Mittwoch, 31. Mai 2006

Arbeitsagenturmeldung:

Arbeitslose: Stärkster Rückgang seit 1990

Arbeitslose: Stärkster Rückgang seit 1990

Mehr als 4,5 Millionen Menschen ohne Job:

Die Zahl der Arbeitslosen in Deutschland ist im Mai

um 255.000 auf 4.535.000 zurückgegangen.

Das ist der stärkste Rückgang binnen eines Monats

seit der Wiedervereinigung. mehr

NORDPFEIL - 5. Jun, 13:37

Stichwort "Arbeit"

Stellenangebote

Missbrauch bei Arbeitslosengeld?

Sechs Prozent der Hartz-IV-Betroffenen beziehen nach einer Telefonumfrage der Bundesagentur für Arbeit (BA) zu Unrecht Arbeitslosengeld II. mehr

Bundeswirtschaftsminister Glos

Koalition setzt weiter auf Lehrstellen-Appelle

Ende Mai und damit vier Monate vor Beginn des neuen Ausbildungsjahres waren bei den Arbeitsagenturen noch 354 000 Jugendliche als unvermittelt gemeldet. mehr

Pofalla

Pofalla will Lohnnebenkosten noch weiter senken

Der CDU-Generalsekretär Ronald Pofalla hat sich für eine noch stärkere Senkung der Lohnnebenkosten ausgesprochen. mehr

ALG-II-Hinweisschild

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Vor der am Donnerstag geplanten Verabschiedung des Hartz-IV-Korrekturgesetzes im Bundestag hat die Koalition die geplanten Sanktionsmöglichkeiten bei der wiederholten Ablehnung angebotener Jobs verschärft. mehr

Hartz IV

Langzeitarbeitslosen drohen schärfere Sanktionen

Der Weg für verschärfte Sanktionen gegen arbeitsunwillige Langzeitarbeitslose ist frei. mehr

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Verdi-Basis billigt Abschluss

Die Basis der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi hat die Tarifeinigung für den öffentlichen Dienst der Länder gebilligt. mehr

Koalition streitet über Änderungen an Hartz IV

Trotz der Grundsatzeinigung, dass die Hartz-IV-Reform überprüft werden soll, dauert in der großen Koalition der Streit um das Arbeitslosengeld II an. mehr

Weiteres Sparpaket für Hartz IV

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Bundesarbeitsminister Franz Müntefering (SPD) hat angesichts der größer gewordenen Lehrstellen-Lücke die Wirtschaft zum Handeln aufgefordert. mehr

Union fordert Spargesetz wegen Hartz-IV-Kosten

In der Debatte über eine Kostenexplosion bei der Arbeitsmarktreform Hartz IV haben Finanzpolitiker der Union von der Regierung noch vor der Sommerpause die Vorlage eines Spargesetzes gefordert. mehr

Streit um Kosten beim ALG II spitzt sich zu

Während die SPD angesichts der Kosten darauf drängte, die Themen Mindestlöhne und Kombilöhne anzupacken, kündigte die Union eine Überprüfung der gesamten Hartz-IV-Reformen an. mehr

Union will bei Hartz IV weiter kürzen

Die Union dringt angesichts drohender Milliarden-Mehrausgaben und Kritik des Bundesrechnungshofs auf weitere Einsparungen bei der Arbeitsmarktreform Hartz IV. mehr

Köhler kritisiert indirekt Steuerpolitik der Koalition

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Struck: Hartz IV nur für wirklich Bedürftige zahlen

Wegen der wachsenden Zahl der Empfänger des Arbeitslosengeldes II muss die Bundesregierung nach Ansicht von SPD-Fraktionschef Peter Struck Leistungen weiter kürzen. mehr

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Wegen der wachsenden Zahl der Empfänger des Arbeitslosengeldes II muss die Bundesregierung nach Ansicht von SPD-Fraktionschef Peter Struck Leistungen weiter kürzen. mehr


Dokumentarist - 5. Jun, 19:02

Wer das gelsen hat, der denkt noch einen Zahn schärfer über Alles:


Bewegung, Partei, Fraktion Manfred Sohn
Widersprüche, so wissen gebildete Hegelianer, sind der Treibstoff des Fortschritts. Der Doppelparteitag der künftigen gesamtdeutschen Linkspartei – wie immer sie denn heißen möge – am letzten Aprilwochenende war für jeden, der Widersprüche liebt, ein Wonne-Wochenende. Da gab es glanzvolle Reden des zur Zeit wohl besten Volkstribuns der Republik zuerst in Ludwigshafen, dann in Halle. Da gaben die Delegierten in West und Ost fast zeitgleich den Startschuß zu einer der wichtigsten Kampagnen der letzten Jahre, der zum gesetzlichen Mindestlohn. Da gab es auf der anderen Seite aber auch den frappierenden Kontrast zwischen der mit fast leninistischer Energie verkündeten Politik der Züchtigung abtrünniger Landesverbände und dem bis in die Beschlußlage hineingetragenen Großmut gegenüber Abweichungen vom Privatisierungsverbots, bei dessen Verhängung so viele Delegierte dem Volkstribun aus Saarbrücken noch so energisch zugeklatscht hatten. Das Beispiel Privatisierung
Das beherrschende innenpolitische Thema auf beiden Parteitagen war die Privatisierung gesellschaftlichen Eigentums – früher hätte man sich getraut, es Volkseigentum zu nennen. Hier lag und liegt, abgesehen von persönlichem Eitelkeiten und trotzkistischer Lust am Spalten, der Kern der berechtigten Kritik großer Teile der Wahlalternative für Arbeit und soziale Gerechtigkeit (WASG) an der Politik der Linkspartei dort, wo sie an der Regierung ist. Vom Treffen der Linkspartei in Halle ist zu berichten, daß es auch dort kaum jemals größeren Beifall gab als dann, wenn sich einer der Redner über den Privatisierungswahn empörte. Der Antrag G4, gestellt von den Dresdnern Christine Ostrowski, Ronald Weckesser und anderen, sollte den Verkauf kommunalen Wohneigentums unter einigen verquast formulierten Einschränkungen legitimieren. Er bekam heftige Schelte und geht in die Anekdotengeschichte von Parteitagen insofern ein, als es am Schluß für diesen Antrag, der vorher im Zentrum der Generaldebatte gestanden hatte, weder einen einzigen Fürsprecher noch eine einzige Stimme gab. Das war aber auch nicht nötig. Denn die, die gemeinsam mit Sozialdemokraten in Dresden, Mecklenburg-Vorpommern und Berlin Politik gestalten, hörten aus Halle wie auch von der WASG aus Ludwigshafen ein ganz anderes, viel wichtigeres Signal, das da lautet: Macht ruhig, was Ihr wollt, Ihr bekommt ein paar rhetorische Klapse, habt ansonsten aber Handlungsfreiheit! Um das zu verstehen, müssen wir uns drei Dinge genauer ansehen: den von der Linkspartei beschlossenen Antrag gegen den »Privatisierungswahn«, die laufende Privatisierung der Berliner Sparkasse und das Nichthandeln des Parteivorstands in dieser letzten Frage. Der Beschluß »Privatisierungswahn stoppen, kommunale Daseinsvorsorge erhalten!« beginnt mit den üblichen wuchtigen Worten, die jeden sofort skeptisch machen, der im Westen ein paar Jahrzehnte die sozialdemokratisch verhunzte Dialektik (links blinken und rechts abbiegen) erleben mußte. Darauf folgt die in ihrer Eindeutigkeit wie für Jurastudenten geschriebene Ausnahmeregelung: »Nur in Ausnahmefällen ist die Trennung von kommunalem Eigentum politisch vertretbar: ...« Der Beschluß nennt nach dem Doppelpunkt exakt zwei Ausnahmen, und zwar ohne jede Einschränkung etwa durch ein »insbesondere« oder »zum Beispiel«. Das kann keine Schlampigkeit sein; denn der Parteitag ist inzwischen, wie wir weiter unten sehen werden, kein Amateurtheater mehr, sondern eine Veranstaltung hochbezahlter Politprofis. Es gibt also – nach dem Beschluß dieses Parteitages – diese beiden Ausnahmen und sonst keine. Damit aber die Dresdner trotz der verbalen Schelte vor dem möglichen Ansinnen geschützt werden, daß die Partei nun etwa mit dem Beschluß in der Hand energisch gegen sie vorgeht, steht an der entscheidenden Stelle statt »darf« das sanfte »sollte«: »Zur Gewährleistung der bedarfsgerechten Versorgung mit bezahlbarem Wohnraum sollte eine Veräußerung von Wohnungen aus dem Bestand kommunaler Wohnungsgesellschaften nur dann möglich sein, wenn...« – Sekt für Dresden und den US-Fond, der nun nicht mehr befürchten muß, daß die Beschlüsse des Kommunalparlaments noch revidiert werden könnten. Die andere Ausnahme – neben Wohnungen – betrifft »Ver- und Entsorgungsleistungen sowie Einrichtungen der sozialen Infrastruktur«, wenn sie der »Bevölkerungsentwicklung« angepaßt werden müßten. Wie steht es damit? In den letzten Wochen tagten nicht nur die Bundesparteitage von Linkspartei und WASG, sondern auch diverse Landesparteitage und -mitgliederversammlun-gen. In Berlin wurde unter anderem das Wahlprogramm der Linkspartei für den Urnengang am 17. September verabschiedet. Dem dortigen Parteitag lag der Antrag vor, folgende Passage in das Wahlprogramm aufzunehmen: »Die Linkspartei. PDS wendet sich gegen eine Privatisierung der Berliner Sparkasse, wie sie im Berliner Sparkassengesetz vorgesehen ist. Nur ein vollrechtsfähiges öffentlich-rechtliches Kreditinstitut mit entsprechendem sozialstaatlichen Auftrag gewährleistet eine flächendeckende Grundversorgung der Berliner Bevölkerung. Das Berliner Sparkassengesetz ist entsprechend zu ändern.« Es ist klar wie Kloßbrühe: So hätte es dem Beschluß von Halle entsprochen. Doch die Berliner lehnten den Antrag mit großer Mehrheit ab. Wäre die Linkspartei nicht so redestark und tatenschwach, dann wäre klar gewesen, was jetzt hätte passieren müssen. Denn vor und nach dem Doppelparteitag gab es beeindruckende Worte des Beauftragten für den Parteibildungsprozeß, Bodo Ramelow, was der Partner WASG alles tun müsse, um seine widerspenstigen Landesverbände auf Linie zu bringen. Nun weiß gerade dieser Freund des Alten Testaments, daß immer drei Finger auf denjenigen zurückweisen, der mit dem Zeigefinger jemand anderem vor dem Gesicht herumfuchtelt. Sie weisen auf die Linkspartei in Dresden, wo die verkauften Bewohner der verkauften Siedlungen nun zusehen dürfen, wie die US-amerikanischen Käufer die Mietpreise in die Höhe ziehen, auf die Linkspartei in Berlin und auf die Linkspartei als Ganze. Würde diese Partei genauso zentralistisch mit ihren Landesverbänden umspringen, wie sie es von der WASG verlangt – was hätte angesichts der Berliner Parteitagsentscheidung geschehen müssen? Zumindest hätte doch wohl der Parteivorstand gleich nach Halle erklären müssen, daß unabhängig davon, was Landesverbände beschließen, eine Privatisierung außer den vom Bundesparteitag abschließend festgelegten Ausnahmen verboten sei. Aber eine solche Erklärung gibt es nicht. Also wird die Berliner Sparkasse demnächst mit dem Segen der Linkspartei privatisiert werden – und das betrifft nicht nur Berlin. Zu Recht wehrt sich der Dachverband der Sparkassen, der Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DGSV), vor Gericht dagegen, daß die Berliner Bankgesellschaft im Falle der Vollprivatisierung auch den Namen »Sparkasse« erwirbt. Wird die Berliner Sparkasse so versilbert, wie jüngst mit Segnung der Linkspartei die Dresdner Wohnungen versilbert wurden, wird danach das öffentlich-rechtliche Bankensystem ähnlich zerfallen wie in Italien und anderswo. Die Konsequenz wird sein, daß bundesweit die Sparkassen auf dem freien Markt zu kaufen sind, die Renditen der deutschen Privatbanken angelsächsische Höhen erreichen und dafür die jetzt noch vernünftigen Tarif- und Sozialleistungsstrukturen für die rund 250.000 Angestellten der Sparkassen bundesweit geschleift werden. Als weitere Konsequenz werden sich vermutlich – wie in den USA oder England – auch hier wegen der dann rapide steigenden Kontoführungsgebühren mehr und mehr Arbeitslose ganz aus dem Bankgeschäft verabschieden. Da an ihnen eh nichts zu verdienen ist, wird man sie ziehen lassen. Das schwächste Glied in der Kette der deutschen Sparkassen, die sie vor der Privatisierung schützt, liegt pikanterweise ausgerechnet da, wo die Partei regiert, die auf ihren Parteitagen am lautesten gegen die Privatisierung trommelt. Aber die Spitze dieser Partei sieht trotz aller schönen Reden und trotz frischer, klarer Beschlüsse seelenruhig zu, wie die Kette bricht.
Soviel Apparat war nie
Der scheinbare Hauptwiderspruch in Ludwigshafen war der zwischen scheinbar linkssektiererischen Landesverbänden und der fusionsbereiten Delegiertenmehrheit. Weil es – zum Glück – eine gemeinsame Partei geben wird, wird dies zu einem Nebenwiderspruch, der im weiteren geschichtlichen Verlauf vermutlich keine Rolle mehr spielen wird. Der Hauptwiderspruch in Halle war nicht so deutlich, aber er wiegt viel schwerer: Es ist der Widerspruch zwischen markigen Worten und der großen Bereitschaft, Handlungsfreiheit für politische Taten zu gewähren. Die Veräußerung der Dresdner Wohnungen war eine solche Tat, und die Privatisierung der Berliner Sparkasse wird eine solche Tat sein. Wie kommt das? Man braucht nicht lange zu rätseln, sondern muß nur einen nüchternen Blick in die Zahlenwelt des Parteitags werfen. 204 der 398 Delegiertenmandate in Halle waren mit Abgeordneten sowie mit hauptamtlichen Mitarbeitern der Partei und ihrer Fraktionen besetzt. Auch zumindest die aus größeren Städten kommenden 163 kommunalen Parlamentarier dürften der Partei manchen Euro für ihr privates Portemonnaie zu verdanken haben. Als Hans Modrow – völlig zu Recht – die für Bild- und FAZ- Leser ungewohnte schlichte Wahrheit ausspricht, daß die DDR über 40 Jahre lang der friedlichere und sozial gerechtere Teil Deutschlands war, wird sofort die SED-Keule geschwungen und gefragt, ob denn jemand diese verkrustete, von Apparatschiks beherrschte Partei zurückhaben wolle. Der Bericht der Mandatsprüfungskommission in Halle zeigt, daß außerhalb der SPD wohl selten eine Partei in Deutschland so vom eigenen Apparat beherrscht war wie heute die Linkspartei. Die Mehrheiten des Parteitages stehen, und sie stehen eng bei der Parteiführung, von deren Gehaltsüberweisungen diejenigen abhängen, die nicht als Abgeordnete ihr Geld direkt vom Staat beziehen. Diese Beherrschung der Linkspartei durch den Apparat setzt sich konsequenterweise im Parteivorstand fort. Die stärkste Fraktion in diesem 20köpfigen Gremium ist die der sieben Bundestagsabgeordneten, die zusammen mit den sechs Landtagsabgeordneten und der Vertreterin des Berliner Abgeordnetenhauses immer eine satte Mehrheit haben. Sie werden dafür sorgen, daß von diesem Parteivorstand nichts ausgeht, was irgendeinem Parlamentarier in Berlin oder den Provinzen an den Karren fahren könnte. Da erscheint es fast selbstverständlich und bedarf kaum der Erwähnung, daß diesem Vorstand kein einziges Mitglied eines Betriebs- oder Personalrats angehört. Der Parteibildungsprozeß, das zeichnet sich ab, ist trotz aller gegenteiligen Beteuerungen überwiegend ein Fusionsprozeß zwischen Linkspartei und WASG. Trotz aller in den nächsten Monaten mit Sicherheit aufblühenden Worte wird er keine Fusion unter Gleichen sein. Er ist ein Beitritt der WASG zur Linkspartei, und diese ist weitgehend von ihren bezahlten Funktionären beherrscht. Innerhalb dieser Schicht der Parteibeamten dominieren finanziell und dank des ihnen von parlamentsfixierten Konzernmedien ständig zugeführten Renommees die Abgeordneten des Bundestages und – sozusagen als Juniorchefs – die der Landtage. Friedrich Engels' alter Traum war, daß sich die (Arbeiter-)Bewegung eine Organisation – die Partei – schafft, die ihren Interessen zur Geltung verhilft, und daß diese Partei als eines ihrer Kampfinstrumente eine Fraktion in die vorher allein vom Bürgertum bestimmte Gesetzgebungsmaschine entsendet. Wir erleben jetzt, wie die Triade von Bewegung, Partei und Fraktion auf den Kopf gestellt wird. Nicht mehr die Bewegung schafft sich eine Partei und die Partei beauftragt eine Fraktion – nun beherrscht die Fraktion die Partei, und die hofft, daß sich die Bewegung so entwickelt, damit sich die von Steuergeldern direkt oder indirekt bezahlten Personalstellen hübsch vermehren mögen. Auch die Sprache verkehrt sich – wie man beim derzeit zweitbesten Volkstribun Deutschlands beobachten kann, der Mitglied beider Parteien ist. In Halle bezeichnete er in der Auseinandersetzung mit »unseren Strömungen« diejenigen, die keine Parlamentsfunktionen übernehmen, als die »außerirdische Strömung«. Selbst bürgerliche Parlamentarier haben sich, als sie noch am Rhein residierten, gelegentlich als »Offiziere im Raumschiff Bonn« bezeichnet. Doch das Bewußtsein, daß das Volk außerhalb der Parlamente die Erde ist und das Parlament die von dort entsandte Kapsel, droht im neuen Raumschiff Berlin zumindest im linken Flügel der Enterprise verloren zu gehen. Genau von dort droht der Linkspartei wirkliche Gefahr. Die Mindestlohn-Kampagne scheint im Moment im wahrsten Sinne des Wortes »verabschiedet«. Es gab eine gute Parteitagsregie zu diesem Thema, einen schönen Beschluß, demnächst gibt es einen Gesetzantrag – und dann? Ohne Bewegung (ohne eine Partei, die in der Lage ist, Bewegung zu erzeugen, weil sie aus der Bewegung kommt) ist das alles nicht das Papier wert, auf dem es gedruckt ist. Die Fraktions- und Parteibeamten machen sich darüber kaum Gedanken. Sonst wären sie jetzt in ihren Städten und würden Veranstaltungen und Kundgebungen zum Mindestlohn organisieren. Sie sind aber lieber im Raumschiff und beschimpfen die Irdischen als Außerirdische. Das ist der Hauptwiderspruch der sich entwickelnden Linkspartei, und wenn er nicht zugunsten der Irdischen gelöst wird, wird das Raumschiff in der Unendlichkeit des Alls spurlos verschwinden. Erschienen in Ossietzky 11/2006
<> <>This page is hosted by SoPos.org website Contents copyright © 2000-2004; all rights reserved. Impressum: Ossietzky Maintained by webmaster@sopos.org Last article added: Wed Jan 26 19:42:02 CET 2005 News updated: Mon Sep 06

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Hallo
"WILLKOMMEN"
 in (m)einer
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Ich möchte
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Seiten
k e i n e n
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sondern
Informationen -
manchmal
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Die Themen
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Die aktuelle
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stimmt haargenau

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Mitteleuropäische Zeit.(MEZ) ... ansonsten
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dabei
überwiegend
für Aktualitäten
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sein!

Ich hoffe,
dass
mir der

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gefällt.

(Bitte
schreibt
mir Eure
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in mein
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    ... auch
    wiederholend

... Hallo

"WILLKOMMEN"
in (m)einer kleinen Welt!

P. S.:
Das war
einmal

der Anfang
vor Jahren. Online.
Bescheiden.
So war er beschrieben
und


gekennzeichnet:


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(Im ARCHIV ist die Zahl von über 100.000 Aufrufen belegt, wie hier im Stand 07 in 2006 ...) des angeschlossenen FORUM
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... Nicht das letzte Überbleibsel aus
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das hier
verlinkte
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nicht mehr.
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Das Zeichen

 

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ODER / UND ZUMINDEST 

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... nicht das letzte Überbleibsel aus "redaktionellen Online-Zeiten"!

Dann kam es zur kleine A- B- C- Demonstration, d. h. einem entsprechenden "Auftritt"

Eine große A - B - C - Stütze ist, mit Sympathie behaftet, weil es auch schon Einiges an kritischen Momente durchzumachen hatte:


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A B C -Tipp: Angebot ...
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Entsetzlich:
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Organspende falsch angepackt,...
... , Fakten wirken auch unkommentiert!. Von...
wega - 11. Aug, 08:40

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Albrecht Müller und Dr. Wolfgang Lieb von der Initiative zur Verbesserung der Qualität politischer Meinungsbildung
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Ein Buch gegen Google: Das Web-Adressbuch für Deutschland geht ins neunte Jahr. Können es 900 Seiten Papier mit mehreren Milliarden verzeichneten Webseiten in Google aufnehmen?
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jih - 14. Sep, 17:20
Noch was, zur Vercollständigung!
... U N S E R E GASTROLLE (nach unserem letzten...
adu - 11. Sep, 15:05
Das hier ist schlimmer:
Auf Facebook verfolgt Diese Prominenten wurden Opfer...
Kartenspieler - 6. Sep, 20:28

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Till Müller-Heidelberg/ Ulrich Finckh/ Rolf Gössner u.a. (Hg.):

Grundrechte-Report 2006
Zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland

Was wusste die Bundesregierung von den CIA-Verschleppungen über deutschem Boden? Haben deutsche Beamte erfolterte Aussagen bewusst genutzt?


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Eben sind Landes-und Bundesverfassungsschutzbericht für die Bundesrepublik erschienen. Diese Schützer bedrohen freilich öfter... Was sie verteidigen, ist nicht die Summe der Rechte jeder einzelnen Person, sondern ein Konstrukt namens FDGO = Freiheitlich demokratische Grundordnung. Sie hat die Eigenheit, dass sie - nach Meinung der Schützer - vor allem dadurch verletzt wird, dass man ein Grundrecht besonders exzessiv in Anspruch nimmt - zum Beispiel das auf Demonstration oder das auf Meinungsfreiheit. Gerade das selbstsüchtige Herumtrampeln auf dem eigenen Recht erschüttert den gebohnerten Boden der Verfassung besonders.

Ganz anders der Grundrechtereport. Er geht einfach den einzelnen Rechten nach, wie sie im Grundgesetz aufgezählt sind. Und seine Blickrichtung verläuft genau umgekehrt: sieht der Verfassungschutz den Menschen an sich in seinen Wünschen und Tätigkeiten als Störer unseres aufgeräumten Hauses Deutschland an, melden die Autoren des Grundrechtereports penibel, mit welchen Maßnahmen Gerichte, Polizei, Dienste,Gesetzgeber das kaputtmachen, was sie angeblich schützen wollen.

Der Grundrechtereport erscheint jetzt zum zehnten Mal - und wird herausgegeben u.a. von Mitgliedern der Humanistischen Union, der Gustav-Heinemann-Initiative, Pro Asyl, der Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen, der Internationalen Liga für Menschenrechte im Geiste von Carl von Ossietzky. Viele der hier angezeigten Verletzungen der Grundrechte werden den Lesern von stattweb und STATTZEITUNG bekannt vorkommen. Es frischt das Gedächtnis auf, in dem schmalen Taschenbuch versammelt zu sehen, worüber wir uns ein Jahr lang geärgert haben. Weniger verwundert! Gewohnheit gerbt Herzwand. Hauptsache, die Ärgernisse sind hier festgehalten- zur Wiedervorlage hoffentlich noch vor dem Jüngsten Gericht.

Einprägsam etwa der letzte Fall - ein Angriff auf Artikel 104 - ”die Freiheit der Person kann nur aufgrund eines Gesetzes eingeschränkt werden.” Tatort: die Hamburger Ausländerbehörde. Über den Bildschirm der Beamten flackert verheißungsvoll: “Wir buchen, sie fluchen-mit freundlicher Unterstützung des Reisebüros Never-Come-Back-Airlines.”. Der umdunkelte Humor dieser Behörde bewährt sich an einem potentiellen Schübling aus Guinea. Bedenklich betritt er den elektronisch gesicherten Büroraum, weist auf das noch laufende Verfahren hin, in welchem er vor Gericht Abschiebe-Aufschub begehrte- und wird gerade deshalb einen Stock höher geschickt: In eine Zelle des Landeskriminalamts, das -sehr praktisch- im selben Gebäude untergebracht ist. Von dort soll es -nach dem Willen des Sachbearbeiters - in den Abschiebeknast gehen. Dann weiter nach Guinea.

Nur,dass Amadou Biallo von einem Rechtsanwalt begleitet war. Und dem fiel an dem Vorgang etwas auf, was wir als fleißige Krimi-Gucker vielleicht schon vergessen haben. Da fehlt doch etwas : Der richterliche Strafbefehl. Die Ausländerbehörde nahm treuherzig an, sie gelte als Polizei. Und die dürfe doch festnehmen ”bei Gefahr im Verzug”- und “zur Verhinderung einer Straftat”. Die Straftat wäre dann das gesetzwidrige Verweilen im Gebiet der BRD.

Das Hamburger Polizeirecht scheint schlotterig zugeschnitten und erlaubt das alles. Nur -dass es ein spezielles Recht der Ausländerbehörde gibt, und wo besondere rechtliche Regelungen erlassen sind, kann nicht nonchalant auf die weitere- also die für die Polzei gültige - zurückgegriffen werden. - Also kam der abzuschiebende vorläufig frei.

Triumph des Rechts? Ja, eine Viertelstunde lang. Im letzten Satz berichtet Rolf Steinke von einer geplanten Justizreform in Hamburg. sie sieht eine “ausdrückliche Ermächtigung der Behörden zur vorläufigen Festnahme von Ausländern zwecks Sicherung der Abschiebehaft vor”- und das ohne richterliche vorherige Anordnung.

Der Gesetzgeber dichtet seine Behörden ab gegen vorlaute Richter. Bei Redaktionsschluss des Buchs war darüber noch nicht entschieden. Darin zeigt sich die Struktur sehr vieler Fälle des Buches. Die oberen Gerichte entscheiden oft liberaler als die unteren, diese wieder öfter gegen Polizeimaßnahmen. Polizei greift am häufigsten schöpferisch zu. Das Verfassungsgericht klopft immer mal wieder den Schilys und Becksteins und ihren Parlamenten auf die Finger, die gerade an Fallen und Fesseln gegen Einzelmenschen basteln. Wie ist das möglich? Sollte wirklich der Satz gelten: Lass nur die Gesetze walten, und du wirst dein Recht erhalten? Bessere, freiheitsdurstigere Menschen können die Richter der oberen Ränge wohl kaum sein, vor allem, weil sie normalerweise ja aus den unteren Gerichten hervorgehen, deren Praxis also jahrelang mitgetragen haben müssen.

Des Rätsels Lösung liegt wohl darin, dass die obersten Gerichte den Gesamtzusammenhang der Rechtsregulierung im Auge behalten müssen. Sie können nicht nur einem einzelnen Schulamt zuliebe oder der Polizeibehörde in Lüneburg die logische Konsistenz des Ganzen gefährden. Davon profitiert sehr oft der Wurm unten, an dem Polizei und Unterbehörden schon gnadenlos ziehen und zerren.

Ein weiteres Streitgebiet der Gerichte- und darauf geht das Buch ausführlich ein- sind innen- und außenpolitische Rücksichten der unabhängigen Richter, mehr noch solche des weisungsgebundenen Generalbundesanwalts. In diesem Licht schildert Paech, Völkerrechtler und MdB der Linkspartei, die Abweisung des Verlangens nach Schadensersatz der Angehörigen jener Verletzten und Getöteten bei der Brücke von Varvarin, die dem Luftangriff der NATO im Frühjahr 1999 zum Opfer fielen. Einzelpersonen haben demnach kein Klagerecht, nur Staaten untereinander. Ebenso lehnten alle angerufenen Gerichte die Verfolgung der Folterknechte von Abu Ghraib ab, wenn diese sich nach getaner Arbeit wieder in der BRD als GIs in Ramstein oder einem anderen amerikanischen Stützpunkt befinden. Begründung dieses Mal: die Gerichte der USA werden sicher die Taten und vor allem die Verantwortung der jeweiligen Vorgesetzten der Täter überprüfen. Zu solcher Begründung gehört Beharrlichkeit im Wegschauen. Aber- wie Larochefoucauld schon wusste: wir alle bringen genug Seelenstärke auf, die Leiden unseres Nächsten zu ertragen.

Der Kampf ums Recht kann immer nur Freischärlerkrieg sein, Guerillavorstoß. Die geringsten Widersprüche zwischen den Behörden ausnützen! Die notwendige Herstellung der Einheitlichkeit von Verwaltungsakten sich zu nutze machen! Den langen Atem behalten, um den Instanzenweg zu überstehen. Eckart Spoo in seinem Beitrag zur Überwachung der Zeitung “JUNGE WELT” zeigt einen wenig wahrgenommenen möglichen Trampelpfad von rechts nach links. Die rechtsgesinnte Wochenzeitung JUNGE FREIHEIT hat beim Verfassungsgericht durchgeboxt, dass sie im Verfassungsschutzbericht nicht mehr genannt werden darf. Die Verfassungsrichter begründeten ihren Spruch so: die ”Pressefreiheit schütze vor Einflussnahme des Staates auf die mit Hilfe der Presse verbreiteten Informationen”. eine Veröffentlichung im Verfassungsschutzbericht sei eine “negativ belastende mittelbare Sanktion”.

Viele empörten sich damals und sahen im Urteil eine Begünstigung der Kameraden von rechts. Richtig, so Spoo, wäre es, ohne weiteren Gemütaufwand die notwendige Allgemeinheit des Spruchs auszunutzen und für sich ebenfalls Verschonung vor dem Bericht zu beanspruchen. Seine letzten Wochen in Freiheit verdankte Ossietzky einer von rechts und links gemeinsam durchgesetzten Amnestie gewisser politischer Meinungs-Delikte. Hätte Ossietzky sich in der Zelle festkrallen sollen, nur weil auch ein Goebbels davon profitierte?

Allgemeine Gerechtigkeit, was immer das wäre, kann der Rechtskampf nicht herstellen. Aber immerhin Marscherleichterungen, kurzfristige Verbesserung der Bedingungen des politischen Zusammenschlusses. Dafür enthält dieses kleine Buch die nützlichsten Tipps.

RezensentIn: Fritz Güde

Erschienen bei Fischer Taschenbuch Verlag 2006, 9,95 Euro. Sie können dieses Buch bei Amazon bestellen.


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Jean-Claude Paye:
Das Ende des Rechtsstaats
Demokratie im Ausnahmezustand

Eine fundierte Analyse jüngerer repressiver Entwicklungen auf einzelstaatlicher, europäischer, US-amerikanischer und internationaler Ebene



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~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ Hinweise zum Internetrecht und daraus ableitbaren Zusammenhängen Domainrecht Urheberrecht Onlineauktionen Datenschutz Strafrecht und, nicht zuletzt:Urteile (welche von hier aus nicht noch mehr werden sollen) ZU SCHWERPUNKT-PROBLEM-SITUATIONEN Subject:HARTZ IV im Donaukurier www.donaukurier.de ~~~~~~~~~~~~~~

Was wichtig sein kann!

Wie umgehen mit ungebetenem Hausbesuch vom Amt E-Mail
05.10.2006
sozialschnuefflerHausbesuche
… auch gegen ungebetene Hausbesuche, kann man sich wehren.

Aus gegebenen Anlass stellen wir nochmals wichtige Hinweise dazu zur Verfügung. Selbst dem SPIEGEL war es auf dem Höhepunkt der "Clement'chen Missbrauchsdebatte" wert, uns in seiner Ausgabe 43/2005 zu erwähnen. .." Mitarbeiter des Arbeitsamtes hegen den Verdacht auf Leistungsmissbrauch und haben sich zu einem Kontrollbesuch angemeldet? Nicht lange "rumfackeln“, rät das „Erwerbslosen Forum Deutschland“, eine stark frequentierte Ratgeberseite im Internet:

Erst einmal seien die Amtsleute „zu ihren Personalien zu befragen“ und auf die Strafgesetzbuchparagrafen zu „Hausfriedensbruch, Nötigung, falsche Verdächtigung“ hinzuweisen. Drohe der Behördenvertreter daraufhin mit Leistungskürzung, solle man schwerere Geschütze auffahren: „Dann wird sofort und dringend die Polizei gerufen“ und „Strafanzeige gegen jedes der Ämter persönlich erstattet“. Auch gegen lästige Kontrollanrufe kann man sich mit Hilfe aus dem Internet zur Wehr setzen. Das Erwerbslosenforum bietet fertige Anträge auf Löschung sämtlicher Telefonnummern und E-Mail-Adressen. Lediglich der eigene Name samt Kundennummer sowie die Adresse der zuständigen Arbeitsagentur sind noch per Hand einzutragen". ...(SPIEGEL 43/2005 S. 42).

Hausbesuche

… auch gegen ungebetene Hausbesuche, kann man sich wehren.

Für die Besuche – welche vom Amt durchgeführt werden - muss ein zu begründender Verdacht auf Leistungsmissbrauch vorliegen.

Die Ämter könnten zwar zum Hilfeempfänger kommen, jedoch nur nach vorheriger Terminabsprache bei Beantragungen von Sachleistungen - aber - wenn das Amt einfach so kommt, sofort ablehnen, um erneuten Termin bitten, mit dem Hinweis, dass man Beistände hinzuziehen will, was nach § 13 SGB X erlaubt ist und von den Ämtern geduldet werden müssen, oder den Einlass bzw. den Besuch von Beginn an ablehnen.

Wenn das Amt nach Termin kommt, sind in der Wohnung dann drei-vier sachkundige Personen mit anwesend, die die Ämter sofort zu ihren Personalien befragen (Name, Vorname, Dienststelle, Dienstrang) und diese notieren und dann dazu intensiv und ohne großes Rumgefackel befragen, welche belegbaren Verdachtsmomente sie gegen den/die Leistungsbezieherin haben und die sofortige (!) Vorlage dieser Belege an Ort und Stelle verlangen.

Stellt sich heraus - was sich meistens herausstellt - dass gar kein Verdacht vorliegt, weil eh keine Beweise dafür da sind und man also einfach mal so gucken (also schikanieren) wollte, ist das

- Hausfriedensbruch (§ 123 Strafgesetzbuch - StGB)
- Nötigung (§ 240 StGB)
- falsche Verdächtigung (§ 164 StGB

und wenn die Ämter dem/die Leistungsbezieherin gegenüber sogar damit gedroht haben, Leistungen einzustellen, wenn man sie nicht in die Wohnung / ins Haus ließe, dann kommt noch

- Bedrohung (§ 241 StGB) hinzu, mal von
- Rechtsbeugung im Amt (§ 339 StGB) bzw. Beihilfe (§ 27 StGB) dazu ganz abgesehen.

Dann wird sofort und dringend die Polizei gerufen wegen Hausfriedensbruchs (am Telefon nicht groß rumquatschen, sondern nur sagen, dass hier Hausfriedensbruch stattfindet und bitte (!) sofort jemand kommen soll), die Ämter werden von der Polizei der Wohnung/des Hauses verwiesen und es wird sofort Strafanzeige wegen Hausfriedensbruchs, falscher Verdächtigung, Nötigung, Bedrohung, Rechtsbeugung im Amt und ggf. Beihilfe dazu gegen jeden der Ämter persönlich erstattet.

Dies Procedere deshalb, damit das illegale Vorgehen der Ämter amtlich aktenkundig wird - wodurch dann keinerlei weitere Repressalien gegen den/die wehrhaften Betroffenen erfolgen werden, und wenn doch, dann hilft sofort eine Einstweilige Verfügung mit Eilantrag beim zuständigen Verwaltungsgericht. Das Verwaltungsgericht kann aufgrund des somit aktenkundigen Tatbestandes des Hausfriedensbruchs, der Nötigung, falschen Verdächtigung und der Bedrohung sowie der Rechtsbeugung im Amt gar nichts anderes machen als dem Antrag auf Einstweiligen Verfügung statt zu geben.

Urteile:

Landessozialgericht Halle - Beschluss vom 22. April 2005, Az. L 2 B 9/05 AS ER :
Das Gericht meint, dass der Besuch des Außendienstes kaum geeignet sei, entscheidungserhebliche Tatsachen für das Vorliegen einer eheähnlichen Gemeinschaft zu ermitteln, da die Intimsphäre zur Klärung dieser Frage nicht ausgeforscht werden dürfe. Die Ablehnung des Hausbesuchs sei durch die grundgesetzlich geschützte Unverletzlichkeit der Wohnung gedeckt (Artikel 13 GG).

Landessozialgericht Halle - Beschluss vom 22. April 2005, Az. L 2 B 9/05 AS ER :
Das Gericht meint, dass der Besuch des Außendienstes kaum geeignet sei, entscheidungserhebliche Tatsachen für das Vorliegen einer eheähnlichen Gemeinschaft zu ermitteln, da die Intimsphäre zur Klärung dieser Frage nicht ausgeforscht werden dürfe. Die Ablehnung des Hausbesuchs sei durch die grundgesetzlich geschützte Unverletzlichkeit der Wohnung gedeckt (Artikel 13 GG).

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Stand: 15.04.2005 Herausgeber:
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Aktuelles aus dem Inhalt:

Thomas Gramespacher: Webdesign und Gestaltungshöhe?
– Zur Anwendung von § 2 Abs. 1 Ziff. 4 UrhG auf in Webseiten
eingebundene digitale Grafiken und Bilder
Der Autor kritisiert die Entscheidung des OLG Hamm
- 4 U 51/04 -, da das Gericht sich nicht die Mühe gemacht
habe, Kriterien für die Bestimmung der Schöpfungshöhe bei
in Webseiten eingebundenen Grafiken und Bildern festzulegen.

Wolfgang Kuntz: Buchvorstellung Marly, Softwareüberlassungs-
verträge
Mit Recht hat sich "der Marly" als Standardwerk im Bereich
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