Montag, 8. Mai 2006

WASG-Opposition: Als Tiger gesprungen und als Vorleger gelandet

Hans Tatzel von
07.05.2006

Am 5. Mai 2006 veröffentlichten Joachim Bischoff und Björn Radke den nachfolgenden Beitrag im Netz (http://www.sozialismus.de/socialist):

"Hartz IV: besser, effizienter und praxistauglicher?




Die soziale Unterstützung von Langzeitarbeitslosen und Berufstätigen, deren Erwerbseinkommen nicht zum Lebensunterhalt ausreichen, ist in "Hartz IV" geregelt. Dieses "Reformgesetz" aus der sozialdemokratisch-grünen Agenda 2010 ist gut ein Jahr in Kraft und
wird jetzt das zweite Mal "nachgebessert".

"Nachbesserung" heißt konkret: Das sozialdemokratisch geführte
Arbeitsministerium hofft, mit einer Fülle von Paragraphen und der
flächendeckenden Installierung von Außendienst- und Telefonkontrollen allein in diesem Jahr noch 500 Mio. Euro und ab 2007 jährlich 1,5 Mrd. Euro einsparen zu können. Das "Optimierungsgesetz" reagiert nicht auf den viel zu niedrigen Regelsatz von 345 Euro und die würdelose, teils schikanöse Feststellung von "Bedürftigkeit". Mit einer Verschärfung der Definitionen und dem Ausbau des Kontrollnetzes soll vielmehr eine vorgebliche "Anspruchsinflation" zurückgedrängt werden.

An dieser "Reform" der "Reform" wird die Perspektivlosigkeit der Politik im entfesselten Kapitalismus deutlich.( Unterstr. d. Verf.) Die Produktivität der gesellschaftlichen Arbeit steigt kontinuierlich, gleichzeitig werdendie eigentlichen Produzenten des gesellschaftlichen Reichtum nicht mehr am Ergebnis ihrer Arbeit beteiligt. Es stagnieren die Einkommen oder - unter Berücksichtigung von staatlichen Umverteilungsoperationen - gehen sogar zurück. In der Bundesrepublik Deutschland sank die Lohnquote allein im vergangenen Jahr um 1,4 Prozentpunkte; seit dem Jahr 2000 ist sie um mehr als fünf Prozentpunkte abgesenkt worden. .( Unterstr. d. Verf.)

Erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik sind die Arbeitnehmerentgelte 2005 sogar nominal (um 0,5%) gefallen; das heißt, die Gewinn- und Vermögenseinkommen haben mit 32 Mrd. Euro stärker zugenommen als das gesamte Volkseinkommen von 26 Mrd. Euro. Zugleich wird die Arbeitszeit in allen Formen verlängert. Die Folge: Ein beträchtlicher Teil der Erwerbsbevölkerung, der vom Verkauf seiner Arbeitskraft lebt, wird aus der Gesellschaft strukturell ausgegrenzt.

In Deutschland werden gegenwärtig über 6,74 Mio. BürgerInnen, die in fast vier Millionen Bedarfsgemeinschaften leben, durch Sozialeinkommen unterstützt - nach einer Bedürftigkeitsprüfung. Hinzu kommen 900.000 Werktätige, die Ergänzungsleistungen in Anspruch nehmen, weil sie vom Arbeitsentgelt allein nicht existieren können.

Obwohl die Sozialverbände mehrfach nachgewiesen haben, dass der Warenkorb, der diesen Unterstützungsleistungen unterliegt, keine würdige Existenz der betroffenen BürgerInnen ermöglicht, haben sich mit dem "Optimierungsgesetz" die "staatstragenden" Kräfte durchgesetzt: "Die Dynamik der steigenden Bezieherzahlen und Milliardenausgaben muss gebrochen werden, damit das Sozialsystem Hatz IV nicht aus dem Ruder läuft und sich zu einer Grundsicherung für
immer größere Teile der erwerbsfähigen Bevölkerung entwickelt."

Die etablierten politischen Parteien verbeißen sich in eine Spar- und Kontrolllogik gegenüber den Ausgegrenzten. Weil die Praxis von "Schnüffelei" und kontrollierter Armut letztlich dem Selbstverständnis des mündigen Bürgers widerspricht, erfährt die Idee eines allgemeinen Grundeinkommens einen konjunkturellen Auftrieb. Allerdings: Abgeschreckt vom erforderlichen Volumen an gesellschaftlichem Reichtum zum Unterhalt der dauerhaft Beschäftigungslosen, wird dann doch an der Bedürftigkeitsprüfung herumgearbeitet. Die Auseinandersetzung um "Armutspolitik" wird zu einem Dauerthema der politischen Klasse.

Es gibt eine Alternative: die politische Regulierung.( Unterstr. d. Verf.) der durch Marktprozesse bewirkten Verteilung des gesellschaftlichen Reichtums. Durch das "Optimierungsgesetz" sollen jährlich 1,5 Mrd. Euro eingespart werden; dies sind letztlich marginale Beiträge, denkt man an eine Vermögenssteuer auf das über vier Billionen Euro umfassende Geldvermögen der privaten Haushalte."

So richtig es ist, auf der Lohnquote als dem zentralen Maß für Erfolg und Misserfolg für alle das Wohl der lohnabhängigen Menschen verfolgenden Anstrengungen zu bestehen, und so richtig es ist, die Hartz- Verschlimmerungen als Ausdruck einer Ohnmacht der staatlich-parlamentarischen Organe gegenüber dem Verlauf des volkswirtschaftlichen Reproduktionsprozesses zu sehen, so falsch ist es, am Schluss dann doch wieder genau von dort die Erlösung zu versprechen, wo sie kurz vorher zu Recht als „perspektivlos“ verworfen wurde, und statt nach Wegen zur Erhöhung der Lohnquote zu fahnden, nach den 4 Billionen privatem Geldvermögen einschließlich der Parlamentsposten zu seiner Umverteilung zu schielen.

Warum führt eine Umverteilung ins Leere?


1.


Eine Umverteilung beeinflusst die Lohnquote erst einmal ganz und gar nicht, denn umverteilt wird Geldvermögen, das in vergangenen Produktionszeiträumen dadurch überschüssig wurde, weil die Produkte konkurrenz- und krisenbedingt unter Wert losgeschlagen wurden. Diese Produkte sind damals verkonsumiert worden, das Geldäquivalent ihrer Verkaufspreise unter ihrem Wert aber nicht. Das liegt seit damals auf der hohen Kante oder turn auf den Finanzmärkten.

2.

Warum liegt es auf der hohen Kante? Weil man es nicht essen kann! Und: Auch umverteiltes Geld kann man nicht essen.

3.

Wenn nun mehr gehortetes Geld aus vergangenen Produktions-und Konsumtionszeiträumen in den Volkswirtschafskreislauf gepumpt wird, können sich im gegenwärtigen Produktions- und Konsumtions- zeitraum nur die Preise erhöhen, die Würste auf dem Teller werden dadurch aber nicht verdoppelt.

4.

Doppelte Wurstportionen auf dem einen Teller können nur dann aufgelegt werden, wenn auf einem anderen Teller diese Hälfte weggenommen worden ist, d.h. solange sich die "Reichen" nicht tatsächlich auch "gezwungen" sehen, nicht nur über weniger Nullen auf der hohen traurig zu sein, sondern darüber hinaus auch tatsächlich weniger Würste auf ihrem Teller auflegen zu können (die dann von den Armen genossen werden können), so lange nützt die Umverteilung von Geldvermögen gar nichts.

5.

Umverteilung nützt also nur etwas, wenn den „Reichen“ ZUSÄTZLICH zu den 4 Billionen Geld AUßERDEM auch noch zum Verzicht auf Spanferkel veranlasst werden können, die zur Produktion von Würsten für die „Armen“ genommen werden können (gemeinhin als Segelyachtgemüseeintopfkonversion bekannt)

6.

Ließe man "den Reichen" etwas von den 4 Billionen auf ihrer hohen Kante übrig, dann würden sie zuerst dieses "Etwas" von der hohen Kante holen und in Spanferkel umtauschen bevor sie ihren normalen (Spanferkel-)Konsum einschränken, d.h. sie werden das aus vergangenen Produktions- und Konsumzeiträumen stammende, damals auf die hohe Kante gelegte "Etwas" nehmen, in den gegenwärtigen Produktions- und Konsumtionszeitraum „einführen“ und damit zwar ihr Spanferkel weiter auf dem Teller, gleichzeitig aber auch die Preise aufgebläht haben, um selbst ihren Standard zu halten. Das Aufblähen führt aber - wie beschrieben - nicht zu mehr Produkten, sondern nur zu teureren Produkten, und unter dieser Teuerung hätten dann doch wieder die "Armen" zu "leiden", die dann möglicherweise zwar mehr (umverteiltes) Geld in den Taschen hätten, sich dafür aber nicht mehr (sondern doch nur wieder dasselbe Wenige) kaufen könnten.

7.

Wenn das also mit der Umverteilung etwas werden sollte, müssten 4 Billionen plus X von den Reichen genommen werden, und nur im Umfang von Plus X wäre das dann auch ein Mehrkonsum der „Armen“, nämlich zu Lasten des Konsums (und nicht der hohen Kante) der “Reichen“.

8.

Geld auf der hohen Kante ist nichts weiter als ein Vorrechtsschein zum Bezug von Waren. Es vermehrt aber nicht die Waren. Es verteuert sie nur, so dass die Waren letztlich nur von demjenigen erworben werden können, der es sich „leisten“ kann, diese preisaufgeblähten Waren zu kaufen, also doch nur wieder die „Reichen“. Und das ist die Wirkung einer Geldumverteilung von weniger als 4 Billionen plus X, also eine verpuffte Wirkung.

9.

Und weil diese Wirkung verpufft, also aufgezehrt wird durch die Verteuerung, führt sie auch nicht zu einer – und gar noch perpetuum-mobile-artigen – Steigerung der Produktion. In der Wirtschaft so wenig wie in der Physik gibt es Perpetuum Mobile.

10.

Soll eine Wirkung erzielt werden, bleibt nur die Möglichkeit einer Umverteilung von 4 Billionen plus X. Bis aber eine Wahlalternative dafür parlamentarische Mehrheiten bekommen hat, dies lässt sich allenfalls unter Zuhilfenahme bisher unbekannter, zusätzlicher Dimension von Raum und Zeit erfassen.

9.

Oder man macht es, wie es sich etwa SAV vorstellt, erst den Protestkessel schüren und „Druck“ aufbauen und ihn dann über Kimme und Korn „koordiniert“ von führungsstarken Avantgardisten zum Platzen bringen.

10.

Und scheitert dann immer schon im Vorfeld, wie etwa auch die SAV, mit dem kontrollierten, stalinistischen Schüren, weil sich die Menschen eben nicht zu gleicher Zeit am gleichen Ort auf dieselbe Empörungs-Temperatur bringen und halten lassen.

11. Ergo: an Konsumentenstreiks und

Kosumenten-koppel-verträgen wird kein Weg vorbeigehen, denn das Kapital mag zwar vorm starken kollektiven Arm der Menschen als Arbeiter ins Ausland flüchten können, dem starken kollektiven Portemonnaie der Menschen als Konsumenten läuft das Kapital bei Strafe seines Unterganges hinterher.
Das Kapital mag durch die Globalisierung stärker als die streikbereiten Arbeiter geworden sein, stärker als das Kapital sind aber trotzdem die koordinationsbereiten Kunden.

Kapital schlägt Arbeiter, Konsument schlägt Kapital, gut das die Menschen beides sind:
Arbeiter und Konsumenten. Sie müssen nur statt eines (Haus-)tarifvertrages als Arbeiter mit dem Unternehmen einen Unternehmens-Konsumentenvertrag als Konsumenten mit diesem Unternehmen erzwingen. Genau wie beispielsweise die Zulieferer in der Autoindustrie zu Verträgen gezwungen werden können, Rabatte bis weit in ihre Gewinnzonen einzuräumen, können die Kunden dies mit gemeinschaftlichen Konsumentenverträge auch.
Und wenn Gewinne zugunsten von Konsum der Menschen geschmälert wird, dann ist das nichts anderes als eine Erhöhung der Lohnquote.
Und darum muss es gehen, wenn es was bringen soll.
Nicht um Umverteilung, parlamentarische Ver- und Zertretungen, Wahlvereine und Politikerkarrieren.


Hans Tatzel

Als ich las:

"Die Linkspartei zwingt die etablierten Parteien dazu, sich mit der Forderung nach mehr Gerechtigkeit auseinander zu setzen. Der neoliberale Konsens wird endlich zerstört ",
... war mir wohl, aber was ist jetzt!?

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... 11 Monate
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ausschluss
- siehe auch
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PRO
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... ggf.
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"Platt-
formen"
nicht mehr
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Kommen...
Hallo
"WILLKOMMEN"
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Ich möchte
mit diesen
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k e i n e n
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sondern
Informationen -
manchmal
gar
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Die Themen
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Die aktuelle
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- die Uhrzeit

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Humanes!?

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oder /
und

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dabei
überwiegend
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- gesorgt
sein!

Ich hoffe,
dass
mir der

EINSTIEG

gelungen
ist
und
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(Bitte
schreibt
mir Eure
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in mein
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    ... auch
    wiederholend

... Hallo

"WILLKOMMEN"
in (m)einer kleinen Welt!

P. S.:
Das war
einmal

der Anfang
vor Jahren. Online.
Bescheiden.
So war er beschrieben
und


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PRO UND KONTRA ... ggf. KLARTEXT... HILFE ...
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Das Zeichen

 

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... nicht das letzte Überbleibsel aus "redaktionellen Online-Zeiten"!

Dann kam es zur kleine A- B- C- Demonstration, d. h. einem entsprechenden "Auftritt"

Eine große A - B - C - Stütze ist, mit Sympathie behaftet, weil es auch schon Einiges an kritischen Momente durchzumachen hatte:


Aktuelle Beiträge

Ihr Brandenburg Eintrag
finden, wenn Newsletter <!-- body { margin:0; padding:0; font-family:'Myriad...
wega - 18. Jul, 13:38
Zum in den Himmel schreien...
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wega - 28. Okt, 16:11
A B C -Tipp: Angebot...
A B C -Tipp: Angebot ...
wega - 1. Sep, 21:33
Entsetzlich:
... KOPIE eines anschaulichen Textes zum schwierigen...
wega - 24. Aug, 02:55
Organspende falsch angepackt,...
... , Fakten wirken auch unkommentiert!. Von...
wega - 11. Aug, 08:40

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Albrecht Müller und Dr. Wolfgang Lieb von der Initiative zur Verbesserung der Qualität politischer Meinungsbildung
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Ein Buch gegen Google: Das Web-Adressbuch für Deutschland geht ins neunte Jahr. Können es 900 Seiten Papier mit mehreren Milliarden verzeichneten Webseiten in Google aufnehmen?
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KlausDieterKraemer - 25. Okt, 12:24
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http://www.alex-nolze.de/i mages/stories/audio/angst/ 11%20-%20Lebenslied.mp3
adu - 15. Okt, 10:35
Ergänzung zur Havelberger...
Platzhalter (Ph) 2099 Vorsitzende trat zurück 07.08.05...
jih - 14. Sep, 17:20
Noch was, zur Vercollständigung!
... U N S E R E GASTROLLE (nach unserem letzten...
adu - 11. Sep, 15:05
Das hier ist schlimmer:
Auf Facebook verfolgt Diese Prominenten wurden Opfer...
Kartenspieler - 6. Sep, 20:28

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Titelbild
Till Müller-Heidelberg/ Ulrich Finckh/ Rolf Gössner u.a. (Hg.):

Grundrechte-Report 2006
Zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland

Was wusste die Bundesregierung von den CIA-Verschleppungen über deutschem Boden? Haben deutsche Beamte erfolterte Aussagen bewusst genutzt?


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Eben sind Landes-und Bundesverfassungsschutzbericht für die Bundesrepublik erschienen. Diese Schützer bedrohen freilich öfter... Was sie verteidigen, ist nicht die Summe der Rechte jeder einzelnen Person, sondern ein Konstrukt namens FDGO = Freiheitlich demokratische Grundordnung. Sie hat die Eigenheit, dass sie - nach Meinung der Schützer - vor allem dadurch verletzt wird, dass man ein Grundrecht besonders exzessiv in Anspruch nimmt - zum Beispiel das auf Demonstration oder das auf Meinungsfreiheit. Gerade das selbstsüchtige Herumtrampeln auf dem eigenen Recht erschüttert den gebohnerten Boden der Verfassung besonders.

Ganz anders der Grundrechtereport. Er geht einfach den einzelnen Rechten nach, wie sie im Grundgesetz aufgezählt sind. Und seine Blickrichtung verläuft genau umgekehrt: sieht der Verfassungschutz den Menschen an sich in seinen Wünschen und Tätigkeiten als Störer unseres aufgeräumten Hauses Deutschland an, melden die Autoren des Grundrechtereports penibel, mit welchen Maßnahmen Gerichte, Polizei, Dienste,Gesetzgeber das kaputtmachen, was sie angeblich schützen wollen.

Der Grundrechtereport erscheint jetzt zum zehnten Mal - und wird herausgegeben u.a. von Mitgliedern der Humanistischen Union, der Gustav-Heinemann-Initiative, Pro Asyl, der Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen, der Internationalen Liga für Menschenrechte im Geiste von Carl von Ossietzky. Viele der hier angezeigten Verletzungen der Grundrechte werden den Lesern von stattweb und STATTZEITUNG bekannt vorkommen. Es frischt das Gedächtnis auf, in dem schmalen Taschenbuch versammelt zu sehen, worüber wir uns ein Jahr lang geärgert haben. Weniger verwundert! Gewohnheit gerbt Herzwand. Hauptsache, die Ärgernisse sind hier festgehalten- zur Wiedervorlage hoffentlich noch vor dem Jüngsten Gericht.

Einprägsam etwa der letzte Fall - ein Angriff auf Artikel 104 - ”die Freiheit der Person kann nur aufgrund eines Gesetzes eingeschränkt werden.” Tatort: die Hamburger Ausländerbehörde. Über den Bildschirm der Beamten flackert verheißungsvoll: “Wir buchen, sie fluchen-mit freundlicher Unterstützung des Reisebüros Never-Come-Back-Airlines.”. Der umdunkelte Humor dieser Behörde bewährt sich an einem potentiellen Schübling aus Guinea. Bedenklich betritt er den elektronisch gesicherten Büroraum, weist auf das noch laufende Verfahren hin, in welchem er vor Gericht Abschiebe-Aufschub begehrte- und wird gerade deshalb einen Stock höher geschickt: In eine Zelle des Landeskriminalamts, das -sehr praktisch- im selben Gebäude untergebracht ist. Von dort soll es -nach dem Willen des Sachbearbeiters - in den Abschiebeknast gehen. Dann weiter nach Guinea.

Nur,dass Amadou Biallo von einem Rechtsanwalt begleitet war. Und dem fiel an dem Vorgang etwas auf, was wir als fleißige Krimi-Gucker vielleicht schon vergessen haben. Da fehlt doch etwas : Der richterliche Strafbefehl. Die Ausländerbehörde nahm treuherzig an, sie gelte als Polizei. Und die dürfe doch festnehmen ”bei Gefahr im Verzug”- und “zur Verhinderung einer Straftat”. Die Straftat wäre dann das gesetzwidrige Verweilen im Gebiet der BRD.

Das Hamburger Polizeirecht scheint schlotterig zugeschnitten und erlaubt das alles. Nur -dass es ein spezielles Recht der Ausländerbehörde gibt, und wo besondere rechtliche Regelungen erlassen sind, kann nicht nonchalant auf die weitere- also die für die Polzei gültige - zurückgegriffen werden. - Also kam der abzuschiebende vorläufig frei.

Triumph des Rechts? Ja, eine Viertelstunde lang. Im letzten Satz berichtet Rolf Steinke von einer geplanten Justizreform in Hamburg. sie sieht eine “ausdrückliche Ermächtigung der Behörden zur vorläufigen Festnahme von Ausländern zwecks Sicherung der Abschiebehaft vor”- und das ohne richterliche vorherige Anordnung.

Der Gesetzgeber dichtet seine Behörden ab gegen vorlaute Richter. Bei Redaktionsschluss des Buchs war darüber noch nicht entschieden. Darin zeigt sich die Struktur sehr vieler Fälle des Buches. Die oberen Gerichte entscheiden oft liberaler als die unteren, diese wieder öfter gegen Polizeimaßnahmen. Polizei greift am häufigsten schöpferisch zu. Das Verfassungsgericht klopft immer mal wieder den Schilys und Becksteins und ihren Parlamenten auf die Finger, die gerade an Fallen und Fesseln gegen Einzelmenschen basteln. Wie ist das möglich? Sollte wirklich der Satz gelten: Lass nur die Gesetze walten, und du wirst dein Recht erhalten? Bessere, freiheitsdurstigere Menschen können die Richter der oberen Ränge wohl kaum sein, vor allem, weil sie normalerweise ja aus den unteren Gerichten hervorgehen, deren Praxis also jahrelang mitgetragen haben müssen.

Des Rätsels Lösung liegt wohl darin, dass die obersten Gerichte den Gesamtzusammenhang der Rechtsregulierung im Auge behalten müssen. Sie können nicht nur einem einzelnen Schulamt zuliebe oder der Polizeibehörde in Lüneburg die logische Konsistenz des Ganzen gefährden. Davon profitiert sehr oft der Wurm unten, an dem Polizei und Unterbehörden schon gnadenlos ziehen und zerren.

Ein weiteres Streitgebiet der Gerichte- und darauf geht das Buch ausführlich ein- sind innen- und außenpolitische Rücksichten der unabhängigen Richter, mehr noch solche des weisungsgebundenen Generalbundesanwalts. In diesem Licht schildert Paech, Völkerrechtler und MdB der Linkspartei, die Abweisung des Verlangens nach Schadensersatz der Angehörigen jener Verletzten und Getöteten bei der Brücke von Varvarin, die dem Luftangriff der NATO im Frühjahr 1999 zum Opfer fielen. Einzelpersonen haben demnach kein Klagerecht, nur Staaten untereinander. Ebenso lehnten alle angerufenen Gerichte die Verfolgung der Folterknechte von Abu Ghraib ab, wenn diese sich nach getaner Arbeit wieder in der BRD als GIs in Ramstein oder einem anderen amerikanischen Stützpunkt befinden. Begründung dieses Mal: die Gerichte der USA werden sicher die Taten und vor allem die Verantwortung der jeweiligen Vorgesetzten der Täter überprüfen. Zu solcher Begründung gehört Beharrlichkeit im Wegschauen. Aber- wie Larochefoucauld schon wusste: wir alle bringen genug Seelenstärke auf, die Leiden unseres Nächsten zu ertragen.

Der Kampf ums Recht kann immer nur Freischärlerkrieg sein, Guerillavorstoß. Die geringsten Widersprüche zwischen den Behörden ausnützen! Die notwendige Herstellung der Einheitlichkeit von Verwaltungsakten sich zu nutze machen! Den langen Atem behalten, um den Instanzenweg zu überstehen. Eckart Spoo in seinem Beitrag zur Überwachung der Zeitung “JUNGE WELT” zeigt einen wenig wahrgenommenen möglichen Trampelpfad von rechts nach links. Die rechtsgesinnte Wochenzeitung JUNGE FREIHEIT hat beim Verfassungsgericht durchgeboxt, dass sie im Verfassungsschutzbericht nicht mehr genannt werden darf. Die Verfassungsrichter begründeten ihren Spruch so: die ”Pressefreiheit schütze vor Einflussnahme des Staates auf die mit Hilfe der Presse verbreiteten Informationen”. eine Veröffentlichung im Verfassungsschutzbericht sei eine “negativ belastende mittelbare Sanktion”.

Viele empörten sich damals und sahen im Urteil eine Begünstigung der Kameraden von rechts. Richtig, so Spoo, wäre es, ohne weiteren Gemütaufwand die notwendige Allgemeinheit des Spruchs auszunutzen und für sich ebenfalls Verschonung vor dem Bericht zu beanspruchen. Seine letzten Wochen in Freiheit verdankte Ossietzky einer von rechts und links gemeinsam durchgesetzten Amnestie gewisser politischer Meinungs-Delikte. Hätte Ossietzky sich in der Zelle festkrallen sollen, nur weil auch ein Goebbels davon profitierte?

Allgemeine Gerechtigkeit, was immer das wäre, kann der Rechtskampf nicht herstellen. Aber immerhin Marscherleichterungen, kurzfristige Verbesserung der Bedingungen des politischen Zusammenschlusses. Dafür enthält dieses kleine Buch die nützlichsten Tipps.

RezensentIn: Fritz Güde

Erschienen bei Fischer Taschenbuch Verlag 2006, 9,95 Euro. Sie können dieses Buch bei Amazon bestellen.


Bitte beachten Sie auch den folgenden Buchtipp:

Jean-Claude Paye:
Das Ende des Rechtsstaats
Demokratie im Ausnahmezustand

Eine fundierte Analyse jüngerer repressiver Entwicklungen auf einzelstaatlicher, europäischer, US-amerikanischer und internationaler Ebene



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~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ Hinweise zum Internetrecht und daraus ableitbaren Zusammenhängen Domainrecht Urheberrecht Onlineauktionen Datenschutz Strafrecht und, nicht zuletzt:Urteile (welche von hier aus nicht noch mehr werden sollen) ZU SCHWERPUNKT-PROBLEM-SITUATIONEN Subject:HARTZ IV im Donaukurier www.donaukurier.de ~~~~~~~~~~~~~~

Was wichtig sein kann!

Wie umgehen mit ungebetenem Hausbesuch vom Amt E-Mail
05.10.2006
sozialschnuefflerHausbesuche
… auch gegen ungebetene Hausbesuche, kann man sich wehren.

Aus gegebenen Anlass stellen wir nochmals wichtige Hinweise dazu zur Verfügung. Selbst dem SPIEGEL war es auf dem Höhepunkt der "Clement'chen Missbrauchsdebatte" wert, uns in seiner Ausgabe 43/2005 zu erwähnen. .." Mitarbeiter des Arbeitsamtes hegen den Verdacht auf Leistungsmissbrauch und haben sich zu einem Kontrollbesuch angemeldet? Nicht lange "rumfackeln“, rät das „Erwerbslosen Forum Deutschland“, eine stark frequentierte Ratgeberseite im Internet:

Erst einmal seien die Amtsleute „zu ihren Personalien zu befragen“ und auf die Strafgesetzbuchparagrafen zu „Hausfriedensbruch, Nötigung, falsche Verdächtigung“ hinzuweisen. Drohe der Behördenvertreter daraufhin mit Leistungskürzung, solle man schwerere Geschütze auffahren: „Dann wird sofort und dringend die Polizei gerufen“ und „Strafanzeige gegen jedes der Ämter persönlich erstattet“. Auch gegen lästige Kontrollanrufe kann man sich mit Hilfe aus dem Internet zur Wehr setzen. Das Erwerbslosenforum bietet fertige Anträge auf Löschung sämtlicher Telefonnummern und E-Mail-Adressen. Lediglich der eigene Name samt Kundennummer sowie die Adresse der zuständigen Arbeitsagentur sind noch per Hand einzutragen". ...(SPIEGEL 43/2005 S. 42).

Hausbesuche

… auch gegen ungebetene Hausbesuche, kann man sich wehren.

Für die Besuche – welche vom Amt durchgeführt werden - muss ein zu begründender Verdacht auf Leistungsmissbrauch vorliegen.

Die Ämter könnten zwar zum Hilfeempfänger kommen, jedoch nur nach vorheriger Terminabsprache bei Beantragungen von Sachleistungen - aber - wenn das Amt einfach so kommt, sofort ablehnen, um erneuten Termin bitten, mit dem Hinweis, dass man Beistände hinzuziehen will, was nach § 13 SGB X erlaubt ist und von den Ämtern geduldet werden müssen, oder den Einlass bzw. den Besuch von Beginn an ablehnen.

Wenn das Amt nach Termin kommt, sind in der Wohnung dann drei-vier sachkundige Personen mit anwesend, die die Ämter sofort zu ihren Personalien befragen (Name, Vorname, Dienststelle, Dienstrang) und diese notieren und dann dazu intensiv und ohne großes Rumgefackel befragen, welche belegbaren Verdachtsmomente sie gegen den/die Leistungsbezieherin haben und die sofortige (!) Vorlage dieser Belege an Ort und Stelle verlangen.

Stellt sich heraus - was sich meistens herausstellt - dass gar kein Verdacht vorliegt, weil eh keine Beweise dafür da sind und man also einfach mal so gucken (also schikanieren) wollte, ist das

- Hausfriedensbruch (§ 123 Strafgesetzbuch - StGB)
- Nötigung (§ 240 StGB)
- falsche Verdächtigung (§ 164 StGB

und wenn die Ämter dem/die Leistungsbezieherin gegenüber sogar damit gedroht haben, Leistungen einzustellen, wenn man sie nicht in die Wohnung / ins Haus ließe, dann kommt noch

- Bedrohung (§ 241 StGB) hinzu, mal von
- Rechtsbeugung im Amt (§ 339 StGB) bzw. Beihilfe (§ 27 StGB) dazu ganz abgesehen.

Dann wird sofort und dringend die Polizei gerufen wegen Hausfriedensbruchs (am Telefon nicht groß rumquatschen, sondern nur sagen, dass hier Hausfriedensbruch stattfindet und bitte (!) sofort jemand kommen soll), die Ämter werden von der Polizei der Wohnung/des Hauses verwiesen und es wird sofort Strafanzeige wegen Hausfriedensbruchs, falscher Verdächtigung, Nötigung, Bedrohung, Rechtsbeugung im Amt und ggf. Beihilfe dazu gegen jeden der Ämter persönlich erstattet.

Dies Procedere deshalb, damit das illegale Vorgehen der Ämter amtlich aktenkundig wird - wodurch dann keinerlei weitere Repressalien gegen den/die wehrhaften Betroffenen erfolgen werden, und wenn doch, dann hilft sofort eine Einstweilige Verfügung mit Eilantrag beim zuständigen Verwaltungsgericht. Das Verwaltungsgericht kann aufgrund des somit aktenkundigen Tatbestandes des Hausfriedensbruchs, der Nötigung, falschen Verdächtigung und der Bedrohung sowie der Rechtsbeugung im Amt gar nichts anderes machen als dem Antrag auf Einstweiligen Verfügung statt zu geben.

Urteile:

Landessozialgericht Halle - Beschluss vom 22. April 2005, Az. L 2 B 9/05 AS ER :
Das Gericht meint, dass der Besuch des Außendienstes kaum geeignet sei, entscheidungserhebliche Tatsachen für das Vorliegen einer eheähnlichen Gemeinschaft zu ermitteln, da die Intimsphäre zur Klärung dieser Frage nicht ausgeforscht werden dürfe. Die Ablehnung des Hausbesuchs sei durch die grundgesetzlich geschützte Unverletzlichkeit der Wohnung gedeckt (Artikel 13 GG).

Landessozialgericht Halle - Beschluss vom 22. April 2005, Az. L 2 B 9/05 AS ER :
Das Gericht meint, dass der Besuch des Außendienstes kaum geeignet sei, entscheidungserhebliche Tatsachen für das Vorliegen einer eheähnlichen Gemeinschaft zu ermitteln, da die Intimsphäre zur Klärung dieser Frage nicht ausgeforscht werden dürfe. Die Ablehnung des Hausbesuchs sei durch die grundgesetzlich geschützte Unverletzlichkeit der Wohnung gedeckt (Artikel 13 GG).

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geschweige
denn die
WASG / WAsG e.V. selbst
(um mal eine
Partei und ein Mitglied
Jutta Fiedler von e h e m a l s dort
herauszustellen), die Verantwortung
für die Richtigkeit der auf der angesteuerten
Website
bereitgestellten Informationen, noch machen sie
sich
(Jeder für sich!) deren Inhalt zu Eigen oder
teilt unbedingt die dort vertretenen Meinungen.

Das ADU-Zeichen soll

Aufmerksamkeit erwecken

und Sinne schärfen!

( VIEL IST AUCH IM "TRANSPARENTEN"

- in den Freiflächen verborgen - UNTERSETZT

ODER ZUMINDEST VERLINKT ... einfach mit

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Diese Erklärung gilt für alle Links und für alle
Inhalte
der Seiten, zu denen WWW-
User
im Allgemeinen oder / und die bei dem
PRO UND KONTRA ... ggf. KLARTEXT... HILFE ...FORUM
Angemeldeten - beispielsweise - in welcher Art
auch immer
geführt werden und geführt worden sind.

Das gilt einschließlich der Seiten von irgendwelchen
Untergliederungen und / oder Nachahmern, wie
"Vorreitern" aus dem Kreise der früheren ASG
und / oder alten / neuen WASG, die
e i n d e u t i g k e i n e Subdomänen von
beispielsweise htpp://www.wasg-sachsen-anhalt.com ,
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(in Arbeit)
oder / und SCHWERPUNKT-E sind.
Insbesondere die jetzige WASG und alle anderen
Genannten oder in Zusammenhang stehenden
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Soweit nicht zwingende gesetzliche Regelungen
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Kreis (alten und aktuelleren Datums) k e i n e Haftung
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Anwendbares Recht:

Für die Nutzung der Website gilt ausschließlich
deutsches Recht.



(Diese Hinweise unterliegen ständiger Aktualisierung)

Zur Vertiefung - Linkliste:


Zivilrechtliche Rahmenbedingungen für den
Inhaltsanbieter
 http://www.jurpc.de/aufsatz/19990114.htm 
Stand: 15.04.2005 Herausgeber:
Prof. Dr. Maximilian Herberger Home
http://www.jurpc.de/index.html 
E-Mail an dessen Redaktion: mail@jurpc.de
http://www.jurpc.de/index.html 



Aktuelles aus dem Inhalt:

Thomas Gramespacher: Webdesign und Gestaltungshöhe?
– Zur Anwendung von § 2 Abs. 1 Ziff. 4 UrhG auf in Webseiten
eingebundene digitale Grafiken und Bilder
Der Autor kritisiert die Entscheidung des OLG Hamm
- 4 U 51/04 -, da das Gericht sich nicht die Mühe gemacht
habe, Kriterien für die Bestimmung der Schöpfungshöhe bei
in Webseiten eingebundenen Grafiken und Bildern festzulegen.

Wolfgang Kuntz: Buchvorstellung Marly, Softwareüberlassungs-
verträge
Mit Recht hat sich "der Marly" als Standardwerk im Bereich
der Softwareverträge etabliert. Rechtsanwender finden auf
nahezu alle Fragen im Bereich der Softwareverträge
zufriedenstellende Antworten.

BGH: Literaturhaus
Wer auf eine Anfrage, einen Internet-Auftritt unter einem
bestimmten Domain-Namen zu erstellen, diesen für sich
registrieren lässt, kann unter dem Gesichtspunkt einer gezielten
Behinderung eines Mitbewerbers nach § 4 Nr. 10 UWG und
eines Verschuldens bei Vertragsverhandlungen zur Unterlassung
der Verwendung der Domain-Namen und zur Einwilligung in die
Löschung der Registrierungen verpflichtet sein.

(Die Inhaberin einer berühmten Marke hat gegenüber einem
gleichnamigen Privatmann einen Anspruch auf Übertragung
der aus der Marke bzw. dem gleichlautenden Nachnamen
bestehenden Domain, dürfte hier für ableitbare Fälle gleichzeitig
den Verallgemeinerungsfall auf unser spezielles FORUM:
http://67693.rapidforum.com/ - beispielsweise - ausschließen!

JurPC-Faksimile:

* Gerichtsentscheidungen im CPC- und PDF-Format
(Hinweis-e der Redaktion)
* JurPC-Archiv der Veröffentlichungen von 1989 bis 1996

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Video-Kolumne

Lachmann Ansichten, Einsichten und Aussichten eines Beobachters. Die Video-Kolumne von Günther Lachmann.