!

Wie umgehen mit ungebetenem Hausbesuch vom Amt E-Mail
05.10.2006
sozialschnuefflerHausbesuche
… auch gegen ungebetene Hausbesuche, kann man sich wehren.

Aus gegebenen Anlass stellen wir nochmals wichtige Hinweise dazu zur Verfügung. Selbst dem SPIEGEL war es auf dem Höhepunkt der "Clement'chen Missbrauchsdebatte" wert, uns in seiner Ausgabe 43/2005 zu erwähnen. .." Mitarbeiter des Arbeitsamtes hegen den Verdacht auf Leistungsmissbrauch und haben sich zu einem Kontrollbesuch angemeldet? Nicht lange "rumfackeln“, rät das „Erwerbslosen Forum Deutschland“, eine stark frequentierte Ratgeberseite im Internet:

Erst einmal seien die Amtsleute „zu ihren Personalien zu befragen“ und auf die Strafgesetzbuchparagrafen zu „Hausfriedensbruch, Nötigung, falsche Verdächtigung“ hinzuweisen. Drohe der Behördenvertreter daraufhin mit Leistungskürzung, solle man schwerere Geschütze auffahren: „Dann wird sofort und dringend die Polizei gerufen“ und „Strafanzeige gegen jedes der Ämter persönlich erstattet“. Auch gegen lästige Kontrollanrufe kann man sich mit Hilfe aus dem Internet zur Wehr setzen. Das Erwerbslosenforum bietet fertige Anträge auf Löschung sämtlicher Telefonnummern und E-Mail-Adressen. Lediglich der eigene Name samt Kundennummer sowie die Adresse der zuständigen Arbeitsagentur sind noch per Hand einzutragen". ...(SPIEGEL 43/2005 S. 42).

Hausbesuche

… auch gegen ungebetene Hausbesuche, kann man sich wehren.

Für die Besuche – welche vom Amt durchgeführt werden - muss ein zu begründender Verdacht auf Leistungsmissbrauch vorliegen.

Die Ämter könnten zwar zum Hilfeempfänger kommen, jedoch nur nach vorheriger Terminabsprache bei Beantragungen von Sachleistungen - aber - wenn das Amt einfach so kommt, sofort ablehnen, um erneuten Termin bitten, mit dem Hinweis, dass man Beistände hinzuziehen will, was nach § 13 SGB X erlaubt ist und von den Ämtern geduldet werden müssen, oder den Einlass bzw. den Besuch von Beginn an ablehnen.

Wenn das Amt nach Termin kommt, sind in der Wohnung dann drei-vier sachkundige Personen mit anwesend, die die Ämter sofort zu ihren Personalien befragen (Name, Vorname, Dienststelle, Dienstrang) und diese notieren und dann dazu intensiv und ohne großes Rumgefackel befragen, welche belegbaren Verdachtsmomente sie gegen den/die Leistungsbezieherin haben und die sofortige (!) Vorlage dieser Belege an Ort und Stelle verlangen.

Stellt sich heraus - was sich meistens herausstellt - dass gar kein Verdacht vorliegt, weil eh keine Beweise dafür da sind und man also einfach mal so gucken (also schikanieren) wollte, ist das

- Hausfriedensbruch (§ 123 Strafgesetzbuch - StGB)
- Nötigung (§ 240 StGB)
- falsche Verdächtigung (§ 164 StGB

und wenn die Ämter dem/die Leistungsbezieherin gegenüber sogar damit gedroht haben, Leistungen einzustellen, wenn man sie nicht in die Wohnung / ins Haus ließe, dann kommt noch

- Bedrohung (§ 241 StGB) hinzu, mal von
- Rechtsbeugung im Amt (§ 339 StGB) bzw. Beihilfe (§ 27 StGB) dazu ganz abgesehen.

Dann wird sofort und dringend die Polizei gerufen wegen Hausfriedensbruchs (am Telefon nicht groß rumquatschen, sondern nur sagen, dass hier Hausfriedensbruch stattfindet und bitte (!) sofort jemand kommen soll), die Ämter werden von der Polizei der Wohnung/des Hauses verwiesen und es wird sofort Strafanzeige wegen Hausfriedensbruchs, falscher Verdächtigung, Nötigung, Bedrohung, Rechtsbeugung im Amt und ggf. Beihilfe dazu gegen jeden der Ämter persönlich erstattet.

Dies Procedere deshalb, damit das illegale Vorgehen der Ämter amtlich aktenkundig wird - wodurch dann keinerlei weitere Repressalien gegen den/die wehrhaften Betroffenen erfolgen werden, und wenn doch, dann hilft sofort eine Einstweilige Verfügung mit Eilantrag beim zuständigen Verwaltungsgericht. Das Verwaltungsgericht kann aufgrund des somit aktenkundigen Tatbestandes des Hausfriedensbruchs, der Nötigung, falschen Verdächtigung und der Bedrohung sowie der Rechtsbeugung im Amt gar nichts anderes machen als dem Antrag auf Einstweiligen Verfügung statt zu geben.

Urteile:

Landessozialgericht Halle - Beschluss vom 22. April 2005, Az. L 2 B 9/05 AS ER :
Das Gericht meint, dass der Besuch des Außendienstes kaum geeignet sei, entscheidungserhebliche Tatsachen für das Vorliegen einer eheähnlichen Gemeinschaft zu ermitteln, da die Intimsphäre zur Klärung dieser Frage nicht ausgeforscht werden dürfe. Die Ablehnung des Hausbesuchs sei durch die grundgesetzlich geschützte Unverletzlichkeit der Wohnung gedeckt (Artikel 13 GG).

Landessozialgericht Halle - Beschluss vom 22. April 2005, Az. L 2 B 9/05 AS ER :
Das Gericht meint, dass der Besuch des Außendienstes kaum geeignet sei, entscheidungserhebliche Tatsachen für das Vorliegen einer eheähnlichen Gemeinschaft zu ermitteln, da die Intimsphäre zur Klärung dieser Frage nicht ausgeforscht werden dürfe. Die Ablehnung des Hausbesuchs sei durch die grundgesetzlich geschützte Unverletzlichkeit der Wohnung gedeckt (Artikel 13 GG).

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(um mal eine
Partei und ein Mitglied
Jutta Fiedler von e h e m a l s dort
herauszustellen), die Verantwortung
für die Richtigkeit der auf der angesteuerten
Website
bereitgestellten Informationen, noch machen sie
sich
(Jeder für sich!) deren Inhalt zu Eigen oder
teilt unbedingt die dort vertretenen Meinungen.

Das ADU-Zeichen soll

Aufmerksamkeit erwecken

und Sinne schärfen!

( VIEL IST AUCH IM "TRANSPARENTEN"

- in den Freiflächen verborgen - UNTERSETZT

ODER ZUMINDEST VERLINKT ... einfach mit

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Diese Erklärung gilt für alle Links und für alle
Inhalte
der Seiten, zu denen WWW-
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Angemeldeten - beispielsweise - in welcher Art
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geführt werden und geführt worden sind.

Das gilt einschließlich der Seiten von irgendwelchen
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Anwendbares Recht:

Für die Nutzung der Website gilt ausschließlich
deutsches Recht.



(Diese Hinweise unterliegen ständiger Aktualisierung)

Zur Vertiefung - Linkliste:


Zivilrechtliche Rahmenbedingungen für den
Inhaltsanbieter
 http://www.jurpc.de/aufsatz/19990114.htm 
Stand: 15.04.2005 Herausgeber:
Prof. Dr. Maximilian Herberger Home
http://www.jurpc.de/index.html 
E-Mail an dessen Redaktion: mail@jurpc.de
http://www.jurpc.de/index.html 



Aktuelles aus dem Inhalt:

Thomas Gramespacher: Webdesign und Gestaltungshöhe?
– Zur Anwendung von § 2 Abs. 1 Ziff. 4 UrhG auf in Webseiten
eingebundene digitale Grafiken und Bilder
Der Autor kritisiert die Entscheidung des OLG Hamm
- 4 U 51/04 -, da das Gericht sich nicht die Mühe gemacht
habe, Kriterien für die Bestimmung der Schöpfungshöhe bei
in Webseiten eingebundenen Grafiken und Bildern festzulegen.

Wolfgang Kuntz: Buchvorstellung Marly, Softwareüberlassungs-
verträge
Mit Recht hat sich "der Marly" als Standardwerk im Bereich
der Softwareverträge etabliert. Rechtsanwender finden auf
nahezu alle Fragen im Bereich der Softwareverträge
zufriedenstellende Antworten.

BGH: Literaturhaus
Wer auf eine Anfrage, einen Internet-Auftritt unter einem
bestimmten Domain-Namen zu erstellen, diesen für sich
registrieren lässt, kann unter dem Gesichtspunkt einer gezielten
Behinderung eines Mitbewerbers nach § 4 Nr. 10 UWG und
eines Verschuldens bei Vertragsverhandlungen zur Unterlassung
der Verwendung der Domain-Namen und zur Einwilligung in die
Löschung der Registrierungen verpflichtet sein.

(Die Inhaberin einer berühmten Marke hat gegenüber einem
gleichnamigen Privatmann einen Anspruch auf Übertragung
der aus der Marke bzw. dem gleichlautenden Nachnamen
bestehenden Domain, dürfte hier für ableitbare Fälle gleichzeitig
den Verallgemeinerungsfall auf unser spezielles FORUM:
http://67693.rapidforum.com/ - beispielsweise - ausschließen!

JurPC-Faksimile:

* Gerichtsentscheidungen im CPC- und PDF-Format
(Hinweis-e der Redaktion)
* JurPC-Archiv der Veröffentlichungen von 1989 bis 1996

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Video-Kolumne

Lachmann Ansichten, Einsichten und Aussichten eines Beobachters. Die Video-Kolumne von Günther Lachmann.