Lücke beim Kinder- und Jugendschutz wird geschlossen
Die Bundesregierung verstärkt weiter den Kinder- und Jugendschutz. Vom 1. Januar 2007 an werden Zigaretten an öffentlich zugänglichen Automaten nur noch mit Altersnachweis erhältlich sein. Dazu wird der Chip der zum Bezahlen notwendigen EC-Karte mit einem Jugendschutzmerkmal ausgestattet, mit dem die BenutzerInnen
nachweisen, dass sie älter als 16 Jahre sind. Mit der Kampagne "Pro Jugendschutz", die heute startet, informiert der Bundesverband Deutscher Tabakwaren-Großhändler und Automatenaufsteller e.V. (BDTA) über die bevorstehende Umstellung der Automaten.
"Wir müssen junge Menschen vor Gefährdungen schützen", erklärte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Hermann Kues zum Auftakt der Informationskampagne. "Mit der Einführung des Alternachweises bei Automaten setzen wir die Vorgaben des Jugendschutzgesetzes um und machen den Kinder- und Jugendschutz deutlich effektiver. Dadurch, dass wir den Zugang zu Zigaretten für Kinder und Jugendliche einschränken, bewahren wir sie vor möglichen Schäden."
Mit dem Jugendschutzgesetz, das am 1. April 2003 in Kraft trat, wurde erstmals ein generelles Abgabeverbot von Tabakwaren an Jugendliche unter 16 Jahren gesetzlich verankert. Dieses Abgabeverbot allein ist jedoch nicht ausreichend, da ein erheblicher Teil der Zigaretten in Deutschland aus frei zugänglichen Automaten gezogen wird, die gerade von Kindern und Jugendlichen genutzt werden. Deshalb wurde mit dem Jugendschutzgesetz eine Zugangsbeschränkung auch für Zigarettenautomaten beschlossen, die am 1. Januar 2007 in Kraft tritt.
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