AKUTES:

Mittwoch, 7. Juni 2006

Aus den Nachrichten:

Montag, 5. Juni 2006

3 Kritiken am "Gründungsaufruf für eine neue Linke"

http://zurueckunddannvor.twoday.net/stories/2119994/

Mittwoch, 17. Mai 2006

Alarm:

Korallen vor dem Overkill
Klimaerwärmung führt zum Ende der Riffe

Newcastle/Washington - Die Zukunft für die Korallenriffe sieht nicht gerade rosig aus. Ein Forscherteam der University of Newcastle http://www.ncl.ac.uk hat nun weitere Details der riffbildenden Tierkolonien entdeckt. Einmal zerstörte Korallenriffe erholen sich schlechter als bisher angenommen. Zudem kommt noch ein massives Artensterben von Fischen sowie vermehrtes Algenwachstum, berichten sie in der jüngsten Ausgabe des Wissenschaftsmagazins Proceedings of the National Academy of Sciences http://www.pnas.org .

Das Forscherteam um Nick Graham hat ein Riff vor den Seychellen untersucht. Dort war 1998 nach einer Erwärmung des Meeres ein Großteil der Korallen abgestorben. Nach ersten Schätzungen waren fast 90 Prozent aller Korallen in der Region um die Inselgruppe schwer in Mitleidenschaft gezogen. Die gefürchtete Korallenbleiche gilt als unmittelbare Folge der Ozeanerwärmung, wie Experten dies mehrmals berichtet haben. "Die Korallenbleiche tritt häufiger auf. Nach Vorhersagen wird sich diese Situation in den kommenden Jahren weiter verschärfen", so Graham.

Korallen leben mit den photosynthetisch lebenden Algen in einer Symbiose. Wenn allerdings die Temperatur des Meerwassers steigt, geraten die Korallen unter Stress und stoßen die Algen ab. Forscher vermuten, dass die Algen unter den veränderten Temperaturen Toxine produzieren. Die Algen sind für das Überleben der Korallen lebensnotwendig. Sie sind es auch, die den Korallen ihre Farbe verleihen. Wenn die warmen Temperaturen anhalten, sterben die Korallen in Massen ab und verlieren ihre Farbe.

Das Jahr 1998 ist als "Katastrophenjahr" für die weltweiten Riffe in die Geschichte eingegangen. 16 Prozent aller Korallen sind allein in diesem Jahr abgestorben. Der westliche Indik war am härtesten betroffen, da es hier zu einer Interaktion zwischen dem El Nino und dem auf den Indischen Ozean beschränkten Ozean-Atmosphären-System (Dipol-Modus) gekommen war. Während der vergangenen sieben Jahre haben sich vieler dieser Riffe nicht mehr erholt, sondern sind zu einem riesigen Korallenfriedhof geworden, der mit dicken Algenschichten überzogen ist. Dieser Kollaps habe dazu geführt, dass der Schutz- und Nahrungseffekt eines intakten Riffsystems für zahlreiche andere Lebewesen weggefallen ist. In der untersuchten Region waren vier Fischspezies überhaupt völlig verschwunden, sechs andere waren nur in sehr geringer Häufigkeit vorhanden. Generell hat die Diversität von Fisch-Spezies in den untersuchten Riffen um 50 Prozent abgenommen.

Reduzierte Biodiversität macht ein Korallenriff zu einem fragilen und nicht stabilen Ökosystem. Nach Aussagen der Forscher hat auch die Zahl der kleinen Fische rapide abgenommen. Am schlimmsten beurteilen die Wissenschaftler das Verschwinden der pflanzenfressenden Fische. Diese spielen gerade bei der Reduzierung der Algenbewüchse eine wichtige Rolle. Das untersuchte Riff, das weit abgelegen von anderen Riffen lag, war aufgrund der Isolation besonders beeinträchtigt. In geschlossenen Systemen wie etwa dem Great Barriere Reef in Nordost-Australien gebe es einen besseren Schutz. Hier könne es rascher zu einer Neuansiedlung kommen, meinen Experten.

Seit 1998 hat es im Indischen Ozean mindestens drei weitere massive Erwärmungen gegeben, im Pazifik mindestens zwei. "Verschiedene Computer Simulationen haben gezeigt, dass solche Massenbleichungen in Zukunft einmal jährlich stattfinden könnten. Daran kann man sich ausrechnen, wie es um den Fortbestand der Korallenriffe steht", meint Graham. Weltweit existieren etwa 285.000 Quadratkilometer Korallenriffe. In diesen lebt rund ein Viertel alle marinen Lebewesen.

Donnerstag, 11. Mai 2006

Aufruf zur Demonstration 03.06.2006

Schluss mit den "Reformen" gegen uns!

grossdemo

Die deutschen Regierungen sind seit Jahren die Motoren in Europa, die Massenentlassungen, Verarmung, Abbau sozialer Grundrechte, Arbeitnehmerrechte zugunsten der Profitinteressen der europäischen Konzerne vorantreiben.
Sei es die Verabschiedung des "Stabilitäts- und Wachstumspaktes" (Lissabon 2000) auf europäischer Ebene, oder sei es die Verabschiedung der "Agenda 2010" mit den Hartz-Gesetzen auf nationaler Ebene: Überall wird das Ziel verfolgt, den größten Sozialabbau seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs durchzuführen.

In Deutschland ...
Weiter - dort - in dritter Zeile unter dem Foto

Dienstag, 2. Mai 2006

Auf verdächtige E-Mails hin keine Daten per Telefon herausgeben

Magdeburg (dpa/gms) - Internetnutzer sollten auf verdächtige E-Mails hin keine sensiblen Daten am Telefon preisgeben. Die Aufforderung, eine in der Mail genannte Nummer zu wählen, ist die neueste Masche beim so genannten Phishing.
Das Telefonat nimmt dabei ein Sprachcomputer entgegen, über den Betrüger beispielsweise Bankdaten abfragen, erklärt Andreas Marx vom Unternehmen AV-Test in Magdeburg. «Banken würden so etwas nie per Mail fordern», warnt der Wirtschaftsinformatiker, der in Zusammenarbeit mit der Universität Magdeburg Virenschutz-Software testet.

«Das Phishing per Telefon ist nur die neue Variante eines bekannten Tricks», erklärt Marx. Generell sollten Internetnutzer niemals Kreditkartennummern oder Passwörter auf eine E-Mail hin herausgeben. «Im Zweifelsfall ruft man besser seine Bank unter einer Nummer an, die in den eigenen Unterlagen steht, und fragt nach.» Ebenso wie Banken bittet zum Beispiel auch eBay seine Mitglieder nach eigenen Angaben nicht per E-Mail um die Eingabe vertraulicher Daten.

Phishing beschreibt den Diebstahl und Missbrauch vertraulicher Daten. Beim «herkömmlichen» Phishing führt der Link aus einer E-Mail mit gefälschtem Absender auf eine betrügerische Webseite zur Datenabfrage. Klicken verboten gilt auch, wenn die Mail angeblich von einem Hersteller von Virenschutzprogrammen kommt. In diesem Fall könnte der Klick zum Beispiel die wichtige Aktualisierungsfunktion der Software ausschalten, warnt Marx.

Phishing-E-Mails sind oft entweder an unrealistischen Versprechen oder der Mahnung zu großer Eile zu erkennen. «Sobald ich eine Mail bekomme, die schnelles Geld verspricht oder den Verlust eines Kontos androht, sollte ich skeptisch werden», sagt Andreas Marx. Oft stellen sich die Phisher auch selbst ein Bein: «Eine deutsche Bank schreibt nicht auf Englisch und garantiert ohne Formulierungs- und Rechtschreibfehler.»

Mittwoch, 26. April 2006

WASG Sachsen konsequent antifaschistisch und antirassistisch - kein Platz für Rechtsradikale!

Liebe MitstreiterInnen,

anbei eine Presseerklärung der WASG-Sachsen zum Vorfall um Andreas Wagner.

mit solidarischem GRuß

Johannes Gyarmati


>Der Landesvorstand der WASG Sachsen erklärt zur Tätigkeit Andreas Wagners für die NPD-Fraktion im Landtag:
>
>Andreas Wagner, WASG-Mitglied im Landesverband Sachsen, soll laut Sächsischer Zeitung als Sozialreferent in der Landtagsfraktion der NPD in Sachsen eingestellt werden. Mittlerweile ist dies vonseiten der rechtsextremen NPD und dem Umfeld ihrer Fraktion bestätigt worden. Der Landesverband der WASG Sachsen hat seit mehr als einem halben Jahr keinen Kontakt zu Wagner.
>
>Die WASG steht mit ihrem politischen Anliegen für eine freie und sozial gerechte Gesellschaft, in der die Würde jedes Menschen geschützt und geachtet ist, unabhängig von seiner Herkunft. Deshalb stehen wir für konsequenten Antifaschismus und Antirassismus.
>
>Die WASG Sachsen bietet Personen, die mit Rechtsradikalen gemeinsame Sache machen oder deren Gedankengut vertreten keinen Platz. Der Landesvorstand hat heute einen Eilantrag an das Bundesschiedsgericht gestellt, Wagner aus der >Partei auszuschließen und bis zur Entscheidung jegliche Mitgliedsrechte ruhen zu lassen.
>
>
>Enrico Stange
>Pressesprecher
>0163-1623219

Freitag, 21. April 2006

Hartz IV: Bald Kontrollen wie beim Zoll?

Subject: Hartz IV: Bald Kontrollen wie beim Zoll?


Donaukurier


Berlin (DK) Die große Koalition will rund fünf Prozent der Kosten für Langzeitarbeitslose durch verstärkte Missbrauchsbekämpfung einsparen. Das"Optimierungs- gesetz" zu Hartz IV, an dem die Arbeitsmarktexperten derzeit tüfteln, soll die Kasse des Bundes um jährlich 1,2 Milliarden Euro entlasten: "Diejenigen, die Leistungen beanspruchen, sollen ohne zeitliche Verzögerung Angebote von Trainingsmaßnahmen, Arbeitsgelegenheiten oder
konkreten Stellen bekommen", erklärt der Arbeitsmarkt- politische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Klaus Brandner.

Sofortangebote um die Arbeitswilligkeit zu prüfen, Telefonabfragen mit Auskunftspflicht und Kontrolleure für Hausbesuche zählen zu den vorgesehenen Instrumenten, um die eingeplanten Kosten von allein 24,4 Milliarden Euro in
diesem Jahr abzusenken. "Überprüfung wird eine wichtige Rolle spielen", bestätigte Max Straubinger (CSU), der arbeits- und sozialpolitische Sprecher der CSU-Landes- gruppe, gestern gegenüber unserer Berliner Redaktion. Bereits im Mai soll ein Gesetzentwurf vorliegen.

Im Koalitionsvertrag waren drei konkrete Instrumente formuliert worden. So sollen Langzeitarbeitslose "zur Teilnahme an einer Telefonabfrage verpflichtet werden, in der die aktuellen Lebenssituationen überprüft werden." Eine erste – noch freiwillige – Telefonumfrage bei 340 000
Arbeitslosengeld-II-Empfängern im vergangenen Jahr war ernüchternd ausgefallen: Rund die Hälfte war trotz mehrfacher Versuche (drei Anrufe zu verschiedenen Zeiten laut Bundesagentur) nicht erreichbar gewesen. Immerhin
15 000 wurden aus dem Leistungsbezug gestrichen, weil sie erklärt hatten, inzwischen Arbeit zu haben. Seit Januar läuft die zweite Runde der Telefonaktion, auch diesmal mit unbefriedigenden Ergebnissen: Ungefähr jeder dritte Leistungsempfänger ist nicht erreichbar oder will keine Auskunft geben, bestätigt die Bundesagentur. Union und SPD setzen nun auf die gesetzliche Verpflichtung zur Auskunft, um schwarzen Schafen schneller auf die Schliche zu kommen.

Der Versuch, die Kontrolleure per Telefon mit falschen Angaben auszutricksen, soll ebenfalls erschwert werden. Gemeinsam mit den Ländern wird geprüft, so heißt es im Koalitionsvertrag, "ob die Einrichtung eines Außendienstes bei den Arbeitsgemeinschaften und den zugelassenen kommunalen Trägern vorgesehen werden soll". Hartz-IV-Kontrolleure könnten dann zum Hausbesuch erscheinen, ähnlich wie Sondereinheiten des Zolls gegen Schmuggel und Schwarzarbeit vorgehen.

Am meisten verspricht sich die Koalition jedoch von einer scheinbar ganz simplen Maßnahme: "Sofortangebote zur Aufnahme einer Beschäftigung oder Qualifizierung." Weiter heißt es im Koalitionsvertrag: "Diese Maßnahmen können auch der Überprüfung der Arbeitswilligkeit dienen." Daran wird deutlich: Um Traumjobs geht es hier nicht, sondern in erster Linie darum, wenigstens eine Gelegenheit zum Hinzuverdienen anzubieten wie Ein-Euro-Jobs oder die Vermittlung als Erntehelfer statt ausländischer Saison- arbeiter. Wer kneift, müsste mit Sanktionen rechnen, also Kürzungen des Arbeitslosengeldes II.

"Die Frage ist, ob man überall direkt ein Arbeitsangebot unterbreiten kann", räumt CSU-Arbeitsmarktexperte Straubinger ein. Schließlich herrsche "in Gegenden mit um die 20 Prozent Arbeitslosigkeit in den neuen Ländern oder
Gelsenkirchen" nun einmal akuter Mangel an Arbeitsplätzen. Da müsse man davon ausgehen, dass es in aller Regel an Arbeitsgelegenheit fehlt, nicht am Willen zu Arbeiten

Quelle:
www.donaukurier.de

Mittwoch, 5. April 2006

Mißbrauch zustimmen?

Hallo zusammen,
da ich kurze Zeit vom Landesrat gewählter Delegierter des Länderrats für NRW sein
konnte, interessiere ich mich für die Arbeit des Länderrats. Dabei bin ich auf
folgenden Protokolltext gestossen: (aus Protokoll Länderrat v. 5.03.06 in
Frankenthal, gefunden auf Homepage der WASG Oberhausen unter:
http://www.b-heydthausen.homepage.t-online.de/BH_Dateien/laenderrat_protokoll_050306.pdf
"....Initiativantrages Absatz 2: Urabstimmung darf nicht zur Ausgrenzung missbraucht
werdenAbstimmung Ja: 18 Nein: 20 Enthaltung: 0Abgelehnt...."Mal ganz langsam: eine
knappe Mehrheit der Delegierten des Länderrats hat es abgelehnt, einem Antrag
zuzustimmen, der einen Mißbrauch der Urabstimmung zur Ausgrenzung ausschliessen
will.

Wie soll mensch das verstehen? Das ist absurd. Die Mehrheit der Delegierten der
WASG bundesweit ist für den Mißbrauch der Urabstimmung als Instrument der
Ausgrenzung!Unglaublich.

Sonntag, 2. April 2006

AKUTES:

Mal sehen, was sich hier ansammelt.

"Vielen Dank" noch für den sehr schönen Start den wir zusammen hingelagt haben!
112 Einträge von 24 User innerhalb eines Wochenende - das ist schon was.

Nochmals meine E-Mail-Adresse:

wahlalternative@ostmail.de

(anstelle eines Gästebuches, das allerdings nur nicht da ist, weil ich es noch nicht zuordnen konnte)

"Viele Grüße" wega

Freitag, 31. März 2006

Spamlisten: Freud und Leid für geblockte Nutzer

Newsletter landen oft auf Blocklisten

Wien/Mainz (pte/31.03.2006/13:59) - Spamfilter und Spamlisten gehören mittlerweile zur Grundausstattung, um einen effizienten Mailverkehr im eingenen Betrieb zu gewährleisten. Unternehmen, die ihren Kundenkontakt per Newsletter aufrechterhalten, kommen dadurch jedoch immer öfter in Gefahr, dass sich diese mittlerweile notwendigen Filterinstrumente auch gegen sie selbst richten. "Spam ist gerade für Unternehmen, die auf E-Mail-Marketing setzen, ein komplexes und kompliziertes Thema, denn bald jedes Land hat andere Bestimmungen und es gibt keinen allgemeingültigen Standard, nach welchem die unterschiedlichen Anti-Spam-Plattformen vorgehen", meint Igor Schellander, Leiter Direct Marketing beim Internetserviceprovider (ISP) Inode http://www.inode.at , gegenüber pressetext.

Landet man dennoch auf einer Blocklist, so kann es zu einem beschwerlichen Weg werden, hiervon wieder gelöscht zu werden. "Zuerst muss man seine Absichten offen legen um zu beweisen, dass man kein Spammer ist. Meistens wird man auch nicht herum kommen, den Handelsregistereintrag vorzulegen, um sich als seriöses Unternehmen zu qualifizieren", erklärt Christoph Hardy, Sicherheitsexperte bei Sophos http://www.sophos.com . "Diese Prozedur kann lange dauern", bestätigt auch Schellander. Darunter leiden auch die Kunden, die auf die geblockten Informationen, beispielsweise ein Newsletter, warten. "Als ISP können wir unseren Kunden hier mit Rat und Tat zur Seite stehen, die Überzeugungsarbeit muss jedoch von den betroffenen Unternehmen selbst geleistet werden. Plattformen wie Spamcop und Spamhaus sind unabhängige Organisationen und gegenüber niemandem weisungsgebunden."

Die Betreiber der Listen reagieren durchaus langsam bei der Bearbeitung von Beschwerden und lassen sich nur mühsam davon überzeugen, dass über einen Server keine beziehungsweise unabsichtlich "unerwünschte" Mails verschickt wurden. "Wir arbeiten nach strengen Kriterien", verteidigt sich Steven Linford, Sprecher The Spamhaus Project http://www.spamhaus.org , auf Anfrage von pressetext. Dass man unabsichtlich auf die Liste gelangen kann, weist Linford zurück: "Wer nur E-Mails verschickt, deren Empfänger nach der "Closed-Loop Opt-In"-Methode verifiziert wurden, wird niemals auf unsere Liste kommen". Close Loop Opt In bedeutet, dass der Empfänger ausdrücklich und nachvollziehbar seine Zustimmung zur Aufnahme auf eine Mailinglist gegeben hat http://www.spamhaus.org/mailinglists.html .

Ein striktes Opt-In-Verfahren fordert auch der österreichische Gesetzgeber seit der Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) (pte berichtete: http://www.pte.at/pte.mc?pte=060228030 ). Jedoch wurden diese Vorgaben erst von wenigen Online-Medien umgesetzt.

Bei Spamlisten wird zwischen Allow- und Blocklists unterschieden. Wird eine Blocklist zur Filterung genutzt, so werden E-Mails von Servern, die in der Datenbank gelistet sind, geblockt. In der Allowlist werden Absender angeführt, die per se vertrauenswürdig sind. Diese Blocklisten werden laufend aktualisiert und erkennen Spam-Mails nach bestimmten Kriterien. "Es gibt bei den meisten Spamlisten über 800 verschiedene Regeln, wonach zwischen Spam und sauberen Mails unterschieden wird", erklärt Hardy.

Ein Kriterium sind beispielsweise so genannte "Dirty Words". "Kommt in einem Mail das Wort Viagra vor, eventuell auch noch in Verbindung mit einer Zahl, so kann schon ein Spamverdacht vorliegen. Ein anderes Kriterium ist, dass viele identische Mails gleichzeitig verschickt werden. Die IP-Adressen dieser Server werden dann genauer beobachtet und wenn sich die Verdachtsmomente häufen, werden die Server geblockt", so Hardy.

An öffentliche Listen wie Spamcop http://www.spamcop.org kann zudem jede Privatperson E-Mails melden, von denen sie sich belästigt fühlt. "Langt dort eine bestimmte Anzahl derselben E-Mail ein, wird Spamcop tätig", erklärt Schellander. "Ein Newsletter kommt natürlich leicht in die Gefahr, diese Kriterien zu erfüllen. Daher müssen Unternehmen, die sich per E-Mail an ihre Kunden wenden, dabei vorsichtig agieren", empfiehlt Hardy. Auf der sicheren und seriösen Seite befinde sich ein Unternehmen, das seine digitalen Informationen nur als reinen Text verschickt. "Am besten ist ein plain-text-Format ohne Attachements. Zudem sollten die Nachrichten keine aktiven Links enthalten und optimalerweise individualisiert sein", so der Experte.

Eine zusätzliche Hilfe für Geschäftskunden kann die sogenannte White- oder Allowlist sein. "Die österreichischen ISPs führen Listen von vertrauenswürdigen Unternehmen, die sie auch miteinander abgleichen. Damit können wir sicherstellen, dass Newsletter dieser Kunden nicht vom System gefiltert werden. Um auf diese Listen zu kommen müssen jedoch strenge Kriterien erfüllt werden", so Schellander.

Problematisch sieht Hardy die Öffentlichkeit mancher Listen. Zwar steht die Absicht dahinter, dass die IP-Adressen dieser Spamversand-Server für jedermann ersichtlich und somit bekämpfbar sind. "Die Versender von Spam wissen das jedoch ebenso und können darauf reagieren, indem sie einen anderen Server benutzen", so Hardy abschließend gegenüber pressetext. (Ende)


Aussender: pressetext.austria
Redakteur: Andreas List
email: list@pressetext.com
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die
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PRO
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... ggf.
KLARTEXT... HILFE ...

weil es
Andere
"Platt-
formen"
nicht mehr
gibt!
)


Eine
andere
scheint
aber im
Kommen...
Hallo
"WILLKOMMEN"
 in (m)einer
kleinen Welt!

Ich möchte
mit diesen
Seiten
k e i n e n
Designpreis
gewinnen,
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Informationen -
manchmal
gar
NEWS

Die Themen
des Tages in Bildern
vermitteln,
z. B.

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Die aktuelle
Uhrzeit
zur Stunde":


- die Uhrzeit

stimmt haargenau

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und
soll

Humanes!?

erzeugt,

A-B-C ...

oder /
und

vermittelt
werden:

dabei
überwiegend
für Aktualitäten
- in ausgewählten
Bereichen
- gesorgt
sein!

Ich hoffe,
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mir der

EINSTIEG

gelungen
ist
und
es
IHNEN
/
EUCH
gefällt.

(Bitte
schreibt
mir Eure
Meinung
in mein
Gästebuch.)!
    ... auch
    wiederholend

... Hallo

"WILLKOMMEN"
in (m)einer kleinen Welt!

P. S.:
Das war
einmal

der Anfang
vor Jahren. Online.
Bescheiden.
So war er beschrieben
und


gekennzeichnet:


Besucher: 23833 Heute: 109 Online: 11
(Im ARCHIV ist die Zahl von über 100.000 Aufrufen belegt, wie hier im Stand 07 in 2006 ...) des angeschlossenen FORUM
PRO UND KONTRA ... ggf. KLARTEXT... HILFE ...
andere

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... Nicht das letzte Überbleibsel aus
"redaktionellen Online-Zeiten"!
Allerdings
funktioniert
das hier
verlinkte
Angebot
nicht mehr.
 Dazu die
NETSCAPE
-Einstellung
(Siehe auch
ersten Kasten
 - oberhalb -
oder bis ...
5 also 4 w e i t e r e n
Website mit
runden 200 Unterseiten;
eigentlich mehr
!
)

Das Zeichen

 

(ADU)soll Aufmerk-

samkeit

erwecken

und Sinne

-> schärfen! 

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AUCH IM "TRANS-

PARENTEN"

- in den

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- UNTERSETZT

ODER / UND ZUMINDEST 

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ARCHIV (geplant)

A-B-C ... (ist eine Auswahl QUERBEET )

... nicht das letzte Überbleibsel aus "redaktionellen Online-Zeiten"!

Dann kam es zur kleine A- B- C- Demonstration, d. h. einem entsprechenden "Auftritt"

Eine große A - B - C - Stütze ist, mit Sympathie behaftet, weil es auch schon Einiges an kritischen Momente durchzumachen hatte:


Aktuelle Beiträge

Ihr Brandenburg Eintrag
finden, wenn Newsletter <!-- body { margin:0; padding:0; font-family:'Myriad...
wega - 18. Jul, 13:38
Zum in den Himmel schreien...
Herr J. H-E = nachträglich abgekürzt - siehe auch...
wega - 28. Okt, 16:11
A B C -Tipp: Angebot...
A B C -Tipp: Angebot ...
wega - 1. Sep, 21:33
Entsetzlich:
... KOPIE eines anschaulichen Textes zum schwierigen...
wega - 24. Aug, 02:55
Organspende falsch angepackt,...
... , Fakten wirken auch unkommentiert!. Von...
wega - 11. Aug, 08:40

Mein Lesestoff

Albrecht Müller und Dr. Wolfgang Lieb von der Initiative zur Verbesserung der Qualität politischer Meinungsbildung
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Ein Buch gegen Google: Das Web-Adressbuch für Deutschland geht ins neunte Jahr. Können es 900 Seiten Papier mit mehreren Milliarden verzeichneten Webseiten in Google aufnehmen?
Searchguide: Web-Adressbuch 2006

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KlausDieterKraemer - 25. Okt, 12:24
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adu - 15. Okt, 10:35
Ergänzung zur Havelberger...
Platzhalter (Ph) 2099 Vorsitzende trat zurück 07.08.05...
jih - 14. Sep, 17:20
Noch was, zur Vercollständigung!
... U N S E R E GASTROLLE (nach unserem letzten...
adu - 11. Sep, 15:05
Das hier ist schlimmer:
Auf Facebook verfolgt Diese Prominenten wurden Opfer...
Kartenspieler - 6. Sep, 20:28

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Till Müller-Heidelberg/ Ulrich Finckh/ Rolf Gössner u.a. (Hg.):

Grundrechte-Report 2006
Zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland

Was wusste die Bundesregierung von den CIA-Verschleppungen über deutschem Boden? Haben deutsche Beamte erfolterte Aussagen bewusst genutzt?


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Eben sind Landes-und Bundesverfassungsschutzbericht für die Bundesrepublik erschienen. Diese Schützer bedrohen freilich öfter... Was sie verteidigen, ist nicht die Summe der Rechte jeder einzelnen Person, sondern ein Konstrukt namens FDGO = Freiheitlich demokratische Grundordnung. Sie hat die Eigenheit, dass sie - nach Meinung der Schützer - vor allem dadurch verletzt wird, dass man ein Grundrecht besonders exzessiv in Anspruch nimmt - zum Beispiel das auf Demonstration oder das auf Meinungsfreiheit. Gerade das selbstsüchtige Herumtrampeln auf dem eigenen Recht erschüttert den gebohnerten Boden der Verfassung besonders.

Ganz anders der Grundrechtereport. Er geht einfach den einzelnen Rechten nach, wie sie im Grundgesetz aufgezählt sind. Und seine Blickrichtung verläuft genau umgekehrt: sieht der Verfassungschutz den Menschen an sich in seinen Wünschen und Tätigkeiten als Störer unseres aufgeräumten Hauses Deutschland an, melden die Autoren des Grundrechtereports penibel, mit welchen Maßnahmen Gerichte, Polizei, Dienste,Gesetzgeber das kaputtmachen, was sie angeblich schützen wollen.

Der Grundrechtereport erscheint jetzt zum zehnten Mal - und wird herausgegeben u.a. von Mitgliedern der Humanistischen Union, der Gustav-Heinemann-Initiative, Pro Asyl, der Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen, der Internationalen Liga für Menschenrechte im Geiste von Carl von Ossietzky. Viele der hier angezeigten Verletzungen der Grundrechte werden den Lesern von stattweb und STATTZEITUNG bekannt vorkommen. Es frischt das Gedächtnis auf, in dem schmalen Taschenbuch versammelt zu sehen, worüber wir uns ein Jahr lang geärgert haben. Weniger verwundert! Gewohnheit gerbt Herzwand. Hauptsache, die Ärgernisse sind hier festgehalten- zur Wiedervorlage hoffentlich noch vor dem Jüngsten Gericht.

Einprägsam etwa der letzte Fall - ein Angriff auf Artikel 104 - ”die Freiheit der Person kann nur aufgrund eines Gesetzes eingeschränkt werden.” Tatort: die Hamburger Ausländerbehörde. Über den Bildschirm der Beamten flackert verheißungsvoll: “Wir buchen, sie fluchen-mit freundlicher Unterstützung des Reisebüros Never-Come-Back-Airlines.”. Der umdunkelte Humor dieser Behörde bewährt sich an einem potentiellen Schübling aus Guinea. Bedenklich betritt er den elektronisch gesicherten Büroraum, weist auf das noch laufende Verfahren hin, in welchem er vor Gericht Abschiebe-Aufschub begehrte- und wird gerade deshalb einen Stock höher geschickt: In eine Zelle des Landeskriminalamts, das -sehr praktisch- im selben Gebäude untergebracht ist. Von dort soll es -nach dem Willen des Sachbearbeiters - in den Abschiebeknast gehen. Dann weiter nach Guinea.

Nur,dass Amadou Biallo von einem Rechtsanwalt begleitet war. Und dem fiel an dem Vorgang etwas auf, was wir als fleißige Krimi-Gucker vielleicht schon vergessen haben. Da fehlt doch etwas : Der richterliche Strafbefehl. Die Ausländerbehörde nahm treuherzig an, sie gelte als Polizei. Und die dürfe doch festnehmen ”bei Gefahr im Verzug”- und “zur Verhinderung einer Straftat”. Die Straftat wäre dann das gesetzwidrige Verweilen im Gebiet der BRD.

Das Hamburger Polizeirecht scheint schlotterig zugeschnitten und erlaubt das alles. Nur -dass es ein spezielles Recht der Ausländerbehörde gibt, und wo besondere rechtliche Regelungen erlassen sind, kann nicht nonchalant auf die weitere- also die für die Polzei gültige - zurückgegriffen werden. - Also kam der abzuschiebende vorläufig frei.

Triumph des Rechts? Ja, eine Viertelstunde lang. Im letzten Satz berichtet Rolf Steinke von einer geplanten Justizreform in Hamburg. sie sieht eine “ausdrückliche Ermächtigung der Behörden zur vorläufigen Festnahme von Ausländern zwecks Sicherung der Abschiebehaft vor”- und das ohne richterliche vorherige Anordnung.

Der Gesetzgeber dichtet seine Behörden ab gegen vorlaute Richter. Bei Redaktionsschluss des Buchs war darüber noch nicht entschieden. Darin zeigt sich die Struktur sehr vieler Fälle des Buches. Die oberen Gerichte entscheiden oft liberaler als die unteren, diese wieder öfter gegen Polizeimaßnahmen. Polizei greift am häufigsten schöpferisch zu. Das Verfassungsgericht klopft immer mal wieder den Schilys und Becksteins und ihren Parlamenten auf die Finger, die gerade an Fallen und Fesseln gegen Einzelmenschen basteln. Wie ist das möglich? Sollte wirklich der Satz gelten: Lass nur die Gesetze walten, und du wirst dein Recht erhalten? Bessere, freiheitsdurstigere Menschen können die Richter der oberen Ränge wohl kaum sein, vor allem, weil sie normalerweise ja aus den unteren Gerichten hervorgehen, deren Praxis also jahrelang mitgetragen haben müssen.

Des Rätsels Lösung liegt wohl darin, dass die obersten Gerichte den Gesamtzusammenhang der Rechtsregulierung im Auge behalten müssen. Sie können nicht nur einem einzelnen Schulamt zuliebe oder der Polizeibehörde in Lüneburg die logische Konsistenz des Ganzen gefährden. Davon profitiert sehr oft der Wurm unten, an dem Polizei und Unterbehörden schon gnadenlos ziehen und zerren.

Ein weiteres Streitgebiet der Gerichte- und darauf geht das Buch ausführlich ein- sind innen- und außenpolitische Rücksichten der unabhängigen Richter, mehr noch solche des weisungsgebundenen Generalbundesanwalts. In diesem Licht schildert Paech, Völkerrechtler und MdB der Linkspartei, die Abweisung des Verlangens nach Schadensersatz der Angehörigen jener Verletzten und Getöteten bei der Brücke von Varvarin, die dem Luftangriff der NATO im Frühjahr 1999 zum Opfer fielen. Einzelpersonen haben demnach kein Klagerecht, nur Staaten untereinander. Ebenso lehnten alle angerufenen Gerichte die Verfolgung der Folterknechte von Abu Ghraib ab, wenn diese sich nach getaner Arbeit wieder in der BRD als GIs in Ramstein oder einem anderen amerikanischen Stützpunkt befinden. Begründung dieses Mal: die Gerichte der USA werden sicher die Taten und vor allem die Verantwortung der jeweiligen Vorgesetzten der Täter überprüfen. Zu solcher Begründung gehört Beharrlichkeit im Wegschauen. Aber- wie Larochefoucauld schon wusste: wir alle bringen genug Seelenstärke auf, die Leiden unseres Nächsten zu ertragen.

Der Kampf ums Recht kann immer nur Freischärlerkrieg sein, Guerillavorstoß. Die geringsten Widersprüche zwischen den Behörden ausnützen! Die notwendige Herstellung der Einheitlichkeit von Verwaltungsakten sich zu nutze machen! Den langen Atem behalten, um den Instanzenweg zu überstehen. Eckart Spoo in seinem Beitrag zur Überwachung der Zeitung “JUNGE WELT” zeigt einen wenig wahrgenommenen möglichen Trampelpfad von rechts nach links. Die rechtsgesinnte Wochenzeitung JUNGE FREIHEIT hat beim Verfassungsgericht durchgeboxt, dass sie im Verfassungsschutzbericht nicht mehr genannt werden darf. Die Verfassungsrichter begründeten ihren Spruch so: die ”Pressefreiheit schütze vor Einflussnahme des Staates auf die mit Hilfe der Presse verbreiteten Informationen”. eine Veröffentlichung im Verfassungsschutzbericht sei eine “negativ belastende mittelbare Sanktion”.

Viele empörten sich damals und sahen im Urteil eine Begünstigung der Kameraden von rechts. Richtig, so Spoo, wäre es, ohne weiteren Gemütaufwand die notwendige Allgemeinheit des Spruchs auszunutzen und für sich ebenfalls Verschonung vor dem Bericht zu beanspruchen. Seine letzten Wochen in Freiheit verdankte Ossietzky einer von rechts und links gemeinsam durchgesetzten Amnestie gewisser politischer Meinungs-Delikte. Hätte Ossietzky sich in der Zelle festkrallen sollen, nur weil auch ein Goebbels davon profitierte?

Allgemeine Gerechtigkeit, was immer das wäre, kann der Rechtskampf nicht herstellen. Aber immerhin Marscherleichterungen, kurzfristige Verbesserung der Bedingungen des politischen Zusammenschlusses. Dafür enthält dieses kleine Buch die nützlichsten Tipps.

RezensentIn: Fritz Güde

Erschienen bei Fischer Taschenbuch Verlag 2006, 9,95 Euro. Sie können dieses Buch bei Amazon bestellen.


Bitte beachten Sie auch den folgenden Buchtipp:

Jean-Claude Paye:
Das Ende des Rechtsstaats
Demokratie im Ausnahmezustand

Eine fundierte Analyse jüngerer repressiver Entwicklungen auf einzelstaatlicher, europäischer, US-amerikanischer und internationaler Ebene



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~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ Hinweise zum Internetrecht und daraus ableitbaren Zusammenhängen Domainrecht Urheberrecht Onlineauktionen Datenschutz Strafrecht und, nicht zuletzt:Urteile (welche von hier aus nicht noch mehr werden sollen) ZU SCHWERPUNKT-PROBLEM-SITUATIONEN Subject:HARTZ IV im Donaukurier www.donaukurier.de ~~~~~~~~~~~~~~

Was wichtig sein kann!

Wie umgehen mit ungebetenem Hausbesuch vom Amt E-Mail
05.10.2006
sozialschnuefflerHausbesuche
… auch gegen ungebetene Hausbesuche, kann man sich wehren.

Aus gegebenen Anlass stellen wir nochmals wichtige Hinweise dazu zur Verfügung. Selbst dem SPIEGEL war es auf dem Höhepunkt der "Clement'chen Missbrauchsdebatte" wert, uns in seiner Ausgabe 43/2005 zu erwähnen. .." Mitarbeiter des Arbeitsamtes hegen den Verdacht auf Leistungsmissbrauch und haben sich zu einem Kontrollbesuch angemeldet? Nicht lange "rumfackeln“, rät das „Erwerbslosen Forum Deutschland“, eine stark frequentierte Ratgeberseite im Internet:

Erst einmal seien die Amtsleute „zu ihren Personalien zu befragen“ und auf die Strafgesetzbuchparagrafen zu „Hausfriedensbruch, Nötigung, falsche Verdächtigung“ hinzuweisen. Drohe der Behördenvertreter daraufhin mit Leistungskürzung, solle man schwerere Geschütze auffahren: „Dann wird sofort und dringend die Polizei gerufen“ und „Strafanzeige gegen jedes der Ämter persönlich erstattet“. Auch gegen lästige Kontrollanrufe kann man sich mit Hilfe aus dem Internet zur Wehr setzen. Das Erwerbslosenforum bietet fertige Anträge auf Löschung sämtlicher Telefonnummern und E-Mail-Adressen. Lediglich der eigene Name samt Kundennummer sowie die Adresse der zuständigen Arbeitsagentur sind noch per Hand einzutragen". ...(SPIEGEL 43/2005 S. 42).

Hausbesuche

… auch gegen ungebetene Hausbesuche, kann man sich wehren.

Für die Besuche – welche vom Amt durchgeführt werden - muss ein zu begründender Verdacht auf Leistungsmissbrauch vorliegen.

Die Ämter könnten zwar zum Hilfeempfänger kommen, jedoch nur nach vorheriger Terminabsprache bei Beantragungen von Sachleistungen - aber - wenn das Amt einfach so kommt, sofort ablehnen, um erneuten Termin bitten, mit dem Hinweis, dass man Beistände hinzuziehen will, was nach § 13 SGB X erlaubt ist und von den Ämtern geduldet werden müssen, oder den Einlass bzw. den Besuch von Beginn an ablehnen.

Wenn das Amt nach Termin kommt, sind in der Wohnung dann drei-vier sachkundige Personen mit anwesend, die die Ämter sofort zu ihren Personalien befragen (Name, Vorname, Dienststelle, Dienstrang) und diese notieren und dann dazu intensiv und ohne großes Rumgefackel befragen, welche belegbaren Verdachtsmomente sie gegen den/die Leistungsbezieherin haben und die sofortige (!) Vorlage dieser Belege an Ort und Stelle verlangen.

Stellt sich heraus - was sich meistens herausstellt - dass gar kein Verdacht vorliegt, weil eh keine Beweise dafür da sind und man also einfach mal so gucken (also schikanieren) wollte, ist das

- Hausfriedensbruch (§ 123 Strafgesetzbuch - StGB)
- Nötigung (§ 240 StGB)
- falsche Verdächtigung (§ 164 StGB

und wenn die Ämter dem/die Leistungsbezieherin gegenüber sogar damit gedroht haben, Leistungen einzustellen, wenn man sie nicht in die Wohnung / ins Haus ließe, dann kommt noch

- Bedrohung (§ 241 StGB) hinzu, mal von
- Rechtsbeugung im Amt (§ 339 StGB) bzw. Beihilfe (§ 27 StGB) dazu ganz abgesehen.

Dann wird sofort und dringend die Polizei gerufen wegen Hausfriedensbruchs (am Telefon nicht groß rumquatschen, sondern nur sagen, dass hier Hausfriedensbruch stattfindet und bitte (!) sofort jemand kommen soll), die Ämter werden von der Polizei der Wohnung/des Hauses verwiesen und es wird sofort Strafanzeige wegen Hausfriedensbruchs, falscher Verdächtigung, Nötigung, Bedrohung, Rechtsbeugung im Amt und ggf. Beihilfe dazu gegen jeden der Ämter persönlich erstattet.

Dies Procedere deshalb, damit das illegale Vorgehen der Ämter amtlich aktenkundig wird - wodurch dann keinerlei weitere Repressalien gegen den/die wehrhaften Betroffenen erfolgen werden, und wenn doch, dann hilft sofort eine Einstweilige Verfügung mit Eilantrag beim zuständigen Verwaltungsgericht. Das Verwaltungsgericht kann aufgrund des somit aktenkundigen Tatbestandes des Hausfriedensbruchs, der Nötigung, falschen Verdächtigung und der Bedrohung sowie der Rechtsbeugung im Amt gar nichts anderes machen als dem Antrag auf Einstweiligen Verfügung statt zu geben.

Urteile:

Landessozialgericht Halle - Beschluss vom 22. April 2005, Az. L 2 B 9/05 AS ER :
Das Gericht meint, dass der Besuch des Außendienstes kaum geeignet sei, entscheidungserhebliche Tatsachen für das Vorliegen einer eheähnlichen Gemeinschaft zu ermitteln, da die Intimsphäre zur Klärung dieser Frage nicht ausgeforscht werden dürfe. Die Ablehnung des Hausbesuchs sei durch die grundgesetzlich geschützte Unverletzlichkeit der Wohnung gedeckt (Artikel 13 GG).

Landessozialgericht Halle - Beschluss vom 22. April 2005, Az. L 2 B 9/05 AS ER :
Das Gericht meint, dass der Besuch des Außendienstes kaum geeignet sei, entscheidungserhebliche Tatsachen für das Vorliegen einer eheähnlichen Gemeinschaft zu ermitteln, da die Intimsphäre zur Klärung dieser Frage nicht ausgeforscht werden dürfe. Die Ablehnung des Hausbesuchs sei durch die grundgesetzlich geschützte Unverletzlichkeit der Wohnung gedeckt (Artikel 13 GG).

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Aktuelles aus dem Inhalt:

Thomas Gramespacher: Webdesign und Gestaltungshöhe?
– Zur Anwendung von § 2 Abs. 1 Ziff. 4 UrhG auf in Webseiten
eingebundene digitale Grafiken und Bilder
Der Autor kritisiert die Entscheidung des OLG Hamm
- 4 U 51/04 -, da das Gericht sich nicht die Mühe gemacht
habe, Kriterien für die Bestimmung der Schöpfungshöhe bei
in Webseiten eingebundenen Grafiken und Bildern festzulegen.

Wolfgang Kuntz: Buchvorstellung Marly, Softwareüberlassungs-
verträge
Mit Recht hat sich "der Marly" als Standardwerk im Bereich
der Softwareverträge etabliert. Rechtsanwender finden auf
nahezu alle Fragen im Bereich der Softwareverträge
zufriedenstellende Antworten.

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