Freitag, 19. Mai 2006

Hinüber

-reichung:

Im Genuss des gänzlich Neuen, im Abstreifen der Fesseln, die immer wieder alles unter den Vorbehalt einer semisubjektiven Instanz stellen woll(t)en, in der fast schmerzhaft schönen Freude des Parallelfluges, in der Tag um Tag gedehnten, Nacht um Nacht erweiterten Abstinenz von Schlaf bleibt eines gleich:
In manchem Leben hat die Vergangenheit noch Kraft, ragen Schatten ins Jetzt. Doch die Neuentdeckung ist die, dass zwei Menschen auch miteinander Seite an Seite diesen grauen Gesellen entgegentreten können. Das macht Mut für Kommendes und belegt, dass Leben eben doch auch ohne fatalistische Ahnung funktionieren kann.

Schön das es Liebe gibt!
fv-wasg - 19. Mai, 16:27

Eine politische Ergänzung:

Vorstand der WASG trat zurück

Zerwürfnis mit der Basis, die über eine Abwahl abstimmen wollte.

Bonn - Die WASG in Bonn (Arbeit & soziale Gerechtigkeit) befindet sich in schwierigem Fahrwasser. Im Laufe einer Mitgliederversammlung am vergangenen Dienstagabend trat der gesamte Vorstand des Kreisverbandes Bonn zurück. Dies geschah, nachdem die versammelten
Mitglieder im Bistro Pauke beschlossen hatten, einen Antrag zu behandeln, der auf Abwahl des Vorstandes zielte.

Die führenden Vorstandsmitglieder, allen voran Reiner Biesgen, waren zu einer Stellungnahme gestern nicht zu erreichen. Dem Vernehmen nach hat sich zwischen Vorstand und der Basis schon seit längerem ein Zerwürfnis aufgebaut. Während der Vorstand auf diversen
Sitzungen stets die Bundespolitik bevorzugte und entsprechende Tagesordnungen aufstellte, waren und sind die Mitglieder eher an lokalen wie regionalen Themen interessiert.

Das Verhalten des Vorstandes, so ein Vorwurf, sei intransparent. DieVorständler hätten den Kontakt zur Basis verloren. So kam es dann amDienstagabend zur finalen Auseinandersetzung zwischen den Mitgliedern und den führenden Repräsentanten der WASG in Bonn.

Der Vorstand legte eine kurze Beratungspause ein, nachdem die Mitglieder die Behandlung des Antrages zur Abwahl gebilligt hatten.
Noch bevor jedoch die Basis dann über die Abwahl diskutieren oder entscheiden konnte, zog dann der Vorstand die Konsequenzen.

Andreas Buschka, Vorsitzender der Linken und PDS, die mit der WASG in einer politischen Allianz arbeitet, berichtet, dass sich die Mitglieder beider Parteienvereinigungen sehr gut verstehen und auch gut miteinander arbeiten können. Man besuche gegenseitig die Mitgliederversammlungen und pflege, was gerade die Kommunalpolitik angeht, ein fruchtbares Arbeitsverhältnis. Nur die Vorstände von PDS und WASG sind sich bis heute nicht näher gekommen. Da herrschte
Eiszeit. Und als sich die Führungsleute allmählich etwas näher kamen, da war es schon zu spät. Den ASG-Vorstand gibt es eben nicht mehr.

In Bonn ist die Doppelmitgliedschaft in PDS und WASG seit Anfang Mai möglich. Einer der nächsten Termine, auf dem der Rücktritt des WASG-Vorstandes sicherlich ausgiebig zur Sprache kommen wird, ist eine itgliederversammlung der PDS am 21. Juni. Wann die WASG einen neuen
Vorstand wählen wird, ist noch nicht bekannt.

F. U. - 30. Mai, 14:30

Digitale Medienwelt braucht vernetzte Inhalte und starke Marken

Reine Durchleitung des Fernsehprogramms auf mobile Endgeräte kein Geschäftsmodel

Mobile TV sollte als Ergänzung des klassischen TV-Programms verstanden werden (Grafik: pte.at)
Berlin - Die Schlagworte Triple Play und Konvergenz beherrschen in den Branchen für Telekommunikation, Informationstechnik und Medien schon seit Jahren die Expertendiskussion. "Bisher ist wohl mit Konferenzen über Konvergenz mehr Geld verdient worden als mit tatsächlich konvergenten Geschäftsmodellen", sagte Markus Wolter, Vorsitzender der Geschäftsführung des Fernsehsenders 9Live http://www.neunlive.de bei der Wirtschaftswoche-Konferenz Digital Life http://domains.euroforum.com/digital-life/programm.asp in Berlin. Inzwischen scheine aber Bewegung in die Brachen zu kommen: Online-Provider starten Angebote für IP-TV und IP-Telefonie. Die Kabelbetreiber weiten ihre Produkte in Richtung Internet, Telefonie, digitale TV-Progammpakete und Video on demand aus. Handybetreiber steigen über DMB, DVB-H und UMTS in das Fernseh- und Onlinegeschäft ein. Triple Play bedeute nach Ansicht von Wolter allerdings nicht, das Gleiche über möglichst viele Kanäle zu verbreiten. "Vielmehr geht es darum, die Stärken der einzelnen Geräte miteinander zu verknüpfen. Triple Play bedeutet, die eigene Marke auf andere Endgeräte und in andere Nutzungssituationen hinein zu verlängern. Es geht also um vernetzte Inhalte, nicht um vernetzte Geräte", so Fernsehmanager Wolter.

Ähnlich sieht es Fernsehproduzent Martin Hoffmann, Vorstandschef der MME Moviement AG http://www.mme.de . "Die reine Durchleitung des Fernsehrprogramms auf mobile Endgeräte macht keinen Sinn. Mobile TV sollte als Ergänzung des klassischen TV-Programms verstanden werden", betonte Hoffmann auf der Berliner Fachtagung. Mobile TV könne man nicht solitär entwickeln. Man benötige Partnerschaften und eine starke Marke, um eine breite Akzeptanz zu erzielen. So habe MME eine Mobile-Soap fürs Handy gestartet - allerdings nicht als teures Bewegtbild. Dahinter stecke kein tragbares Businessmodell.

"Titelhelden der Mobile Soap sind die Boys der Erfolgsband US5. Es geht dabei vor allem um die private Seite der Band, um Liebe, Erfolgsdruck, Musik, Höhen und Tiefen, eben alles was die Gruppe ausmacht. Jede der 10 Folgen besteht aus 12 Bildern und Text, die sich der Fan als Java-Applikation auf sein Handy laden kann. Dabei ist es möglich, zwischen Einzelbestellung und Abonnement frei zu wählen. Das Abonnement endet automatisch nach der ersten Staffel", erklärte Hoffmann. Da das Casting für die Gruppe sehr erfolgreich von RTL2 begleitet wurde und US5 mit ihren Hits sehr weit vorne in den Charts landeten, konnte das Unterhaltungsangebot für die Fangemeinde auch erfolgreich für mobile Anwendungen ausgeweitet werden. Mit VIVA, der Zeitschrift YAM und T-Online habe man zudem sehr starke Kooperationspartner an der Seite. An der Ausweitung des Angebots für die digitale Welt komme die TV-Branche nicht vorbei, so die Überzeugung von Joel Berger, Mitglied der Geschäftsleitung von MTV Networks Central Europe http://www.mtv.de .

"Die AOL-Internet-Übertragung des Live 8-Konzerts im Sommer des vergangenen Jahres hatte mehr Zuschauer als alle klassischen TV-Anbieter zusammen. Das wirkte bei uns wie ein Weckruf", sagte Berger. Zudem richteten immer mehr Unternehmen ihre Werbebudget auf digitale Plattformen aus. American Express investiere mittlerweile 80 Prozent ihrer Marketingausgaben in Werbeformate außerhalb des Fernsehen. Ähnlich gehe auch Pepsi, GM und McDonald's vor.


Schlüssel fürs Schlüsselloch

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Viel Spaß beim Surfen! ( Viel Spaß und lange Verweil-Dauer hier ...)

Hier eine WIEDERHOLUNG:

mit dem
i n h a l t s-

r e i c h e n
Zusatz

(Vorstehendes
ist anklickbar
- wie u. a.

die
überaus
wichtige:
Einleitung ,
... 11 Monate
später ...
eine
orientierende,
aber zeitlich
auch mal
von der
"11"
abweichende
Situations-
und Zeit-
Fest-
schreibung
und der
Aufklärung:
Warum?

Das
Zeichen

(ADU)

soll
Aufmerk-

samkeit
erwecken

und Sinne

-> schärfen!

( VIEL IST

AUCH IM


"TRANS-

PARENTEN"
-
in den
Freiflächen

verborgen

- UNTER-

SETZT
ODER / UND
ZUMINDEST 

VERLINKT

- Zu den
aufge-
kommenden
und nahe-
liegenden
Fragen
gibt es
mögliche
Antworten
oder / und
Fakten
unter:
ALLERHAND
ABC-Auswahl
-Quellen
(eine
erste
kleinere
Auswahl)



Warum:
Dieses
 NEWS-

 A B C-
QUERBEET

mit seinem
obligatorischen und

erweiterten
Haftungs-
ausschluss
- siehe auch
entsprechend
im Forum
:
PRO
UND KONTRA
... ggf.
KLARTEXT... HILFE ...

weil es
Andere
"Platt-
formen"
nicht mehr
gibt!
)


Eine
andere
scheint
aber im
Kommen...
Hallo
"WILLKOMMEN"
 in (m)einer
kleinen Welt!

Ich möchte
mit diesen
Seiten
k e i n e n
Designpreis
gewinnen,
sondern
Informationen -
manchmal
gar
NEWS

Die Themen
des Tages in Bildern
vermitteln,
z. B.

"
Die aktuelle
Uhrzeit
zur Stunde":


- die Uhrzeit

stimmt haargenau

nach

Mitteleuropäische Zeit.(MEZ) ... ansonsten
wurde
und
soll

Humanes!?

erzeugt,

A-B-C ...

oder /
und

vermittelt
werden:

dabei
überwiegend
für Aktualitäten
- in ausgewählten
Bereichen
- gesorgt
sein!

Ich hoffe,
dass
mir der

EINSTIEG

gelungen
ist
und
es
IHNEN
/
EUCH
gefällt.

(Bitte
schreibt
mir Eure
Meinung
in mein
Gästebuch.)!
    ... auch
    wiederholend

... Hallo

"WILLKOMMEN"
in (m)einer kleinen Welt!

P. S.:
Das war
einmal

der Anfang
vor Jahren. Online.
Bescheiden.
So war er beschrieben
und


gekennzeichnet:


Besucher: 23833 Heute: 109 Online: 11
(Im ARCHIV ist die Zahl von über 100.000 Aufrufen belegt, wie hier im Stand 07 in 2006 ...) des angeschlossenen FORUM
PRO UND KONTRA ... ggf. KLARTEXT... HILFE ...
andere

Weblogs

Foren

... Nicht das letzte Überbleibsel aus
"redaktionellen Online-Zeiten"!
Allerdings
funktioniert
das hier
verlinkte
Angebot
nicht mehr.
 Dazu die
NETSCAPE
-Einstellung
(Siehe auch
ersten Kasten
 - oberhalb -
oder bis ...
5 also 4 w e i t e r e n
Website mit
runden 200 Unterseiten;
eigentlich mehr
!
)

Das Zeichen

 

(ADU)soll Aufmerk-

samkeit

erwecken

und Sinne

-> schärfen! 

( VIEL IST

AUCH IM "TRANS-

PARENTEN"

- in den

Freiflächen

verborgen

- UNTERSETZT

ODER / UND ZUMINDEST 

VERLINKT



www.Wikipedia.deQUERBEET


Neue BilderNeue Partner
BILDERSPECIAL


Wörter des Tages
Aber was
nicht neu ist:
Diese Page
ist für
 

optimiert!

ARCHIV (geplant)

A-B-C ... (ist eine Auswahl QUERBEET )

... nicht das letzte Überbleibsel aus "redaktionellen Online-Zeiten"!

Dann kam es zur kleine A- B- C- Demonstration, d. h. einem entsprechenden "Auftritt"

Eine große A - B - C - Stütze ist, mit Sympathie behaftet, weil es auch schon Einiges an kritischen Momente durchzumachen hatte:


Aktuelle Beiträge

Ihr Brandenburg Eintrag
finden, wenn Newsletter <!-- body { margin:0; padding:0; font-family:'Myriad...
wega - 18. Jul, 13:38
Zum in den Himmel schreien...
Herr J. H-E = nachträglich abgekürzt - siehe auch...
wega - 28. Okt, 16:11
A B C -Tipp: Angebot...
A B C -Tipp: Angebot ...
wega - 1. Sep, 21:33
Entsetzlich:
... KOPIE eines anschaulichen Textes zum schwierigen...
wega - 24. Aug, 02:55
Organspende falsch angepackt,...
... , Fakten wirken auch unkommentiert!. Von...
wega - 11. Aug, 08:40

Mein Lesestoff

Albrecht Müller und Dr. Wolfgang Lieb von der Initiative zur Verbesserung der Qualität politischer Meinungsbildung
www.nachdenkseiten.de


Ein Buch gegen Google: Das Web-Adressbuch für Deutschland geht ins neunte Jahr. Können es 900 Seiten Papier mit mehreren Milliarden verzeichneten Webseiten in Google aufnehmen?
Searchguide: Web-Adressbuch 2006

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W i l l k o m m e n Hier entsteht eine neue Internetpräsenz....
KlausDieterKraemer - 25. Okt, 12:24
Weil ich nicht nur um...
http://www.alex-nolze.de/i mages/stories/audio/angst/ 11%20-%20Lebenslied.mp3
adu - 15. Okt, 10:35
Ergänzung zur Havelberger...
Platzhalter (Ph) 2099 Vorsitzende trat zurück 07.08.05...
jih - 14. Sep, 17:20
Noch was, zur Vercollständigung!
... U N S E R E GASTROLLE (nach unserem letzten...
adu - 11. Sep, 15:05
Das hier ist schlimmer:
Auf Facebook verfolgt Diese Prominenten wurden Opfer...
Kartenspieler - 6. Sep, 20:28

...

Büchertipps & Rezensionen

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Titelbild
Till Müller-Heidelberg/ Ulrich Finckh/ Rolf Gössner u.a. (Hg.):

Grundrechte-Report 2006
Zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland

Was wusste die Bundesregierung von den CIA-Verschleppungen über deutschem Boden? Haben deutsche Beamte erfolterte Aussagen bewusst genutzt?


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Eben sind Landes-und Bundesverfassungsschutzbericht für die Bundesrepublik erschienen. Diese Schützer bedrohen freilich öfter... Was sie verteidigen, ist nicht die Summe der Rechte jeder einzelnen Person, sondern ein Konstrukt namens FDGO = Freiheitlich demokratische Grundordnung. Sie hat die Eigenheit, dass sie - nach Meinung der Schützer - vor allem dadurch verletzt wird, dass man ein Grundrecht besonders exzessiv in Anspruch nimmt - zum Beispiel das auf Demonstration oder das auf Meinungsfreiheit. Gerade das selbstsüchtige Herumtrampeln auf dem eigenen Recht erschüttert den gebohnerten Boden der Verfassung besonders.

Ganz anders der Grundrechtereport. Er geht einfach den einzelnen Rechten nach, wie sie im Grundgesetz aufgezählt sind. Und seine Blickrichtung verläuft genau umgekehrt: sieht der Verfassungschutz den Menschen an sich in seinen Wünschen und Tätigkeiten als Störer unseres aufgeräumten Hauses Deutschland an, melden die Autoren des Grundrechtereports penibel, mit welchen Maßnahmen Gerichte, Polizei, Dienste,Gesetzgeber das kaputtmachen, was sie angeblich schützen wollen.

Der Grundrechtereport erscheint jetzt zum zehnten Mal - und wird herausgegeben u.a. von Mitgliedern der Humanistischen Union, der Gustav-Heinemann-Initiative, Pro Asyl, der Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen, der Internationalen Liga für Menschenrechte im Geiste von Carl von Ossietzky. Viele der hier angezeigten Verletzungen der Grundrechte werden den Lesern von stattweb und STATTZEITUNG bekannt vorkommen. Es frischt das Gedächtnis auf, in dem schmalen Taschenbuch versammelt zu sehen, worüber wir uns ein Jahr lang geärgert haben. Weniger verwundert! Gewohnheit gerbt Herzwand. Hauptsache, die Ärgernisse sind hier festgehalten- zur Wiedervorlage hoffentlich noch vor dem Jüngsten Gericht.

Einprägsam etwa der letzte Fall - ein Angriff auf Artikel 104 - ”die Freiheit der Person kann nur aufgrund eines Gesetzes eingeschränkt werden.” Tatort: die Hamburger Ausländerbehörde. Über den Bildschirm der Beamten flackert verheißungsvoll: “Wir buchen, sie fluchen-mit freundlicher Unterstützung des Reisebüros Never-Come-Back-Airlines.”. Der umdunkelte Humor dieser Behörde bewährt sich an einem potentiellen Schübling aus Guinea. Bedenklich betritt er den elektronisch gesicherten Büroraum, weist auf das noch laufende Verfahren hin, in welchem er vor Gericht Abschiebe-Aufschub begehrte- und wird gerade deshalb einen Stock höher geschickt: In eine Zelle des Landeskriminalamts, das -sehr praktisch- im selben Gebäude untergebracht ist. Von dort soll es -nach dem Willen des Sachbearbeiters - in den Abschiebeknast gehen. Dann weiter nach Guinea.

Nur,dass Amadou Biallo von einem Rechtsanwalt begleitet war. Und dem fiel an dem Vorgang etwas auf, was wir als fleißige Krimi-Gucker vielleicht schon vergessen haben. Da fehlt doch etwas : Der richterliche Strafbefehl. Die Ausländerbehörde nahm treuherzig an, sie gelte als Polizei. Und die dürfe doch festnehmen ”bei Gefahr im Verzug”- und “zur Verhinderung einer Straftat”. Die Straftat wäre dann das gesetzwidrige Verweilen im Gebiet der BRD.

Das Hamburger Polizeirecht scheint schlotterig zugeschnitten und erlaubt das alles. Nur -dass es ein spezielles Recht der Ausländerbehörde gibt, und wo besondere rechtliche Regelungen erlassen sind, kann nicht nonchalant auf die weitere- also die für die Polzei gültige - zurückgegriffen werden. - Also kam der abzuschiebende vorläufig frei.

Triumph des Rechts? Ja, eine Viertelstunde lang. Im letzten Satz berichtet Rolf Steinke von einer geplanten Justizreform in Hamburg. sie sieht eine “ausdrückliche Ermächtigung der Behörden zur vorläufigen Festnahme von Ausländern zwecks Sicherung der Abschiebehaft vor”- und das ohne richterliche vorherige Anordnung.

Der Gesetzgeber dichtet seine Behörden ab gegen vorlaute Richter. Bei Redaktionsschluss des Buchs war darüber noch nicht entschieden. Darin zeigt sich die Struktur sehr vieler Fälle des Buches. Die oberen Gerichte entscheiden oft liberaler als die unteren, diese wieder öfter gegen Polizeimaßnahmen. Polizei greift am häufigsten schöpferisch zu. Das Verfassungsgericht klopft immer mal wieder den Schilys und Becksteins und ihren Parlamenten auf die Finger, die gerade an Fallen und Fesseln gegen Einzelmenschen basteln. Wie ist das möglich? Sollte wirklich der Satz gelten: Lass nur die Gesetze walten, und du wirst dein Recht erhalten? Bessere, freiheitsdurstigere Menschen können die Richter der oberen Ränge wohl kaum sein, vor allem, weil sie normalerweise ja aus den unteren Gerichten hervorgehen, deren Praxis also jahrelang mitgetragen haben müssen.

Des Rätsels Lösung liegt wohl darin, dass die obersten Gerichte den Gesamtzusammenhang der Rechtsregulierung im Auge behalten müssen. Sie können nicht nur einem einzelnen Schulamt zuliebe oder der Polizeibehörde in Lüneburg die logische Konsistenz des Ganzen gefährden. Davon profitiert sehr oft der Wurm unten, an dem Polizei und Unterbehörden schon gnadenlos ziehen und zerren.

Ein weiteres Streitgebiet der Gerichte- und darauf geht das Buch ausführlich ein- sind innen- und außenpolitische Rücksichten der unabhängigen Richter, mehr noch solche des weisungsgebundenen Generalbundesanwalts. In diesem Licht schildert Paech, Völkerrechtler und MdB der Linkspartei, die Abweisung des Verlangens nach Schadensersatz der Angehörigen jener Verletzten und Getöteten bei der Brücke von Varvarin, die dem Luftangriff der NATO im Frühjahr 1999 zum Opfer fielen. Einzelpersonen haben demnach kein Klagerecht, nur Staaten untereinander. Ebenso lehnten alle angerufenen Gerichte die Verfolgung der Folterknechte von Abu Ghraib ab, wenn diese sich nach getaner Arbeit wieder in der BRD als GIs in Ramstein oder einem anderen amerikanischen Stützpunkt befinden. Begründung dieses Mal: die Gerichte der USA werden sicher die Taten und vor allem die Verantwortung der jeweiligen Vorgesetzten der Täter überprüfen. Zu solcher Begründung gehört Beharrlichkeit im Wegschauen. Aber- wie Larochefoucauld schon wusste: wir alle bringen genug Seelenstärke auf, die Leiden unseres Nächsten zu ertragen.

Der Kampf ums Recht kann immer nur Freischärlerkrieg sein, Guerillavorstoß. Die geringsten Widersprüche zwischen den Behörden ausnützen! Die notwendige Herstellung der Einheitlichkeit von Verwaltungsakten sich zu nutze machen! Den langen Atem behalten, um den Instanzenweg zu überstehen. Eckart Spoo in seinem Beitrag zur Überwachung der Zeitung “JUNGE WELT” zeigt einen wenig wahrgenommenen möglichen Trampelpfad von rechts nach links. Die rechtsgesinnte Wochenzeitung JUNGE FREIHEIT hat beim Verfassungsgericht durchgeboxt, dass sie im Verfassungsschutzbericht nicht mehr genannt werden darf. Die Verfassungsrichter begründeten ihren Spruch so: die ”Pressefreiheit schütze vor Einflussnahme des Staates auf die mit Hilfe der Presse verbreiteten Informationen”. eine Veröffentlichung im Verfassungsschutzbericht sei eine “negativ belastende mittelbare Sanktion”.

Viele empörten sich damals und sahen im Urteil eine Begünstigung der Kameraden von rechts. Richtig, so Spoo, wäre es, ohne weiteren Gemütaufwand die notwendige Allgemeinheit des Spruchs auszunutzen und für sich ebenfalls Verschonung vor dem Bericht zu beanspruchen. Seine letzten Wochen in Freiheit verdankte Ossietzky einer von rechts und links gemeinsam durchgesetzten Amnestie gewisser politischer Meinungs-Delikte. Hätte Ossietzky sich in der Zelle festkrallen sollen, nur weil auch ein Goebbels davon profitierte?

Allgemeine Gerechtigkeit, was immer das wäre, kann der Rechtskampf nicht herstellen. Aber immerhin Marscherleichterungen, kurzfristige Verbesserung der Bedingungen des politischen Zusammenschlusses. Dafür enthält dieses kleine Buch die nützlichsten Tipps.

RezensentIn: Fritz Güde

Erschienen bei Fischer Taschenbuch Verlag 2006, 9,95 Euro. Sie können dieses Buch bei Amazon bestellen.


Bitte beachten Sie auch den folgenden Buchtipp:

Jean-Claude Paye:
Das Ende des Rechtsstaats
Demokratie im Ausnahmezustand

Eine fundierte Analyse jüngerer repressiver Entwicklungen auf einzelstaatlicher, europäischer, US-amerikanischer und internationaler Ebene



Wir empfehlen Ihnen, Bücher bei linken oder unabhängigen Buchläden zu kaufen, da diese wichtige soziale Anlaufstellen und Teil der linken Infrastruktur sind. Einige solcher Buchläden finden Sie in der Liste unserer Verkaufsstellen. Wenn in Ihrem Wohnort allerdings keine linken oder unabhängigen Buchläden (mehr) ansässig sind, so können Sie stattweb.de und die Stattzeitung für Südbaden unterstützen, indem Sie dieses Buch über den folgenden Link bei Amazon bestellen.



[Seitenanfang]

~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ Hinweise zum Internetrecht und daraus ableitbaren Zusammenhängen Domainrecht Urheberrecht Onlineauktionen Datenschutz Strafrecht und, nicht zuletzt:Urteile (welche von hier aus nicht noch mehr werden sollen) ZU SCHWERPUNKT-PROBLEM-SITUATIONEN Subject:HARTZ IV im Donaukurier www.donaukurier.de ~~~~~~~~~~~~~~

Was wichtig sein kann!

Wie umgehen mit ungebetenem Hausbesuch vom Amt E-Mail
05.10.2006
sozialschnuefflerHausbesuche
… auch gegen ungebetene Hausbesuche, kann man sich wehren.

Aus gegebenen Anlass stellen wir nochmals wichtige Hinweise dazu zur Verfügung. Selbst dem SPIEGEL war es auf dem Höhepunkt der "Clement'chen Missbrauchsdebatte" wert, uns in seiner Ausgabe 43/2005 zu erwähnen. .." Mitarbeiter des Arbeitsamtes hegen den Verdacht auf Leistungsmissbrauch und haben sich zu einem Kontrollbesuch angemeldet? Nicht lange "rumfackeln“, rät das „Erwerbslosen Forum Deutschland“, eine stark frequentierte Ratgeberseite im Internet:

Erst einmal seien die Amtsleute „zu ihren Personalien zu befragen“ und auf die Strafgesetzbuchparagrafen zu „Hausfriedensbruch, Nötigung, falsche Verdächtigung“ hinzuweisen. Drohe der Behördenvertreter daraufhin mit Leistungskürzung, solle man schwerere Geschütze auffahren: „Dann wird sofort und dringend die Polizei gerufen“ und „Strafanzeige gegen jedes der Ämter persönlich erstattet“. Auch gegen lästige Kontrollanrufe kann man sich mit Hilfe aus dem Internet zur Wehr setzen. Das Erwerbslosenforum bietet fertige Anträge auf Löschung sämtlicher Telefonnummern und E-Mail-Adressen. Lediglich der eigene Name samt Kundennummer sowie die Adresse der zuständigen Arbeitsagentur sind noch per Hand einzutragen". ...(SPIEGEL 43/2005 S. 42).

Hausbesuche

… auch gegen ungebetene Hausbesuche, kann man sich wehren.

Für die Besuche – welche vom Amt durchgeführt werden - muss ein zu begründender Verdacht auf Leistungsmissbrauch vorliegen.

Die Ämter könnten zwar zum Hilfeempfänger kommen, jedoch nur nach vorheriger Terminabsprache bei Beantragungen von Sachleistungen - aber - wenn das Amt einfach so kommt, sofort ablehnen, um erneuten Termin bitten, mit dem Hinweis, dass man Beistände hinzuziehen will, was nach § 13 SGB X erlaubt ist und von den Ämtern geduldet werden müssen, oder den Einlass bzw. den Besuch von Beginn an ablehnen.

Wenn das Amt nach Termin kommt, sind in der Wohnung dann drei-vier sachkundige Personen mit anwesend, die die Ämter sofort zu ihren Personalien befragen (Name, Vorname, Dienststelle, Dienstrang) und diese notieren und dann dazu intensiv und ohne großes Rumgefackel befragen, welche belegbaren Verdachtsmomente sie gegen den/die Leistungsbezieherin haben und die sofortige (!) Vorlage dieser Belege an Ort und Stelle verlangen.

Stellt sich heraus - was sich meistens herausstellt - dass gar kein Verdacht vorliegt, weil eh keine Beweise dafür da sind und man also einfach mal so gucken (also schikanieren) wollte, ist das

- Hausfriedensbruch (§ 123 Strafgesetzbuch - StGB)
- Nötigung (§ 240 StGB)
- falsche Verdächtigung (§ 164 StGB

und wenn die Ämter dem/die Leistungsbezieherin gegenüber sogar damit gedroht haben, Leistungen einzustellen, wenn man sie nicht in die Wohnung / ins Haus ließe, dann kommt noch

- Bedrohung (§ 241 StGB) hinzu, mal von
- Rechtsbeugung im Amt (§ 339 StGB) bzw. Beihilfe (§ 27 StGB) dazu ganz abgesehen.

Dann wird sofort und dringend die Polizei gerufen wegen Hausfriedensbruchs (am Telefon nicht groß rumquatschen, sondern nur sagen, dass hier Hausfriedensbruch stattfindet und bitte (!) sofort jemand kommen soll), die Ämter werden von der Polizei der Wohnung/des Hauses verwiesen und es wird sofort Strafanzeige wegen Hausfriedensbruchs, falscher Verdächtigung, Nötigung, Bedrohung, Rechtsbeugung im Amt und ggf. Beihilfe dazu gegen jeden der Ämter persönlich erstattet.

Dies Procedere deshalb, damit das illegale Vorgehen der Ämter amtlich aktenkundig wird - wodurch dann keinerlei weitere Repressalien gegen den/die wehrhaften Betroffenen erfolgen werden, und wenn doch, dann hilft sofort eine Einstweilige Verfügung mit Eilantrag beim zuständigen Verwaltungsgericht. Das Verwaltungsgericht kann aufgrund des somit aktenkundigen Tatbestandes des Hausfriedensbruchs, der Nötigung, falschen Verdächtigung und der Bedrohung sowie der Rechtsbeugung im Amt gar nichts anderes machen als dem Antrag auf Einstweiligen Verfügung statt zu geben.

Urteile:

Landessozialgericht Halle - Beschluss vom 22. April 2005, Az. L 2 B 9/05 AS ER :
Das Gericht meint, dass der Besuch des Außendienstes kaum geeignet sei, entscheidungserhebliche Tatsachen für das Vorliegen einer eheähnlichen Gemeinschaft zu ermitteln, da die Intimsphäre zur Klärung dieser Frage nicht ausgeforscht werden dürfe. Die Ablehnung des Hausbesuchs sei durch die grundgesetzlich geschützte Unverletzlichkeit der Wohnung gedeckt (Artikel 13 GG).

Landessozialgericht Halle - Beschluss vom 22. April 2005, Az. L 2 B 9/05 AS ER :
Das Gericht meint, dass der Besuch des Außendienstes kaum geeignet sei, entscheidungserhebliche Tatsachen für das Vorliegen einer eheähnlichen Gemeinschaft zu ermitteln, da die Intimsphäre zur Klärung dieser Frage nicht ausgeforscht werden dürfe. Die Ablehnung des Hausbesuchs sei durch die grundgesetzlich geschützte Unverletzlichkeit der Wohnung gedeckt (Artikel 13 GG).

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HINTERGRUND:

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Zusatz P. S. Zum Gästebuch: + OFFIZIELL:

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(in Arbeit)

Wenn jemand den über diese Seiten
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des Forum, wo die XXX im Mittelpunkt
vieler Betrachtungen stehen sollte, aber
nicht der Initiator ist.
Deshalb übernehmen weder der
Journalisten
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noch zuhauf (EX-) Partei-Mitglieder,
geschweige
denn die
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(um mal eine
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für die Richtigkeit der auf der angesteuerten
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(Diese Hinweise unterliegen ständiger Aktualisierung)

Zur Vertiefung - Linkliste:


Zivilrechtliche Rahmenbedingungen für den
Inhaltsanbieter
 http://www.jurpc.de/aufsatz/19990114.htm 
Stand: 15.04.2005 Herausgeber:
Prof. Dr. Maximilian Herberger Home
http://www.jurpc.de/index.html 
E-Mail an dessen Redaktion: mail@jurpc.de
http://www.jurpc.de/index.html 



Aktuelles aus dem Inhalt:

Thomas Gramespacher: Webdesign und Gestaltungshöhe?
– Zur Anwendung von § 2 Abs. 1 Ziff. 4 UrhG auf in Webseiten
eingebundene digitale Grafiken und Bilder
Der Autor kritisiert die Entscheidung des OLG Hamm
- 4 U 51/04 -, da das Gericht sich nicht die Mühe gemacht
habe, Kriterien für die Bestimmung der Schöpfungshöhe bei
in Webseiten eingebundenen Grafiken und Bildern festzulegen.

Wolfgang Kuntz: Buchvorstellung Marly, Softwareüberlassungs-
verträge
Mit Recht hat sich "der Marly" als Standardwerk im Bereich
der Softwareverträge etabliert. Rechtsanwender finden auf
nahezu alle Fragen im Bereich der Softwareverträge
zufriedenstellende Antworten.

BGH: Literaturhaus
Wer auf eine Anfrage, einen Internet-Auftritt unter einem
bestimmten Domain-Namen zu erstellen, diesen für sich
registrieren lässt, kann unter dem Gesichtspunkt einer gezielten
Behinderung eines Mitbewerbers nach § 4 Nr. 10 UWG und
eines Verschuldens bei Vertragsverhandlungen zur Unterlassung
der Verwendung der Domain-Namen und zur Einwilligung in die
Löschung der Registrierungen verpflichtet sein.

(Die Inhaberin einer berühmten Marke hat gegenüber einem
gleichnamigen Privatmann einen Anspruch auf Übertragung
der aus der Marke bzw. dem gleichlautenden Nachnamen
bestehenden Domain, dürfte hier für ableitbare Fälle gleichzeitig
den Verallgemeinerungsfall auf unser spezielles FORUM:
http://67693.rapidforum.com/ - beispielsweise - ausschließen!

JurPC-Faksimile:

* Gerichtsentscheidungen im CPC- und PDF-Format
(Hinweis-e der Redaktion)
* JurPC-Archiv der Veröffentlichungen von 1989 bis 1996

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Das ADU-Zeichen soll

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und Sinne schärfen!

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NOCH WAS - (m)ein TIPP:

Video-Kolumne

Lachmann Ansichten, Einsichten und Aussichten eines Beobachters. Die Video-Kolumne von Günther Lachmann.